Verkehrsdelikte – Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Dortmund & bundesweit

Strafverteidigung bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, illegalen Autorennen & anderen Verkehrsdelikten

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsdelikts kann erhebliche Folgen für die persönliche und berufliche Zukunft haben.

 

Neben Geldstrafen drohen häufig Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen.

 

Gerade für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Selbstständige kann bereits der Verlust des Führerscheins existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei sämtlichen Verkehrsdelikten in Dortmund, dem Ruhrgebiet und bundesweit.

Insbesondre aufgrund unserer versicherungsrechtlichen Expertise (Fachanwalt für Versicherungsrecht), sind wir für viele Beschuldigte der erste Ansprechpartner. Denn Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Strafverteidiger, sondern verfügt auch über eine besondere Erfahrung uns Spezialisierung Bereich Bereich des zivilen Verkehrsrecht (zB. KfZ-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung) und verteidigt regelmäßig bei Vorwürfen des Versicherungsbetrugs. 

 

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Was sind Verkehrsdelikte?

Verkehrsdelikte sind Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im Gegensatz zu einfachen Ordnungswidrigkeiten – etwa geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich hierbei um strafrechtlich relevante Vorwürfe.

Bereits ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Konsequenzen haben.

Zu den wichtigsten Verkehrsdelikten gehören insbesondere:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Gerade in Dortmund und dem Ruhrgebiet werden Verkehrsdelikte zunehmend konsequent verfolgt.

 

Fahrerflucht (§ 142 StGB)

Der Vorwurf der Fahrerflucht gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten.

Bereits kleinere Unfälle auf Parkplätzen oder beim Rangieren können strafrechtliche Ermittlungen auslösen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits das vorschnelle Entfernen vom Unfallort erhebliche strafrechtliche Folgen haben kann.

Welche Strafen drohen?

Bei Fahrerflucht drohen insbesondere:

  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung

Gerade bei höheren Sachschäden oder Personenschäden reagieren Gerichte regelmäßig streng.

 

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Alkohol- oder Drogenfahrten gehören zu den klassischen Verkehrsdelikten.

Bereits ab bestimmten Promillewerten drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Promillegrenzen im Strafrecht

  • absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern regelmäßig ab 1,1 Promille
  • relative Fahruntüchtigkeit bereits bei geringeren Werten möglich
  • strenge Regelungen bei Drogenkonsum

Mögliche Folgen

  • Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • MPU
  • Fahrverbot
  • Freiheitsstrafe in schweren Fällen

Gerade die Anordnung einer MPU kann langfristige Auswirkungen haben.

 

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Die Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Typische Vorwürfe betreffen:

  • riskante Überholmanöver
  • Rotlichtverstöße
  • erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen

Hier drohen empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

 

Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Illegale Autorennen werden seit einigen Jahren besonders streng verfolgt.

Bereits sogenannte Einzelrennen – also stark überhöhte Geschwindigkeiten ohne weiteres Fahrzeug – können strafbar sein.

Mögliche Konsequenzen

  • Freiheitsstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Beschlagnahme des Fahrzeugs
  • Einziehung des Fahrzeugs

Gerade junge Fahrer unterschätzen die erheblichen Risiken solcher Ermittlungsverfahren.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.

Das gilt insbesondere bei:

  • entzogener Fahrerlaubnis
  • Fahrverboten
  • fehlender Fahrerlaubnisklasse
  • ausländischen Führerscheinen ohne Anerkennung

Auch Halter eines Fahrzeugs können strafrechtlich belangt werden, wenn sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulassen.

 

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Verletzungen anderer Personen, drohen häufig Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Bereits leichte Fahrlässigkeit kann ausreichen.

Gerade bei schweren Unfällen stehen Beschuldigte oft erheblich unter Druck.

 

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Bei tödlichen Verkehrsunfällen drohen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.

Diese Verfahren sind häufig besonders belastend.

Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei insbesondere:

  • Geschwindigkeit
  • Bremsverhalten
  • Reaktionszeiten
  • Alkoholeinfluss
  • technische Fahrzeugdaten
  • Handy-Nutzung

Hier sind häufig umfangreiche Gutachten entscheidend.

 

Nötigung im Straßenverkehr

Auch aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann strafbar sein.

Typische Vorwürfe:

  • dichtes Auffahren
  • Ausbremsen
  • Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer
  • aggressive Fahrmanöver

Gerade Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen spielen hier häufig eine wichtige Rolle.

