Ermittlungsverfahren wegen § 176d StGB? Schwerster Vorwurf im Sexualstrafrecht?
Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft?
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge gemäß § 176d StGB gehört zu den schwersten denkbaren Konstellationen im deutschen Strafrecht.
Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist für Beschuldigte eine existenzielle Belastung. Häufig geht es dabei nicht nur um strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch um tiefgreifende persönliche, familiäre und gesellschaftliche Auswirkungen.
In solchen Verfahren stehen regelmäßig im Raum:
Gerade in dieser Situation ist eine hochspezialisierte und sofortige Strafverteidigung zwingend erforderlich.
Wenn gegen Sie wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge ermittelt wird, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In diesen Verfahren entscheidet häufig die frühzeitige Verteidigungsstrategie über den gesamten weiteren Verlauf.
Rechtsanwalt Scholz verteidigt bundesweit im Sexualstrafrecht und übernimmt auch komplexe und hochsensible Strafverfahren.
Der Vorwurf nach § 176d StGB gehört zu den gravierendsten Anschuldigungen überhaupt.
In solchen Verfahren ist die öffentliche und persönliche Vorverurteilung oft besonders stark.
Dennoch gilt auch hier:
Unsere Aufgabe ist es, die Rechte unserer Mandanten konsequent zu verteidigen – unabhängig von der Schwere des Vorwurfs.
Wir prüfen insbesondere:
Auch bei schwersten Vorwürfen ist eine professionelle Strafverteidigung zwingend erforderlich.
Wir stehen an der Seite unserer Mandanten und setzen alle rechtlich zulässigen Mittel zur Verteidigung ein.
Diskret, konsequent und mit höchstem Anspruch an Qualität.
§ 176d StGB erfasst den Fall, dass ein sexueller Missbrauch von Kindern in einer Weise begangen wird, durch die das Opfer schwer geschädigt wird und der Tod des Kindes verursacht wird.
Es handelt sich um einen Qualifikationstatbestand mit besonders schwerem Unrechtsgehalt.
Die rechtliche Bewertung ist stets komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.
Der Tatbestand gehört zu den schwersten Strafnormen des deutschen Strafrechts.
Es drohen insbesondere:
Zusätzlich können erhebliche Nebenfolgen entstehen:
Ermittlungsverfahren werden häufig ausgelöst durch:
In vielen Fällen stehen bereits früh umfangreiche Ermittlungsstrukturen im Hintergrund.
Hausdurchsuchungen erfolgen häufig sehr früh und mit hoher Intensität.
Gesucht wird insbesondere nach:
Die Maßnahmen sind regelmäßig weitreichend und vollständig.
In Verfahren nach § 176d StGB spielen medizinische und rechtsmedizinische Gutachten eine zentrale Rolle.
Dabei geht es insbesondere um:
Die Bewertung dieser Gutachten ist häufig entscheidend für das gesamte Verfahren.
In diesen Verfahren ist Untersuchungshaft praktisch der Regelfall in frühen Phasen, sofern ein dringender Tatverdacht angenommen wird.
Die Verteidigung muss daher sofort reagieren.
Die Beweisführung in Verfahren nach § 176d StGB ist regelmäßig komplex.
Zu prüfen sind insbesondere:
Bereits kleine Unstimmigkeiten können erhebliche Bedeutung haben.
Gerade in den ersten Tagen eines Ermittlungsverfahrens werden wichtige Weichen gestellt.
In hochkomplexen Verfahren kann jede frühe Entscheidung entscheidend sein.
Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.
Wir übernehmen als spezialisierte Strafverteidiger auch hochkomplexe und besonders sensible Strafverfahren.
Mandanten profitieren insbesondere von:
Diese Verfahren unterscheiden sich grundlegend von vielen anderen Strafverfahren.
Typisch sind:
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher höchste fachliche Sorgfalt voraus.
Wenn gegen Sie wegen § 176d StGB ermittelt wird, ist sofortiges Handeln entscheidend.
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Rechtsanwalt Scholz – Strafverteidiger Dortmund | bundesweite Verteidigung im Sexualstrafrecht
Es handelt sich um den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge.
Es drohen sehr hohe Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Regelmäßig nicht. Vorher sollte Akteneinsicht erfolgen.
Ohne Aktenkenntnis grundsätzlich nicht.
Es können umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.
Ja, in der Regel sehr früh im Verfahren.
Medizinische und rechtsmedizinische Gutachten sind zentral.
Das hängt vollständig vom Einzelfall und der Beweislage ab.
Ja, in ganz Deutschland.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen.