Eine falsche oder zu spät gestellte Diagnose kann gravierende gesundheitliche Folgen haben. Als Fehldiagnose Anwalt in Dortmund prüfe ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Ihnen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zusteht – mit kostenloser Ersteinschätzung.
Eine Fehldiagnose liegt vor, wenn ein Arzt eine Erkrankung nicht erkennt, falsch einordnet oder zu spät diagnostiziert, obwohl dies nach dem medizinischen Standard möglich und erforderlich gewesen wäre.
Typische Beispiele sind:
Eine ärztliche Fehldiagnose kann dazu führen, dass notwendige Behandlungen zu spät oder gar nicht erfolgen. In vielen Fällen verschlechtert sich der Gesundheitszustand erheblich oder es entstehen dauerhafte Schäden.
Als Anwalt bei Fehldiagnose prüfe ich, ob Ihnen Ansprüche auf:
Nicht jede falsche Diagnose ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der Arzt gegen den medizinischen Standard verstoßen hat.
In der Praxis richtet sich das Vorgehen meist gegen die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses. Eine persönliche Konfrontation mit dem Arzt ist in der Regel nicht notwendig.
Als spezialisierter Anwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht kenne ich die medizinischen und rechtlichen Anforderungen bei Fehldiagnosen genau.
Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – beginnend mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund ist auf das Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich
Durch unsere Doppelqualifikation, Erfahrung aus unserer Tätigkeit für die Versicherer und umfangreichen Prozesserfahrung, können wir unseren Mandanten bestmöglich bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (zB. Schmerzensgeld unterstützen. Denn die tatsächliche Auseinandersetzung findet nicht mit dem Arzt / Zahnarzt- sondern immer mit seinem Versicherer statt.
Ein Diagnosefehler kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Wird eine Erkrankung zu spät, gar nicht oder falsch erkannt, verzögert sich häufig eine notwendige Behandlung oder bleibt ganz aus.
Nicht jeder medizinische Irrtum ist jedoch automatisch ein Behandlungsfehler im rechtlichen Sinne. Entscheidend ist, ob ärztliche Standards verletzt wurden.
Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und Sie Ansprüche auf Schadensersatz / Schmerzensgeld haben könnten.
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt:
eine Erkrankung nicht erkennt
eine falsche Diagnose stellt
naheliegende Erkrankungen nicht in Betracht zieht
Symptome falsch einordnet
Dabei ist wichtig:
Nicht jede Fehldiagnose ist automatisch ein haftungsrelevanter Fehler.
➡️ Befunderhebungsfehler sind rechtlich besonders relevant, da sie häufig zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen.
Ein Diagnosefehler ist haftungsrelevant, wenn:
medizinische Standards verletzt wurden
die falsche Diagnose nicht mehr vertretbar war
ein sorgfältiger Arzt anders gehandelt hätte
sich der Gesundheitszustand dadurch verschlechtert hat
Krebsdiagnose wird zu spät gestellt
Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht erkannt
Infektionen oder Entzündungen übersehen
neurologische Erkrankungen falsch eingeordnet
auffällige Befunde werden nicht weiter abgeklärt
Gerade bei zeitkritischen Erkrankungen können Diagnosefehler gravierende Folgen haben.
Das Gutachten klärt insbesondere:
welche Untersuchungen erforderlich gewesen wären
ob der ärztliche Standard eingehalten wurde
ob der Schaden auf dem Fehler beruht
Die Auswahl der richtigen Fachrichtung ist dabei entscheidend.
Als Fachanwalt mit medizinrechtlichem Schwerpunkt prüfe ich für Sie:
ob ein Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegt
wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind
welche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen
welche nächsten Schritte sinnvoll sind
Strukturiert, realistisch und ohne falsche Versprechungen.