Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern? Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft?
Der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176c StGB zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen des deutschen Strafrechts. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann das gesamte Leben eines Beschuldigten verändern.
Viele Betroffene erfahren erstmals von den Vorwürfen durch:
In dieser Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine übereilten Entscheidungen zu treffen.
Frühzeitige Strafverteidigung kann entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens haben.
Wenn gegen Sie wegen § 176c StGB ermittelt wird, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten.
Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.
Rechtsanwalt Scholz verteidigt Beschuldigte bundesweit im Sexualstrafrecht und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien für komplexe Strafverfahren.
Gerade im Sexualstrafrecht erleben viele Beschuldigte bereits früh eine massive gesellschaftliche Vorverurteilung.
Dabei gilt auch hier:
Die Unschuldsvermutung ist kein bloßer Grundsatz, sondern ein fundamentales Recht jedes Beschuldigten.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Interessen unserer Mandanten konsequent zu vertreten.
Wir prüfen:
Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf eine engagierte Strafverteidigung.
Unsere Kanzlei kämpft mit allen zulässigen Mitteln der Strafprozessordnung für die Rechte ihrer Mandanten.
Wir stehen an Ihrer Seite, wenn die Situation besonders belastend wird.
Der Tatbestand des § 176c StGB erfasst besonders schwerwiegende Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Der Gesetzgeber bewertet bestimmte Umstände als besonders gravierend.
Hierzu können beispielsweise gehören:
Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss stets im Einzelfall geprüft werden.
Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen ist eine sorgfältige rechtliche Analyse unverzichtbar.