Ein Strafverfahren ist für Betroffene selten nur ein juristisches Problem.
Es ist ein tiefer Einschnitt in das eigene Leben – oft verbunden mit Unsicherheit, Scham, Existenzangst und dem Gefühl, plötzlich im Fokus staatlicher Ermittlungen zu stehen.
Egal ob es um den Vorwurf eines Betrugs, einer Körperverletzung, eines Diebstahls, einer Unterschlagung, eines Drogendelikts, eines Sexualdelikts, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Internetstrafrechts- oder Wirtschaftsdelikts geht:
Der Moment, in dem die Polizei ermittelt oder die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet, verändert alles.
In genau dieser Situation braucht es keinen Erklärungsversuch, keine Rechtfertigung und keine vorschnellen Aussagen – sondern einen klaren, strukturierten und konsequenten Schutz der eigenen Rechte.
Denn das Strafrecht ist kein Raum für Interpretation durch den Beschuldigten selbst, sondern ein hochkomplexes System aus Regeln, Beweisen und prozessualen Möglichkeiten.
Wer hier allein agiert, verliert schnell den Überblick - und damit oft entscheidende Verteidigungschancen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz – Strafverteidiger steht für eine Strafverteidigung, die sich nicht zurücknimmt, sondern aktiv gestaltet.
Wir sind im gesamten Strafrecht tätig und verteidigen Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen – vom allgemeinen Strafrecht, über das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), das Wirtschaftsstrafrecht, das Internetstrafrecht und Cybercrime, das Verkehrsstrafrecht bis hin zu klassischen Delikten wie Körperverletzung, Kapitalverbrechen, Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Sexualstrafrecht.
Gerade hier ist die Situation für Beschuldigte oft besonders belastend, da bereits der bloße Vorwurf mit erheblichen persönlichen, beruflichen und sozialen Konsequenzen verbunden sein kann.
Verfahren wegen sexueller Belästigung, sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung oder Besitz bzw. Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie erfordern eine hochsensible, zugleich aber kompromisslose Verteidigungsstrategie.
In keinem anderen Bereich ist die frühe, strukturierte und taktisch kluge Verteidigung so entscheidend wie hier.
Wir verstehen Strafverteidigung nicht als bloße Begleitung eines Verfahrens. Wir verstehen sie als aktiven Kampf um Rechte, Freiheit und eine faire Behandlung im Strafprozess.
Dabei gilt für uns ein klarer Grundsatz: Wir richten nicht – wir verteidigen. Und wir nutzen dabei konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten, die die Strafprozessordnung (StPO) und das materielle Strafrecht bieten.
Dazu gehören insbesondere die gezielte Auswertung der Ermittlungsakte, das Stellen von Beweisanträgen, das kritische Hinterfragen von Zeugenaussagen, das Angreifen von Ermittlungsfehlern sowie die strategische Einflussnahme auf das gesamte Verfahren bereits im Ermittlungsstadium.
Mandanten, die sich an die Kanzlei Scholz wenden, erhalten keine standardisierte Verteidigung. Sie erhalten eine klare Strategie, eine ehrliche rechtliche Einschätzung und eine konsequente Vertretung auf Augenhöhe.
Gerade in frühen Phasen des Verfahrens kann eine professionelle Strafverteidigung entscheidend sein – sei es zur Vermeidung einer Anklage, zur Einstellung des Verfahrens oder zur Begrenzung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen.
Denn eines ist im Strafrecht entscheidend: Nicht der Vorwurf allein bestimmt den Ausgang des Verfahrens – sondern die Qualität der Verteidigung.
Scholz Strafverteidigung vertritt Mandanten im gesamten Strafrecht in Dortmund und dem Ruhrgebiet.
Der Fokus liegt auf einer strategischen, frühzeitigen und konsequenten Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
Typische Fälle sind:
Ziel ist stets eine klare, strukturierte und taktische Verteidigung.
Die Kanzlei Scholz Strafverteidigung verbindet moderne digitale Erreichbarkeit mit strategischer Strafverteidigung.
Mandanten profitieren insbesondere von:
Viele Mandanten machen den Fehler, frühzeitig gegenüber der Polizei Aussagen zu machen.
Dabei können bereits erste Angaben den gesamten Verlauf des Verfahrens beeinflussen.
Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist daher oft entscheidend.
Wir verteidigen insbesondere in folgenden Bereichen:
Jeder Fall wird individuell analysiert und strategisch aufgebaut.
Im Strafrecht zählt oft jede Stunde. Daher setzen wir auf moderne Kommunikationswege:
Muss ich bei der Polizei in Dortmund aussagen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
So früh wie möglich im Ermittlungsverfahren.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden transparent besprochen.
Kann ein Verfahren eingestellt werden?
