Die Teilkaskoversicherung schützt Fahrzeughalter vor Schäden, die nicht durch einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug entstehen – etwa bei Diebstahl, Glasschäden, Wildunfällen oder Unwetterschäden.
In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Leistungskürzungen oder vollständigen Ablehnungen durch die Versicherung.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Ihre Interessen konsequent gegenüber der Teilkaskoversicherung – rechtlich fundiert und durchsetzungsstark.
Probleme mit der Teilkasko entstehen besonders häufig bei:
Glasschäden (Steinschlag, Scheibentausch)
Wildunfällen (Abgrenzung zu Ausweichmanövern)
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden
Brand- oder Kurzschlussschäden
Kürzungen wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen
Versicherer prüfen hier besonders streng – nicht selten zulasten der Versicherungsnehmer.
Je nach Versicherungsvertrag kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
Ersatz bei Diebstahl oder Totalschaden
Kosten für Glasreparatur oder Scheibentausch
Regulierung von Unwetterschäden
Abschlepp- und Folgekosten
Entscheidend: Der Versicherer darf Leistungen nur verweigern, wenn die Voraussetzungen rechtlich tatsächlich fehlen.
In der Teilkaskoversicherung spielen sogenannte Obliegenheiten eine zentrale Rolle, etwa:
unverzügliche Schadenmeldung
wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenhergang
Sicherung des Fahrzeugs (z. B. bei Diebstahl)
Schon kleine Ungenauigkeiten werden von Versicherern genutzt, um Leistungen zu kürzen oder abzulehnen. Eine frühe anwaltliche Prüfung ist hier besonders wichtig.
Ein Anwalt ist besonders sinnvoll, wenn:
die Versicherung die Zahlung vollständig ablehnt
nur ein Teil des Schadens reguliert wird
Gutachten oder Schadenhergänge bestritten werden
Fristen verstreichen oder Druck aufgebaut wird
In vielen Fällen lassen sich Kürzungen bereits außergerichtlich korrigieren.
Nur bei einem tatsächlichen Zusammenstoß mit bestimmten Tieren. Die genaue Vertragslage ist entscheidend.
Glasschäden sind regelmäßig versichert. Streit entsteht häufig über Art und Umfang der Reparatur.
Nicht automatisch. Obliegenheitsverletzungen müssen rechtlich erheblich sein.
Je nach Fall können Kosten von der Versicherung übernommen werden oder lohnen sich wirtschaftlich durch die höhere Regulierung.
Unverzüglich. Verzögerungen sollten immer begründet werden.
Rechtsanwalt Scholz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit besonderem Fokus auf Streitigkeiten mit Kfz-Versicherungen. Ergänzend besteht eine Spezialisierung im Medizinrecht, insbesondere bei der Durchsetzung von Personenschäden nach Verkehrsunfällen.
Gerade wenn ein Schadenereignis nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Gesundheit betrifft, können Ansprüche medizinisch fundiert und rechtlich vollständig geltend gemacht werden.
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