Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht – Strafverteidiger Dortmund | Rechtsanwalt Scholz

Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht? Wird ein Verteidiger gestellt?

 

In bestimmten Strafverfahren wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet.

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verteidigung automatisch „schlechter“ ist – aber sie ist oft nicht individuell ausgewählt.

Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht?

In Sexualstrafverfahren kann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen.

Sie haben jedoch häufig das Recht, einen Verteidiger selbst auszuwählen.

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Wann gibt es einen Pflichtverteidiger?

Typische Fälle:

  • Untersuchungshaft
  • schwere Sexualdelikte
  • Hauptverhandlung vor dem Landgericht
  • komplexe Verfahren
  • schwerwiegende Vorwürfe

Wahlverteidiger vs. Pflichtverteidiger

Wichtig:

  • Pflichtverteidiger = vom Gericht bestellt
  • Wahlverteidiger = frei gewählt

Viele Beschuldigte wissen nicht, dass sie trotz Pflichtverteidigung einen spezialisierten Strafverteidiger wählen können.

 


Warum Wahl des Verteidigers entscheidend ist

Die Wahl des Verteidigers ist strategisch entscheidend

Gerade im Sexualstrafrecht hängt der Ausgang des Verfahrens häufig von der Verteidigungsstrategie ab.

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Akten anders bewerten, Beweise kritisch hinterfragen und frühzeitig Einfluss nehmen.

Ihr Recht auf Wahl eines Verteidigers

Auch bei Pflichtverteidigung gilt:

  • Sie können einen konkreten Anwalt benennen
  • das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch regelmäßig
  • Spezialisierung spielt eine wichtige Rolle

Strafverteidiger Dortmund – Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Scholz verteidigt bundesweit auch in Pflichtverteidiger-Konstellationen.

 

Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.

 

Wir übernehmen als spezialisierte Strafverteidiger insbesondere hochkomplexe und besonders sensible Strafverfahren.

Hierbei werden wir besonders häufig von Mandanten mandatierter denen denen:

vorgeworfen wird.

 

Mandanten profitieren  von:

  • Spezialisierung auf Sexualstrafrecht,
  • schneller Reaktionsfähigkeit,
  • diskreter und professioneller Betreuung,
  • digitaler Mandatsbearbeitung,
  • konsequenter Verteidigungsstrategie.

 


Wir sind auf das Sexualstrafrecht spezialisiert

Diese Verfahren unterscheiden sich grundlegend von vielen anderen Strafverfahren.

Typisch sind:

  • extreme Schwere des Vorwurfs,
  • umfangreiche Gutachten,
  • komplexe Kausalitätsfragen,
  • hohe emotionale und öffentliche Belastung,
  • intensive Ermittlungsmaßnahmen.

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher höchste fachliche Sorgfalt voraus.

Jetzt Verteidiger auswählen

Auch bei Pflichtverteidigung haben Sie Einfluss auf die Auswahl.

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