Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen? Ermittlungsverfahren nach § 182 StGB?
Hausdurchsuchung, Vorladung oder Beschlagnahme von Mobiltelefonen?
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB führt bei vielen Betroffenen zunächst zu erheblicher Verunsicherung.
Anders als beim sexuellen Missbrauch von Kindern geht es hier häufig um Situationen, in denen die Beteiligten freiwilligen Kontakt hatten und sich kannten. Gerade deshalb sind viele Beschuldigte überrascht, wenn plötzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Typische Konstellationen sind:
Viele Mandanten stellen sich die Frage:
„Wenn alles einvernehmlich war – warum wird überhaupt gegen mich ermittelt?"
Die Antwort ist oft deutlich komplexer, als es zunächst erscheint.
Ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sollte niemals unterschätzt werden.
Bereits die ersten Entscheidungen nach Bekanntwerden der Ermittlungen können erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Rechtsanwalt Scholz verteidigt Beschuldigte bundesweit im Sexualstrafrecht und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien für sensible Verfahren.
Gerade im Sexualstrafrecht erleben viele Beschuldigte eine schnelle Vorverurteilung.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu erheblichen Problemen führen:
Unsere Kanzlei verfolgt einen klaren Grundsatz:
Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf eine engagierte und professionelle Strafverteidigung.
Wir, von der Rechtsanwaltskanzlei Scholz- Strafverteidiger aus Dortmund, prüfen die Ermittlungsakte sorgfältig, analysieren die Beweislage und setzen uns- bundesweit- mit allen zulässigen Mitteln der Strafprozessordnung für die Rechte unserer Mandanten ein.
Auch im Sexualstrafrecht gilt die Unschuldsvermutung.
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen unserer Mandanten konsequent zu vertreten und eine bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
Wir kämpfen für Ihre Rechte – diskret, professionell und mit höchstem Engagement.
§ 182 StGB schützt Jugendliche vor sexueller Ausbeutung und bestimmten Formen der sexuellen Einflussnahme.
Anders als bei Kindern ist nicht jeder sexuelle Kontakt mit Jugendlichen automatisch strafbar.
Vielmehr kommt es auf zahlreiche Faktoren an, insbesondere:
Gerade deshalb sind Verfahren nach § 182 StGB häufig rechtlich anspruchsvoll.
Eine der häufigsten Fragen lautet:
„Ab welchem Alter darf man überhaupt Sex haben?"
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Die rechtliche Bewertung hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Deshalb sollten Beschuldigte sich niemals auf Aussagen aus dem Internet oder von Bekannten verlassen.
Die konkrete rechtliche Bewertung muss stets anhand des Einzelfalls erfolgen.
In der Praxis beginnen Ermittlungen häufig durch:
Nicht selten waren die Beteiligten zuvor in regelmäßigem Kontakt.
Gerade deshalb kommt es häufig zu komplexen Beweisfragen.
Auch bei Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen können Hausdurchsuchungen durchgeführt werden.
Dabei werden häufig sichergestellt:
Viele Beschuldigte sind überrascht, wie umfangreich solche Maßnahmen ausfallen können.
Digitale Kommunikation spielt in Verfahren nach § 182 StGB häufig eine zentrale Rolle.
Ermittlungsbehörden interessieren sich insbesondere für:
Die rechtliche Bewertung dieser Inhalte ist oft deutlich komplexer, als es zunächst erscheint.
Viele Verfahren beruhen im Wesentlichen auf Aussagen der Beteiligten.
Objektive Beweismittel sind häufig nur eingeschränkt vorhanden.
Dann stellt sich die Frage:
Kann die Belastungsaussage tatsächlich eine Verurteilung tragen?
Zu prüfen sind insbesondere:
Gerade hier zeigt sich die Bedeutung einer professionellen Strafverteidigung.
In der Praxis entstehen zahlreiche Ermittlungsverfahren erst nach dem Ende einer Beziehung oder Bekanntschaft.
Häufig spielen dabei eine Rolle:
Jeder Vorwurf muss deshalb sorgfältig und objektiv überprüft werden.
Untersuchungshaft ist deutlich seltener als bei anderen Sexualdelikten.
Dennoch kann sie in bestimmten Fällen eine Rolle spielen.
Wer mit einer Festnahme oder einem Haftbefehl konfrontiert wird, sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Viele Beschuldigte machen den Fehler, unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen umfangreiche Erklärungen abzugeben.
Als auf das sexualstrafrecht spezifizierte Strafverteidiger wissen wir:" Dies kann erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Die ersten Tage eines Ermittlungsverfahrens können entscheidend für den weiteren Verlauf sein.
Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.
Wir wissen, dass Vorwürfe im Sexualstrafrecht häufig existenzielle Folgen haben können.
Deshalb setzen wir auf:
Sexualstrafverfahren unterscheiden sich erheblich von anderen Ermittlungsverfahren.
Typisch sind:
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher eine sorgfältige Analyse des Einzelfalls voraus.
Wenn gegen Sie wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
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Rechtsanwalt Scholz – Strafverteidiger Dortmund | bundesweite Verteidigung im Sexualstrafrecht
§ 182 StGB schützt Jugendliche vor sexueller Ausbeutung und bestimmten Formen sexueller Einflussnahme.
Nein. Die rechtliche Bewertung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Regelmäßig nicht. Vor einer Entscheidung sollte Akteneinsicht genommen werden.
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen.
Ja. Digitale Kommunikation spielt in diesen Verfahren häufig eine wichtige Rolle.
Die Polizei kann Datenträger und weitere mögliche Beweismittel sicherstellen.
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Untersuchungshaft kommt jedoch deutlich seltener vor als bei anderen Sexualdelikten.
Ja. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Anklage oder Verurteilung.
Das Gericht entscheidet zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Ja. Die Kanzlei übernimmt Mandate in Dortmund, NRW und im gesamten Bundesgebiet.
Idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen oder einer Vorladung.
Weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.