Ja, in vielen Fällen ist eine Einstellung möglich.
Je früher Sie reagieren, desto besser können wir Ihre Verteidigungsstrategie aufbauen.
WhatsApp startenKaum ein strafrechtlicher Vorwurf hat so einschneidende Auswirkungen auf das Leben eines Beschuldigten wie der Vorwurf einer Sexualstraftat. Während bei anderen Delikten häufig zunächst über die rechtlichen Konsequenzen gesprochen wird, geraten Betroffene im Sexualstrafrecht oft bereits lange vor einer gerichtlichen Entscheidung unter enormen Druck. Familie, Partnerschaft, Freundeskreis, Arbeitgeber und das soziale Umfeld reagieren häufig allein auf den Vorwurf – unabhängig davon, ob dieser später bestätigt wird oder nicht.
Viele Mandanten beschreiben den Moment, in dem sie erstmals mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert werden, als einen Schock.
Oft beginnt alles mit einer Vorladung der Polizei, einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme von Mobiltelefonen oder Computern oder der Mitteilung, dass gegen sie wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird.
Von diesem Augenblick an steht für viele Betroffene nicht nur ein Strafverfahren im Raum, sondern die Sorge um ihre gesamte Zukunft.
Dabei darf eines niemals vergessen werden:
Ein Vorwurf ist keine Verurteilung.
Im Sexualstrafrecht werden häufig äußerst komplexe Sachverhalte untersucht. Nicht selten stehen Aussage gegen Aussage, unterschiedliche Wahrnehmungen, Erinnerungslücken oder widersprüchliche Darstellungen im Mittelpunkt des Verfahrens. Gerade deshalb ist eine frühzeitige, professionelle und strategisch durchdachte Strafverteidigung von entscheidender Bedeutung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz – Strafverteidiger hat einen besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Wir verteidigen bundesweit Mandanten in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen wegen sämtlicher Vorwürfe aus diesem hochsensiblen Rechtsgebiet.
Das Sexualstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des gesamten Strafrechts.
Die Verfahren sind regelmäßig geprägt von:
Während bei vielen anderen Delikten objektive Beweise im Vordergrund stehen, hängen Verfahren im Sexualstrafrecht häufig maßgeblich von Zeugenaussagen, Erinnerungen und subjektiven Wahrnehmungen ab.
Gerade deshalb darf eine Verteidigung niemals schematisch erfolgen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse der Ermittlungsakte, der Beweislage und der prozessualen Möglichkeiten.
Unsere Kanzlei übernimmt die Verteidigung unter anderem bei Vorwürfen wegen:
Dabei vertreten wir sowohl Erwachsene als auch Jugendliche und Heranwachsende.
Ein erheblicher Teil aller Verfahren im Sexualstrafrecht basiert auf Konstellationen, in denen objektive Beweise nur eingeschränkt vorhanden sind.
Oft lautet die zentrale Frage:
Wem glaubt das Gericht?
In solchen Fällen (Aussage gegen Aussage) kommt es entscheidend darauf an, Aussagen sorgfältig zu analysieren und auf ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen.
Hierzu gehören insbesondere:
Gerade in diesen Verfahren entscheidet häufig nicht die Lautstärke der Vorwürfe, sondern die Qualität der Verteidigung.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Verfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer oder jugendpornografischer Inhalte.
Diese Verfahren entstehen häufig aufgrund von:
Nicht selten steht dabei die Frage im Mittelpunkt, ob der Beschuldigte tatsächlich Kenntnis von den Dateien hatte oder überhaupt einen Besitzwillen entwickelt hat.
Die strafrechtliche Bewertung solcher Fälle ist häufig deutlich komplexer, als dies auf den ersten Blick erscheint.
Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einer Hausdurchsuchung.
Dabei werden häufig beschlagnahmt:
Für Betroffene stellt dies regelmäßig eine enorme Belastung dar.
Wichtig ist in dieser Situation vor allem eines:
Im Sexualstrafrecht werden die Weichen für den weiteren Verlauf oft bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
Wer frühzeitig verteidigt wird, kann:
Wer dagegen ohne anwaltliche Unterstützung agiert, riskiert oftmals vermeidbare Fehler mit langfristigen Folgen.
Sexualstrafverfahren verlangen nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch den Mut, sich gegen belastende Vorwürfe konsequent zur Wehr zu setzen.
Wir vertreten die Auffassung, dass jeder Beschuldigte Anspruch auf eine starke und engagierte Verteidigung hat.
Deshalb überprüfen wir:
Wir akzeptieren keine Vorverurteilung und keine einseitige Betrachtung des Sachverhalts.