 

Ermittlungsverfahren bei Verkehrsdelikten

Viele Beschuldigte unterschätzen bereits das Ermittlungsverfahren.

Denn schon früh drohen:

  • Vorladungen
  • Beschlagnahme des Führerscheins
  • Durchsuchungen
  • Sicherstellung von Fahrzeugen
  • Blutproben
  • MPU-Anordnungen
  • vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die frühe Verteidigung kann entscheidend dafür sein, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

 

Entziehung der Fahrerlaubnis und MPU

Neben der eigentlichen Strafe steht häufig der Führerschein im Mittelpunkt.

Gerade folgende Konsequenzen können erhebliche Auswirkungen haben:

  • vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • gerichtliche Entziehung
  • Sperrfrist
  • MPU-Anordnung
  • Punkte in Flensburg

Insbesondere Berufskraftfahrer und Pendler sind hiervon massiv betroffen.

 

Verteidigungsansätze im Verkehrsstrafrecht

Jedes Verfahren erfordert eine individuelle Prüfung.

Mögliche Verteidigungsansätze können sein:

  • Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen
  • fehlerhafte Blutentnahmen
  • Verfahrensfehler
  • unzureichende Beweise
  • fehlender Vorsatz
  • fehlende Fahrereigenschaft
  • Zweifel an Zeugenaussagen
  • fehlerhafte Gutachten

Gerade im Verkehrsstrafrecht führen technische oder formale Fehler immer wieder zu erfolgreichen Verteidigungen.

Strafverteidigung in Dortmund, dem Ruhrgebiet und bundesweit

Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei Verkehrsdelikten in Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Hagen, Unna und im gesamten Ruhrgebiet.

Zugleich erfolgt die Verteidigung bundesweit.

Gerade bei drohendem Führerscheinverlust ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend.

 

Warum frühe Verteidigung wichtig ist

Bereits kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens werden oft wichtige Entscheidungen getroffen.

Dazu gehören:

  • vorläufige Führerscheinentziehung
  • MPU-Vorbereitungen
  • Gutachtenerstellungen
  • Vernehmungen
  • Beschlagnahmen

Wer frühzeitig einen Strafverteidiger einschaltet, kann häufig entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen.

 

Kanzlei Scholz – Strafverteidiger für Verkehrsdelikte

Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten bei sämtlichen Verkehrsdelikten mit strategischer und konsequenter Strafverteidigung.

Die Verteidigung erfolgt insbesondere bei:

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheitsfahrten
  • Drogenfahrten
  • illegalen Autorennen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • fahrlässiger Körperverletzung
  • fahrlässiger Tötung
  • Führerscheinentzug
  • MPU-Problemen

Ihre Vorteile

  • schnelle Terminvergabe
  • direkte Erreichbarkeit
  • strategische Verteidigung
  • bundesweite Vertretung
  • persönliche Betreuung
  • konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte

Jetzt Strafverteidiger kontaktieren

Wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Kanzlei Scholz

Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
Telefon: 0231 / 98 68 88 37
E-Mail: [email protected]


FAQ – Häufige Fragen zu Verkehrsdelikten

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Verkehrsdelikt?

Ordnungswidrigkeiten betreffen meist geringere Verkehrsverstöße. Verkehrsdelikte sind dagegen Straftaten und können erhebliche strafrechtliche Folgen haben.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Vor einer Aussage sollte immer zunächst anwaltliche Beratung erfolgen.

Wann droht der Führerscheinentzug?

Der Führerschein kann insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten, Fahrerflucht, illegalen Autorennen oder erheblichen Gefährdungen des Straßenverkehrs entzogen werden.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt?

Je nach Promillewert drohen Geldstrafe, Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU. In schweren Fällen kann auch Freiheitsstrafe verhängt werden.

Kann Fahrerflucht auch bei kleinen Schäden vorliegen?

Ja. Bereits kleinere Parkrempler können den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllen, wenn der Unfallort vorschnell verlassen wird.

Was ist eine MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung prüft die Fahreignung. Sie wird häufig nach Alkohol- oder Drogenfahrten angeordnet.

Verteidigt die Kanzlei Scholz nur in Dortmund?

Nein. Die Kanzlei Scholz verteidigt Mandanten im gesamten Ruhrgebiet sowie bundesweit.

Warum sollte frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Entscheidungen getroffen werden – insbesondere zum Führerschein, zu Gutachten oder zu belastenden Aussagen.