Viele Patientinnen und Patienten verlieren ihre Ansprüche nicht, weil kein Behandlungsfehler vorliegt, sondern weil sie zu spät handeln.
Das Thema Verjährung im Arzthaftungsrecht ist komplex – und zugleich einer der häufigsten Gründe, warum berechtigte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.
Als auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Patienten in Dortmund und bundesweit, die wissen wollen:
Habe ich noch Zeit – oder läuft mir die Frist davon?
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann, obwohl er inhaltlich bestehen würde.
Der Behandlungsfehler „verschwindet“ nicht – aber das Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ist verloren.
Grundsätzlich gilt im Arzthaftungsrecht die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB).
Diese Frist beginnt nicht mit dem Behandlungstag, sondern:
am Ende des Jahres,
in dem der Patient
vom Behandlungsfehler Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Ein Patient erkennt im Mai 2023, dass eine falsche Diagnose gestellt wurde.
Die Verjährung beginnt am 31.12.2023
Ende der Frist: 31.12.2026
Die zentrale Frage lautet fast immer:
Wann hatte der Patient ausreichende Kenntnis vom Behandlungsfehler?
Kenntnis liegt erst vor, wenn:
konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler bestehen
der Patient erkennen kann, dass ein Schaden auf ärztlichem Fehlverhalten beruht
Unabhängig von Kenntnis gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
Diese Frist greift vor allem bei:
schweren Geburtsschäden
langfristig auftretenden Folgeschäden
verdeckten Diagnosefehlern
Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche endgültig ausgeschlossen.
Die Verjährung beginnt oft erst mit der richtigen Diagnose, wenn erkennbar wird, dass zuvor falsch oder gar nicht diagnostiziert wurde.
Hier beginnt die Verjährung meist mit Kenntnis davon,
dass die Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung möglicherweise abgelehnt worden wäre.
Auch bei einem groben Behandlungsfehler gilt die Regelverjährung – allerdings sind Gerichte bei der Kenntnisfrage häufig patientenfreundlicher.
Die Verjährung kann unterbrochen bzw. gehemmt werden, z. B. durch:
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
Antrag bei der Schlichtungsstelle / Gutachterkommission
ernsthafte Vergleichsverhandlungen
In der Praxis scheitern Ansprüche oft, weil:
medizinische Zusammenhänge erst spät erkannt werden
Ärzte beruhigen oder beschwichtigen
Patienten auf Besserung hoffen
Fristen falsch berechnet werden
Gerade deshalb ist eine frühzeitige juristische Prüfung entscheidend.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Eine kurze Prüfung kann entscheiden, ob:
noch Handlungsspielraum besteht
dringend Maßnahmen zur Fristhemmung nötig sind
Ansprüche bereits verloren sind
Die Kanzlei Rechtsanwalt Scholz ist auf medizinisch geprägte Haftungsfälle spezialisiert.
Wir prüfen nicht nur, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, sondern auch, ob Ihre Ansprüche noch rechtzeitig durchsetzbar sind.
Zudem sind wir als Fachanwaltskanzlei auf das Versicherungsrecht spezialisiert und wissen sehr genau, wie wir Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes durchsetzten können.
Anwalt für Medizinrecht & Arzthaftungsrecht in Dortmund
📍 Dortmund – bundesweit tätig
🩺 Medizinrecht | Arzthaftungsrecht | Patientenvertretung
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, zählt jeder Tag.
Wir bieten Patienten eine kostenlose Erstberatung an. Sowohl in unserer Kanzlei in Dortmund als auch digital per Video oder Telefon.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Klare Fristbewertung
Konsequente Vertretung der Patienten