Wer wegen eines Sexualdelikts beschuldigt wird, benötigt keinen allgemeinen Rechtsrat, sondern eine Verteidigung mit Schwerpunktwissen, Erfahrung und strategischem Weitblick.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz steht für:
Wir wissen, welche Folgen bereits ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht haben kann. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, Ihre Interessen von Beginn an zu schützen.
In aller Regel sollten Sie vor einer Aussage zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren. Aussagen ohne Aktenkenntnis bergen erhebliche Risiken.
Zunächst wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und wertet gegebenenfalls digitale Datenträger aus.
Ja. Zahlreiche Verfahren werden mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus anderen rechtlichen Gründen eingestellt.
Gerade dann kommt es auf eine sorgfältige Analyse der Aussagen, möglicher Widersprüche und der gesamten Beweislage an.
Nein. Dies hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Ausgang des Verfahrens und der Höhe einer etwaigen Verurteilung.
Rechtsanwaltskanzlei Scholz – Strafverteidiger in Dortmund und bundesweit. Ihr starker Partner im Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie in allen weiteren Bereichen des Strafrechts.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für jeden Betroffenen eine psychische und wirtschaftliche Ausnahmesituation. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, eine Durchsuchung von Geschäftsräumen stattfindet oder Vermögenswerte arrestiert werden, steht nicht nur die persönliche Freiheit, sondern die gesamte unternehmerische Existenz auf dem Spiel.
Unsere Kanzlei begegnet den Ermittlungsbehörden mit strategischem Weitblick, kompromissloser Durchsetzungskraft und höchster fachlicher Präzision. Aufgrund unserer tiefgehenden Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Versicherungsrecht liegt der absolute Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Praxis im Wirtschaftsstrafrecht.
Wir verstehen die wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen, die hinter den Vorwürfen stehen – ein entscheidender Vorteil, den reine Strafrechtskanzleien ohne wirtschaftsrechtlichen Fokus oft nicht bieten können.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein klassisches Strafrecht. Es ist maßgeblich durch zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Spezialgesetze geprägt. Um den Vorwurf einer Straftat im Unternehmen effektiv zu entkräften, muss der Verteidiger die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Strukturen fehlerfrei verstehen und sezieren können.
Wir kennen die Mechanismen von Bilanzen, Gesellschaftsverträgen, Vertriebsstrukturen und Courtagezusagen aus unserer täglichen wirtschaftsrechtlichen Praxis. Wo Ermittlungsbehörden und rein klassische Strafverteidiger nur vermeintlich kriminelle Handlungen sehen, legen wir die legitimen unternehmerischen und handelsrechtlichen Prozesse dar und entziehen den Vorwürfen damit systematisch die Grundlage.
Wir vertreten und verteidigen Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsräte sowie selbstständige Versicherungsmakler und Finanzdienstleister gegen alle typischen Vorwürfe des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrechts:
Besonders in der Versicherungs- und Vertriebsbranche geraten Vermittler schnell in den Fokus der Behörden. Vorwürfe wie Scheingeschäfte, „Luftbuchungen“, systematische Eigenkonvertierungen oder die Einreichung manipulierter Antragsdaten führen zu harten Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB).
Unsere Verteidigung: Wir analysieren die vertrieblichen Abläufe, prüfen die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrundeliegenden Verträge und weisen nach, dass kein strafbares Verhalten, sondern allenfalls eine zivilrechtliche Streitigkeit vorliegt.
Geschäftsführer einer GmbH stehen bei finanziellen Schieflagen oder internen Gesellschafterstreitigkeiten im permanenten Risiko, wegen Untreue belangt zu werden. Zudem führt das verspätete oder unvollständige Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) – oft im Zuge von Scheinselbstständigkeit bei Untervermittlern – unweigerlich zu Strafverfahren.
Unsere Verteidigung: Wir nutzen unsere gesellschaftsrechtliche Expertise, um den unternehmerischen Handlungsspielraum (Business Judgment Rule) darzulegen und strafbare Pflichtverletzungen rechtssicher zu widerlegen.
Die Krise einer GmbH ist rechtlich hochgradig gefährlich. Wer den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig stellt (§ 15a InsO), haftet nicht nur zivilrechtlich mit dem Privatvermögen, sondern macht sich strafbar.
Unsere Verteidigung: Wir begleiten Sie durch die Krise, prüfen die Insolvenzreife aus gesellschaftsrechtlicher Sicht und verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder der Gläubigerbenachteiligung.
Beim Wechsel von Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Vertriebsmitarbeitern steht oft der Vorwurf im Raum, Kundendaten oder Betriebsgeheimnisse unbefugt mitgenommen zu haben. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sieht hier empfindliche Strafen vor.
