Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsdelikts kann erhebliche Folgen für die persönliche und berufliche Zukunft haben.
Neben Geldstrafen drohen häufig Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen.
Gerade für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Selbstständige kann bereits der Verlust des Führerscheins existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei sämtlichen Verkehrsdelikten in Dortmund, dem Ruhrgebiet und bundesweit.
Insbesondre aufgrund unserer versicherungsrechtlichen Expertise (Fachanwalt für Versicherungsrecht), sind wir für viele Beschuldigte der erste Ansprechpartner. Denn Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Strafverteidiger, sondern verfügt auch über eine besondere Erfahrung uns Spezialisierung Bereich Bereich des zivilen Verkehrsrecht (zB. KfZ-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung) und verteidigt regelmäßig bei Vorwürfen des Versicherungsbetrugs.
Verkehrsdelikte sind Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im Gegensatz zu einfachen Ordnungswidrigkeiten – etwa geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich hierbei um strafrechtlich relevante Vorwürfe.
Bereits ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Konsequenzen haben.
Zu den wichtigsten Verkehrsdelikten gehören insbesondere:
Gerade in Dortmund und dem Ruhrgebiet werden Verkehrsdelikte zunehmend konsequent verfolgt.
Der Vorwurf der Fahrerflucht gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten.
Bereits kleinere Unfälle auf Parkplätzen oder beim Rangieren können strafrechtliche Ermittlungen auslösen.
Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits das vorschnelle Entfernen vom Unfallort erhebliche strafrechtliche Folgen haben kann.
Bei Fahrerflucht drohen insbesondere:
Gerade bei höheren Sachschäden oder Personenschäden reagieren Gerichte regelmäßig streng.
Alkohol- oder Drogenfahrten gehören zu den klassischen Verkehrsdelikten.
Bereits ab bestimmten Promillewerten drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Gerade die Anordnung einer MPU kann langfristige Auswirkungen haben.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Typische Vorwürfe betreffen:
Hier drohen empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.
Illegale Autorennen werden seit einigen Jahren besonders streng verfolgt.
Bereits sogenannte Einzelrennen – also stark überhöhte Geschwindigkeiten ohne weiteres Fahrzeug – können strafbar sein.
Gerade junge Fahrer unterschätzen die erheblichen Risiken solcher Ermittlungsverfahren.
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.
Das gilt insbesondere bei:
Auch Halter eines Fahrzeugs können strafrechtlich belangt werden, wenn sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulassen.
Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Verletzungen anderer Personen, drohen häufig Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bereits leichte Fahrlässigkeit kann ausreichen.
Gerade bei schweren Unfällen stehen Beschuldigte oft erheblich unter Druck.
Bei tödlichen Verkehrsunfällen drohen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.
Diese Verfahren sind häufig besonders belastend.
Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei insbesondere:
Hier sind häufig umfangreiche Gutachten entscheidend.
Auch aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann strafbar sein.
Typische Vorwürfe:
Gerade Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen spielen hier häufig eine wichtige Rolle.
Viele Beschuldigte unterschätzen bereits das Ermittlungsverfahren.
Denn schon früh drohen:
Die frühe Verteidigung kann entscheidend dafür sein, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Neben der eigentlichen Strafe steht häufig der Führerschein im Mittelpunkt.
Gerade folgende Konsequenzen können erhebliche Auswirkungen haben:
Insbesondere Berufskraftfahrer und Pendler sind hiervon massiv betroffen.
Jedes Verfahren erfordert eine individuelle Prüfung.
Mögliche Verteidigungsansätze können sein:
Gerade im Verkehrsstrafrecht führen technische oder formale Fehler immer wieder zu erfolgreichen Verteidigungen.
Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei Verkehrsdelikten in Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Hagen, Unna und im gesamten Ruhrgebiet.
Zugleich erfolgt die Verteidigung bundesweit.
Gerade bei drohendem Führerscheinverlust ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend.
Bereits kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens werden oft wichtige Entscheidungen getroffen.
Dazu gehören:
Wer frühzeitig einen Strafverteidiger einschaltet, kann häufig entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen.
Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei sämtlichen Verkehrsdelikten mit strategischer und konsequenter Strafverteidigung.
Die Verteidigung erfolgt insbesondere bei:
Wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
Telefon: 0231 / 98 68 88 37
E-Mail: [email protected]
Ordnungswidrigkeiten betreffen meist geringere Verkehrsverstöße. Verkehrsdelikte sind dagegen Straftaten und können erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Vor einer Aussage sollte immer zunächst anwaltliche Beratung erfolgen.
Der Führerschein kann insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten, Fahrerflucht, illegalen Autorennen oder erheblichen Gefährdungen des Straßenverkehrs entzogen werden.
Je nach Promillewert drohen Geldstrafe, Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU. In schweren Fällen kann auch Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ja. Bereits kleinere Parkrempler können den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllen, wenn der Unfallort vorschnell verlassen wird.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung prüft die Fahreignung. Sie wird häufig nach Alkohol- oder Drogenfahrten angeordnet.
Nein. Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten im gesamten Ruhrgebiet sowie bundesweit.
Weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Entscheidungen getroffen werden – insbesondere zum Führerschein, zu Gutachten oder zu belastenden Aussagen.