Eine Schönheitsoperation ist oft mit Hoffnung verbunden: auf mehr Selbstvertrauen, auf ein besseres Körpergefühl.
Wenn aus diesem Wunsch jedoch Schmerzen, Entstellungen oder gesundheitliche Schäden entstehen, geraten viele Betroffene in eine emotionale
Ausnahmesituation – geprägt von Scham, Enttäuschung und Unsicherheit.
Wichtig zu wissen:
Auch bei ästhetischen Eingriffen gelten klare medizinische und rechtliche Regeln. Werden diese verletzt, haben Sie Anspruch auf rechtliche Hilfe und
Entschädigung.
Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Behandlungsfehler. Ein solcher liegt jedoch insbesondere vor, wenn:
medizinische Standards nicht eingehalten wurden
der Eingriff fehlerhaft durchgeführt wurde
Risiken verharmlost oder verschwiegen wurden
keine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist
Nachbehandlung oder Reaktion auf Komplikationen unzureichend war
In unserer Beratungspraxis begegnen uns u. a.:
verpfuschte Brustvergrößerungen oder -verkleinerungen
misslungene Fettabsaugungen mit Infektionen oder Nekrosen
Nasenkorrekturen mit dauerhaften Atemproblemen
Facelifts mit Nervenschäden oder Lähmungen
Eigenfettbehandlungen mit schwerwiegenden Komplikationen
Die Auflistung ist keinesfalls abschließend sondern stellt lediglich die Behandlungsfehler dar, die uns am häufigsten begegnen.
Je nach Sachlage können Ihnen zustehen:
Schadensersatz (z. B. für Folgeoperationen, Therapien, Verdienstausfall)
Rückzahlung der Behandlungskosten
Ersatz immaterieller und materieller Schäden
Auch stellen wir immer wieder fest, dass Betroffene erst sehr spät (manchmal leider sogar zu spät) ihre Rechte wahrnehmen. Viele Patienten warten zu lange, weil sie:
sich schämen
Angst vor hohen Kosten haben
unsicher sind, ob ein Fehler vorliegt
dem behandelnden Arzt weiterhin vertrauen
Als Kanzlei mit Schwerpunkt Medizinrecht & Arzthaftungsrecht prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und realistisch.
In geeigneten Fällen greifen wir auf medizinische Sachverständige zurück, um Behandlungs- und Aufklärungsfehler fundiert nachzuweisen.
Wir vertreten ausschließlich Patienten – nicht Ärzte oder Versicherungen.
Aufgrund unserer Expertise im Versicherungsrecht und Medizinrecht (Arzthaftungsrecht), haben wir nicht nur Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem behandelnden Arzt bzw. dessen Versicherung, sondern können für unsere Mandanten in geeigneten Fällen auch darin unterstützen, dass die Behandlungskosten für eine Schönheits-Op ggf. von der Krankenversicherung oder Krankenkassse getragen bzw., erstattet wird, wenn sie medizinisch erforderlich war.
Rechtsanwalt Scholz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Schwerpunkt: Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Menschen, die durch medizinische Fehler in schwierige Lebenslagen geraten sind – mit juristischer Klarheit, Erfahrung und menschlichem Verständnis.
Wir bieten sowohl in Dortmund vor Ort in unserer Kanzlei als auch dank digitaler Medien (ZOOM, Microsoft Team etc.) eine bundesweite kostenlose Erstberatung an.
📍 Dortmund – bundesweit tätig
⚖️ Arzthaftungsrecht | Medizinrecht | Versicherungsrecht
Eine Schönheitsoperation gilt als verpfuscht, wenn der Eingriff nicht dem medizinischen Standard entsprach oder Sie nicht ordnungsgemäß über Risiken, Alternativen und mögliche Folgen aufgeklärt wurden. Besonders bei ästhetischen Eingriffen gelten strenge Aufklärungspflichten.
Ja. Auch wenn der Eingriff medizinisch nicht notwendig war, sind Ärzte zur sorgfältigen Behandlung und umfassenden Aufklärung verpflichtet. Bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern bestehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Nicht jedes unerwünschte Ergebnis ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob:
medizinische Standards verletzt wurden
Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden
die Operation fehlerhaft durchgeführt wurde
Je nach Fall können Ihnen zustehen:
Schmerzensgeld
Schadensersatz (z. B. für Folgebehandlungen, Verdienstausfall)
Rückzahlung der Behandlungskosten
Kostenübernahme für Korrekturoperationen
Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast. Bei schweren Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern kehrt sich die Beweislast häufig um. Medizinische Gutachten sind hier entscheidend.
Extrem wichtig. Bei Schönheitsoperationen müssen Risiken besonders deutlich erklärt werden. Fehlt eine ausreichende Aufklärung, ist die Einwilligung unwirksam – selbst wenn die OP technisch korrekt war.
Nein. Scham ist verständlich, aber unbegründet. Ärzte tragen Verantwortung für ihre Arbeit. Die Durchsetzung Ihrer Rechte ist kein Angriff, sondern Selbstschutz.
In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person. In bestimmten Fällen gelten längere Fristen. Eine frühzeitige Prüfung ist dringend zu empfehlen.
Patientenakte
Aufklärungsbögen
Behandlungsverträge
Rechnungen
Fotos vor und nach dem Eingriff
Arztberichte und Befunde
Sobald Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt. Je früher der Fall geprüft wird, desto besser lassen sich Beweise sichern und Chancen realistisch bewerten.
Arzthaftungsfälle sind komplex. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kennt:
medizinische Abläufe
Gutachterstrukturen
Versicherungsstrategien
typische Fehler in der Aufklärung