Die Vollkaskoversicherung soll auch Schäden am eigenen Fahrzeug regulieren – selbst dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. In der Praxis verweigern oder kürzen Versicherer jedoch häufig die Leistung, insbesondere unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzungen oder angeblich falsche Angaben zum Schadenhergang.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist, und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Auseinandersetzungen mit der Vollkasko entstehen besonders häufig bei:
angeblicher grober Fahrlässigkeit
Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt
Rotlicht- oder Vorfahrtsverstößen
Obliegenheitsverletzungen nach dem Schaden
Streit über Totalschaden, Zeitwert oder Selbstbeteiligung
Gerade hier argumentieren Versicherer sehr versicherungsfreundlich – nicht immer rechtmäßig.
Je nach Vertrag kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
Ersatz bei selbstverschuldeten Unfällen
Regulierung bei Vandalismus
Ersatz bei Totalschaden
Übernahme von Abschlepp- und Folgekosten
Viele Versicherungsverträge enthalten inzwischen Einschränkungen, die genau geprüft werden müssen.
Besonders streitanfällig sind Fragen rund um:
wirtschaftlichen Totalschaden
Berechnung des Zeitwerts
Abzug der Selbstbeteiligung
Restwertangebote
Hier entscheidet häufig die Qualität des Gutachtens und die rechtliche Bewertung der Vertragsbedingungen.
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders ratsam, wenn:
die Versicherung die Leistung komplett verweigert
grobe Fahrlässigkeit behauptet wird
hohe Selbstbeteiligungen angesetzt werden
Gutachten oder Zeitwerte bestritten werden
In vielen Fällen lassen sich Kürzungen erfolgreich reduzieren oder vollständig aufheben.
Grundsätzlich ja, sofern keine wirksamen Leistungsausschlüsse greifen.
Viele Verträge enthalten Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken. Diese sind rechtlich genau zu prüfen.
Nicht automatisch. Es kommt auf den konkreten Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden an.
Die Versicherung ersetzt regelmäßig den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert.
Die Regulierung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Unangemessene Verzögerungen sind unzulässig.
Rechtsanwalt Scholz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus Kfz-Versicherungen spezialisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Medizinrecht, insbesondere bei der rechtlichen Durchsetzung von Personenschäden nach Verkehrsunfällen.
Gerade bei schweren Unfällen ist es entscheidend, medizinische Folgen korrekt zu bewerten und daraus resultierende Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Zukunftsschäden vollständig geltend zu machen.
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