Ein Unfall oder eine Krankheit kann schnell zu Einkommensverlust führen. Die Krankentagegeldversicherung schützt Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Dortmund vor finanziellen Engpässen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und spezialisierter Anwalt für Medizinrecht verbinden wir rechtliche Expertise mit medizinischem Fachwissen – besonders wichtig, wenn Versicherer Leistungsfälle prüfen oder kürzen wollen.
Sie möchten auch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Dortmund prüfen? Wir beraten umfassend.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen im Krankheitsfall oder nach einem Unfall täglich ein vereinbartes Krankentagegeld, sobald Sie nicht arbeiten können.
Leistungen umfassen:
Auszahlung ab dem vereinbarten Karenztag
Tägliches Krankengeld bis zur Genesung
Absicherung bei Krankheit, Unfall oder medizinisch notwendiger Rehabilitation
Versicherer versuchen oft, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Typische Konfliktpunkte:
Streit über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Kürzungen bei Vorerkrankungen oder nicht vollständig dokumentierten medizinischen Unterlagen
Ablehnung bei psychischen oder seltenen Erkrankungen
Medizinische Gutachten, die Leistung einschränken
Unsere Expertise kombiniert Recht und Medizin, um Krankentagegeldansprüche erfolgreich durchzusetzen:
Vertragsprüfung: Überprüfung Ihrer Krankentagegeldversicherung auf Leistungsausschlüsse
Medizinische Prüfung: Analyse von ärztlichen Unterlagen und Gutachten
Leistungsregulierung: Vollständige Unterstützung bei Schadenmeldungen und Leistungsstreit
Rechtliche Vertretung: Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht, wenn die Versicherung zahlt
Kontakt:
📍 Brackeler Hellweg 133,
44309 Dortmund
📞 0231 / 98 68 88 37
✉️ [email protected]
1. Wann beginnt die Zahlung der Krankentagegeldversicherung?
Die Zahlung beginnt ab dem vereinbarten Karenztag nach Arbeitsunfähigkeit.
2. Was passiert, wenn ich schon Vorerkrankungen hatte?
Wir prüfen Ihre Police und beraten, wie Vorerkrankungen korrekt berücksichtigt werden müssen.
3. Was tun bei Ablehnung der Krankentagegeldzahlung?
Mit unserer Expertise im Versicherungs- und Medizinrecht prüfen wir die Ablehnung, fordern fehlende Unterlagen nach und setzen Ihre Ansprüche durch.
4. Kann ich Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren?
Ja, wir prüfen bestehende Policen und optimieren Ihre Absicherung.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit besonderen Fokus auf das Medizinrecht unterstützen wirVersicherungsnehmer in Dortmund (inkl. Brackel, Hörde, Dortmund-Mitte) bei allen Fragen rund um die Krankentagegeldversicherung. Wir sind in geeigneten Fällen auch in näherer Umgebung zu Dortmund oder sogar bundesweit für unsere Mandanten tätig.
Wir arbeiten praxisnah, digital und effizient – damit Sie im Krankheitsfall schnell finanziell abgesichert sind.
Kontakt:
📍 Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund
📞 0231 / 98 68 88 37
✉️ [email protected]
Sie befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Lage. Die Heilung braucht Zeit, Ihre Kraft ist begrenzt. Doch statt der erhofften finanziellen Sicherheit erreicht Sie ein Schreiben Ihrer privaten Krankenversicherung:
Die Zahlung des Krankentagegeldes wird eingestellt – oft mit der lapidaren Begründung, es liege nun Berufsunfähigkeit vor.
Dies ist eine bekannte Strategie vieler Versicherer, um sich der laufenden Kasse von Krankentagegeldzahlungen zu entledigen. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Die Behauptung, Sie seien berufsunfähig, ist oft nur ein Vorwand, um die Leistungspflicht zu drücken.
Der Versicherer muss den Beweis erbringen, dass tatsächlich Berufsunfähigkeit (BU) eingetreten ist. Das ist juristisch eine hohe Hürde.
Die von den Versicherern beauftragten Gutachter kommen oft zu oberflächlichen Ergebnissen, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wir erleben es in unserer Praxis häufig, dass diese Gutachten nicht „gerichtsfest“ sind, weil sie den medizinischen und beruflichen Alltag nicht in der notwendigen Tiefe erfassen.
Hier greift unsere Spezialisierung: Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kenne ich die Tricks der Versicherer bei der Einstellung von KTG-Leistungen. Da wir gleichzeitig im Medizinrecht verankert sind, können wir die medizinischen Gutachten der Versicherer fachlich auseinandernehmen und ihre Fehler aufdecken. Wir haben bereits unzähligen Mandanten geholfen, ihre KTG-Zahlungen wieder durchzusetzen, weil wir wissen, wie man gegen diese perfiden Einstellungs-Strategien vorgeht.
