Eine polizeiliche Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ermittelt wird. Wie Sie jetzt reagieren, kann entscheidend für das gesamte Verfahren sein.
Viele Fehler entstehen bereits in den ersten Stunden nach Erhalt der Vorladung.
Eine Vorladung der Polizei bedeutet in der Regel, dass Sie als Beschuldigter oder Zeuge in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt werden.
Wichtig ist:
Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie bei einer Vorladung „einfach ihre Sicht schildern“ sollten.
In der Praxis können unüberlegte Aussagen jedoch erheblichen Einfluss auf das gesamte Verfahren haben.
Oft ist es strategisch sinnvoll, zunächst keine Aussage zu machen und Akteneinsicht abzuwarten.
Eine Vorladung kann unter anderem erfolgen bei:
Eine Vorladung zu bekommen ist gerade als Beschuldigter eine enorme Belastung. Eine Belastung die Sie jedoch nicht alleine tragen müssen.
Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich, dass die Polizei die Befragung nutzt, um ggf. Beweise gegen Sie zu ermitteln. Hierfür verwendet sie seit jeher spezielle Methoden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz - Strafverteidiger steht hier unerschütterlich an Ihrer Seite und wahrt Ihre Rechte als Beschuldigter.
Egal wie der Vorwurf lautet. Wir sind kühl, strategisch und analytisch.
Als Beschuldigter gilt zunächst immer, reden ist Silber - Schweigen ist Gold.
Deswegen werden wir uns auch niemals zur Sache äußern -oder Ihnen empfehlen- bevor wir nicht den Ermittlungsstand der Polizei / Staatsanwaltschaft (Akteneinsicht) kennen.
Gerade bei einer Vorladung ist schnelle rechtliche Beratung entscheidend.
Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein, als Beschuldigter besteht keine Pflicht.
Sollte ich bei der Polizei aussagen?
In der Regel ist es sinnvoll, zunächst keine Aussage zu machen.
Was passiert, wenn ich nicht hingehe?
In den meisten Fällen hat das keine negativen Konsequenzen.
Sollte ich vorher einen Anwalt kontaktieren?
Ja, das ist oft der wichtigste Schritt.
Je früher Sie reagieren, desto besser können wir Ihre Verteidigungsstrategie aufbauen.
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