Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht.
Im Mittelpunkt steht nicht die reine Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke. Dennoch können auch im Jugendstrafrecht empfindliche Konsequenzen drohen, von Arbeitsauflagen über Arrest bis hin zu Jugendstrafe mit Freiheitsentzug.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige, strategische Verteidigung entscheidend.
Als spezialisierte Kanzlei mit Schwerpunkt im Strafrecht, unterstützen wir Jugendliche, Heranwachsende und deren Eltern in allen Phasen des Jugendstrafverfahrens - konsequent, diskret und lösungsorientiert.
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und gilt für:
Entscheidend ist also nicht nur das Alter, sondern auch die persönliche Entwicklung und Reife.
Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht hier im Vordergrund:
In der Praxis betrifft das Jugendstrafrecht häufig folgende Bereiche:
Wichtig: Viele Verfahren entstehen aus Gruppendynamiken oder spontanen Situationen – nicht aus krimineller Grundstruktur.
Das Jugendstrafrecht kennt ein abgestuftes System von Maßnahmen:
Wichtig: Auch scheinbar „leichte“ Fälle können schnell zu belastenden Einträgen und langfristigen Folgen führen.
Ein Jugendstrafverfahren kann erhebliche Auswirkungen haben:
Gerade bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) wird oft geprüft, ob Erwachsenenstrafrecht angewendet wird – mit deutlich härteren Folgen.
Typischer Ablauf:
Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig Weichen gestellt, die später kaum noch korrigierbar sind.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann häufig erreichen, dass Verfahren eingestellt oder erheblich abgemildert werden.
Ein großer Vorteil des Jugendstrafrechts ist die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung:
Mögliche Gründe:
Ziel ist es oft, eine öffentliche Hauptverhandlung komplett zu vermeiden.
Die Jugendgerichtshilfe bewertet:
Ihr Bericht hat erheblichen Einfluss auf das Urteil.
Ein spezialisierter Verteidiger kann:
Gerade bei Heranwachsenden ist die juristische Einordnung oft der entscheidende Hebel.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Strafrecht, vertreten wir Mandanten im gesamten Jugendstrafrecht – diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf Ergebnisse.
Wir wissen aus der Praxis:
Durch unsere zusätzliche Spezialisierung im Versicherungsrecht und Arbeitsrecht kennen wir zudem die langfristigen Folgen strafrechtlicher Verfahren – insbesondere bei Ausbildung, Beruf und wirtschaftlicher Zukunft.
Selbstverständlich stehen wir auch im engen Kontakt zu den Eltern und wissen die Besonderheiten einer jugendstrafrechtlichen Verteidigung zu berücksichtigen.
Wir beraten verständlich und mit modernen Kommunikationswegen.
Wenn gegen Sie oder Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren läuft, zählt jeder Tag.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Chancen auf:
Rechtsanwalt Scholz – Kanzlei für Strafrecht & Strafverteidigung
📍 Dortmund
📧 [email protected]
📱 Kontakt auch über WhatsApp möglich
Ab 14 Jahren bis grundsätzlich 18 Jahre, in bestimmten Fällen auch bis 20 Jahre (Heranwachsende).
In vielen Fällen ja – es sei denn, das Verfahren wird eingestellt.
Jugendstrafen können eingetragen werden, viele Maßnahmen jedoch nicht.
Ja, insbesondere bei Minderjährigen sind Eltern meist involviert.
Ja. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.