Ein zentraler Angriffspunkt für unsere Arbeit ist die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Viele Gutachter, die im Auftrag der Versicherer agieren, scheitern daran, den beruflichen Alltag des Versicherten wirklich zu durchdringen. Sie begnügen sich mit einer abstrakten Beschreibung, statt das konkrete „Berufsbild“ zu analysieren.
Das ist unser Hebel: Wir fordern den Versicherer auf, exakt darzulegen, warum Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage sein sollen, Ihre konkreten beruflichen Aufgaben weiterhin auszuüben. Wenn das Gutachten nicht detailliert analysiert, welche Teiltätigkeiten Sie konkret nicht mehr ausführen können, ist es wertlos. Wir führen die Versicherung hier oft vor, indem wir die Anforderungen Ihres Berufs präzise gegen die medizinische Realität abgleichen – eine Prüfung, die viele Sachverständige des Versicherers schlichtweg versäumen.
Es ist entscheidend, diese beiden Begriffe rechtlich korrekt zu trennen, da die Versicherer die Übergänge gerne zu ihren Gunsten verwischen:
Arbeitsunfähigkeit (AU): Dies ist der Zustand, in dem Sie Ihre derzeitige berufliche Tätigkeit aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht ausüben können. Der Fokus liegt auf der Genesung. Hierauf bezieht sich das Krankentagegeld.
Berufsunfähigkeit (BU): Dies ist ein Zustand, in dem Sie Ihren Beruf dauerhaft (meist prognostiziert für mehr als 6 Monate) zu einem bestimmten Grad (oft 50%) nicht mehr ausüben können.
Der Versicherer darf Sie nicht einfach in die BU „schieben“, nur um das KTG zu sparen. Wir prüfen genau: Liegt wirklich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vor, oder ist es „nur“ eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit, für die Ihnen das Krankentagegeld zwingend zusteht?
Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Versicherung Ihre finanzielle Existenzgrundlage gefährdet. Wir analysieren Ihre Leistungsbescheide, prüfen die Gutachten und treten dem Versicherer mit der nötigen juristischen Schärfe entgegen.
Sie haben Fragen zur Einstellung Ihres Krankentagegeldes? Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Situation – transparent, fachkundig und mit vollem Einsatz.
📧 E-Mail für Ihre Ersteinschätzung: [email protected]
📞 Telefon: 0231 98688837
📍 Standort: Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund
Wir sind Ihre Wegbereiter. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung – persönlich in Dortmund, per Telefon oder Video.
Mit einer privaten Krankentagegeldgeldversicherung wollten Sie sich vor allem vor dem existenziellen Risiko schützen, dass Sie aufgrund einer längeren Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Umso dramatischer ist es, wenn Ihr Krankenversicherer die Leistung verweigert.
Hier sollten Sie nicht lange zögern und uns sofort kontaktieren. Aufgrund unserer versicherungsrechtlichen und medizinrechtlichen Expertise und Erfahrung, können wir Ihnen bereits bei einem kostenlosen Erstberatungsgespräch aufzeigen, ob die Ablehnung ihres Versicherers rechtmäßig erfolgt ist oder nicht.
Leistungsvoraussetzung ist im Kern, ob Sie arbeitsunfähig sind.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) liegt vor,
wenn der Versicherte die berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
In Fachkreisen spricht man hier auch von einer 100%tigen Arbeitsunfähigkeit. Diese muss einen konkreten Bezug zu Ihrer letzten ausgeübten Tätigkeit aufweisen. Regelmäßig versuchen sich hier die Versicherer ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie behaupten, dass die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer zumindest teilweise arbeitsfähig ist.
Selbst wenn das zutreffend sein sollte, heißt das aber -noch- nicht, dass ein Anspruch nicht besteht. Denn wenn die einzelne Tätigkeit nicht zu einem sinnvollen Ertrag führt, ist dennoch von einer Leistungspflicht des Versicherers auszugehen.
Zunehmend leiden unsere Mandanten an psychischen und /oder psychosomatischen Erkrankungen. Als besonders belastend wird es dann empfunden, wenn ihnen der Versicherer nicht glaubt.
Ein weiterer Einwand der Versicherer, insbesondere in einem gerichtlichen Verfahren ist, dass sie bestreiten, ihr Versicherungsnehmer sei (100%) arbeitsunfähig, gleichzeitig aber behaupten, der Versicherungsnehmer sei berufsunfähig.
Das ist für viele Versicherungsnehmer und Behandler (aber auch Anwälte / Anwältinnen, die mit der Spezialmaterie nicht vertraut sind) unverständlich. Uns hingegen nicht. Wir kennen die Strategien und Einwände der Versicherer und wissen, wie man diesen gewinnbringend begegnet.