Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Sexualstrafrecht möglich? § 170 Abs. 2 StPO?
Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass ein einmal eingeleitetes Strafverfahren zwangsläufig zu einer Anklage führt.
Das ist falsch.
Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
Auch im Sexualstrafrecht kommt es regelmäßig zu Einstellungen von Ermittlungsverfahren.
Entscheidend ist eine frühzeitige und strukturierte Verteidigung.
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Im Strafverfahren gibt es insbesondere:
Auch wenn der Vorwurf schwer ist, bedeutet das nicht automatisch eine Verurteilung.
Typische Gründe für Einstellungen:
Ohne aktive Strafverteidigung werden Verfahren häufig einfach „durchermittelt“.
Mit einer gezielten Verteidigungsstrategie kann frühzeitig auf eine Einstellung hingewirkt werden.
Nur wer die Ermittlungsakte kennt, kann sinnvoll reagieren:
Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.
Wir übernehmen als spezialisierte Strafverteidiger insbesondere hochkomplexe und besonders sensible Strafverfahren.
Hierbei werden wir besonders häufig von Mandanten mandatierter denen denen:
vorgeworfen wird.
Mandanten profitieren von:
Diese Verfahren unterscheiden sich grundlegend von vielen anderen Strafverfahren.
Typisch sind:
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher höchste fachliche Sorgfalt voraus.