Der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gehört zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Sexualstrafrecht.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann für Betroffene gravierende Folgen haben – beruflich, privat und gesellschaftlich.
Häufig beginnt ein Verfahren überraschend mit einer Hausdurchsuchung in den frühen Morgenstunden. Computer, Mobiltelefone, Tablets und Datenträger werden beschlagnahmt.
Viele Beschuldigte erfahren erst in diesem Moment überhaupt von den gegen sie geführten Ermittlungen.
Gerade deshalb ist schnelles und professionelles Handeln durch einen erfahrenen Strafverteidiger entscheidend.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz- Strafverteidiger in Dortmund verfügt über besondere Erfahrung im Sexualstrafrecht und verteidigt Beschuldigte bundesweit gegen Vorwürfe nach § 184b StGB.
Wir kennen die Besonderheiten dieser Verfahren und wissen, welche Verteidigungsansätze häufig übersehen werden.
§ 184b StGB stellt insbesondere unter Strafe:
Der Gesetzgeber verfolgt diese Delikte mit großer Konsequenz. Entsprechend umfangreich fallen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig aus.
Dabei ist nicht jeder Fall so eindeutig, wie er zunächst erscheint.
Ein zentraler Streitpunkt vieler Verfahren ist die Frage, ob ein strafbarer Besitz tatsächlich vorliegt.
Denn nicht jede Datei auf einem Computer oder Smartphone wurde bewusst gespeichert.
In der Praxis spielen häufig folgende Konstellationen eine Rolle:
Ob tatsächlich ein strafbarer Besitz vorliegt, muss daher in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein.
Je nach Vorwurf drohen:
Darüber hinaus können bereits laufende Ermittlungsverfahren erhebliche Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld haben.
Verfahren wegen § 184b StGB unterscheiden sich deutlich von vielen anderen Strafverfahren.
Neben juristischen Fragen spielen häufig technische Aspekte eine entscheidende Rolle.
Typische Themen sind:
Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert daher nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis der technischen Zusammenhänge.
Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und verfügt über Erfahrung mit den besonderen Herausforderungen solcher Verfahren.
In vielen Fällen beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung.
Dabei werden häufig beschlagnahmt:
Für Betroffene stellt dies häufig eine enorme Belastung dar.
Wichtig ist jedoch:
Auch nach einer Durchsuchung bestehen weiterhin umfangreiche Verteidigungsrechte.
Die Ermittlungen sind keineswegs automatisch abgeschlossen.
Viele Betroffene reagieren nach einer Hausdurchsuchung verständlicherweise panisch.
Häufige Fehler sind:
Gerade in Sexualstrafverfahren können solche Reaktionen die spätere Verteidigung erheblich erschweren.
Viele Ermittlungsverfahren beruhen auf technischen Auswertungen.
Doch technische Feststellungen beantworten nicht automatisch die entscheidenden strafrechtlichen Fragen.
Zu prüfen ist insbesondere:
Gerade an diesen Punkten ergeben sich häufig entscheidende Verteidigungsansätze.
Jeder Fall wird individuell geprüft.
Typischerweise umfasst unsere Verteidigung:
Ziel ist stets die bestmögliche Lösung für den Mandanten.
Je nach Beweislage kommen insbesondere eine Verfahrenseinstellung, eine deutliche Reduzierung des Vorwurfs oder andere günstige Verfahrensausgänge in Betracht.
Gerade Verfahren wegen kinderpornografischer Inhalte verlangen höchste Diskretion, besondere Erfahrung und strategisches Vorgehen.
Mandanten vertrauen uns insbesondere aufgrund unserer:
Wir wissen, dass diese Verfahren häufig nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern die gesamte persönliche und berufliche Existenz betreffen können.
Wenn gegen Sie wegen des Vorwurfs des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Gerade im Sexualstrafrecht werden die entscheidenden Weichen häufig bereits in den ersten Tagen nach Bekanntwerden des Verfahrens gestellt.
Rechtsanwalt Scholz
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
☎ 0231 / 98 68 88 37
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Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie diskret, vertraulich und entwickeln gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Nein. Es muss unter anderem geprüft werden, ob ein strafbarer Besitz und entsprechender Vorsatz tatsächlich nachweisbar sind.
Ja. Dies hängt von der konkreten Beweislage des Einzelfalls ab.
Das hängt vom Umfang der Auswertung und dem Stand des Verfahrens ab.
Idealerweise sofort nach Bekanntwerden der Ermittlungen oder unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung.