Operationen sind regelmäßig mit Risiken verbunden. Kommt es jedoch zu vermeidbaren Fehlern, können schwerwiegende gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.
Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Behandlungsfehler – entscheidend ist, ob medizinische Standards verletzt wurden.
Ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn z. B.:
der operative Eingriff fehlerhaft durchgeführt wurde
Hygienestandards nicht eingehalten wurden
Nerven, Organe oder Gefäße verletzt wurden
falsches oder ungeeignetes OP-Material verwendet wurde
Nachsorge oder Überwachung unzureichend war
Maßgeblich ist stets der medizinische Standard zum Zeitpunkt der Operation.
Nervenschädigungen nach orthopädischen Eingriffen
Infektionen durch Hygienemängel
Zurückgelassene OP-Instrumente
Falsche Schnittführung oder falsches Operationsgebiet
Komplikationen durch fehlerhafte Nachsorge
Neben dem eigentlichen Eingriff spielt die Aufklärung eine zentrale Rolle.
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn:
Risiken nicht oder unvollständig erläutert wurden
Behandlungsalternativen verschwiegen wurden
keine wirksame Einwilligung vorlag
➡️ Auch ohne technischen OP-Fehler kann ein Anspruch bestehen.
Geprüft wird mit einem Gutachten insbesondere:
ob der Eingriff fachgerecht durchgeführt wurde
ob Komplikationen beherrschbar gewesen wären
ob Dokumentationsmängel vorliegen
Dokumentationslücken können zu Beweiserleichterungen für Patienten führen.
Ich prüfe für Sie:
ob ein OP- oder Aufklärungsfehler vorliegt
wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind
welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen
wie das weitere Vorgehen strategisch sinnvoll ist
Sachlich, medizinisch fundiert und ohne unrealistische Versprechen.