Unsere Verteidigung: Wir klären die zivilrechtliche und strafrechtliche Berechtigung an den Datenstrukturen auf und wehren unberechtigte Anzeigen von Ex-Arbeitgebern oder Mitbewerbern ab.
Für Unternehmer und insbesondere für Versicherungsmakler hat ein Strafverfahren Konsequenzen, die weit über das Strafmaß (Geld- oder Freiheitsstrafe) hinausgehen. Bereits die Eröffnung eines Verfahrens kann dazu führen, dass die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Gewerbebehörde die berufliche Zuverlässigkeit anzweifelt.
Es droht der Widerruf der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO oder eine allgemeine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO. Unser primäres Verteidigungsziel ist daher immer die geräuschlose, außergerichtliche Einstellung des Verfahrens (z. B. nach § 170 Abs. 2 StPO oder gegen Auflage nach § 153a StPO), um Ihre berufliche Zulassung und Ihren guten Ruf bedingungslos zu schützen.
Wenn Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss in Ihren Geschäftsräumen oder Ihrer Privatwohnung stehen, gilt es, die Nerven zu bewahren. Fehler in den ersten Minuten der Durchsuchung lassen sich später kaum korrigieren.
Schweigen ist Gold: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Sie sind gesetzlich nur verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Reden Sie nicht mit den Beamten, auch nicht im Rahmen von „Small Talk“.
Keine Herausgabe von Passwörtern: Sie müssen keine Passwörter für Server, Smartphones oder Laptops herausgeben.
Sofort den Verteidiger kontaktieren: Rufen Sie uns umgehend an. Wir schalten uns sofort ein, prüfen den Durchsuchungsbeschluss und begleiten die Maßnahme, um unzulässige Beschlagnahmen zu verhindern.
Das deutsche Strafrecht kennt (bislang) kein echtes Unternehmensstrafrecht; strafbar machen sich immer nur die handelnden natürlichen Personen (Geschäftsführer, Mitarbeiter). Allerdings können gegen das Unternehmen im Wege des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 30 OWiG) astronomische Geldbußen verhängt und Taterträge komplett eingezogen werden (Vermögensabschöpfung).
Ein Betrug (§ 263 StGB) setzt voraus, dass ein Dritter (z. B. eine Versicherungsgesellschaft oder ein Kunde) durch Täuschung geschädigt wurde. Eine Untreue (§ 266 StGB) liegt hingegen vor, wenn ein Geschäftsführer seine ihm eingeräumte Vermögensfürsorgepflicht gegenüber der eigenen Gesellschaft verletzt und dieser dadurch einen Schaden zufügt.
Zögern Sie nicht, bis die Ermittler vor der Tür stehen. Sobald Sie von Vorwürfen oder einer Zeugenvorladung erfahren, schalten Sie uns ein. Wir verteidigen Sie mit der Schärfe des Strafrechts und dem Verstand des Wirtschaftsrechts.
Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund
Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund
Kontaktieren Sie uns sofort im Notfall oder zur Beratung:
Telefon: 0231 98688837
E-Mail: [email protected]
Das Jugendstrafrecht nimmt innerhalb des deutschen Strafrechts eine Sonderstellung ein. Während im Erwachsenenstrafrecht die Ahndung einer Straftat und die schuldangemessene Bestrafung im Vordergrund stehen, verfolgt das Jugendstrafrecht einen anderen Ansatz: Es soll junge Menschen erziehen, Fehlentwicklungen korrigieren und zukünftige Straftaten verhindern. Dennoch sollte niemand den Fehler machen, ein Verfahren vor dem Jugendrichter oder Jugendgericht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch im Jugendstrafrecht können die Folgen erheblich sein und die weitere schulische, berufliche und persönliche Entwicklung nachhaltig beeinflussen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz – Strafverteidiger verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in allen Bereichen des Jugendstrafrechts. Dabei wissen wir, dass ein Strafverfahren für junge Menschen und deren Familien häufig eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Viele Jugendliche geraten erstmals mit Polizei oder Staatsanwaltschaft in Kontakt und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Gleichzeitig erleben Eltern die Situation oft mit großer Sorge, weil sie die Auswirkungen auf Ausbildung, Studium oder spätere Berufschancen fürchten.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Besonders sensibel sind Verfahren, in denen Jugendlichen oder Heranwachsenden Sexualdelikte vorgeworfen werden.
Gerade in Zeiten sozialer Medien entstehen häufig Ermittlungsverfahren wegen:
Viele dieser Verfahren entstehen aus jugendtypischem Verhalten heraus, können jedoch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hier ist eine spezialisierte Verteidigung besonders wichtig, um die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls herauszuarbeiten und voreilige Bewertungen zu verhindern.
Die Verteidigung junger Menschen erfordert nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Verständnis für die besondere Lebenssituation der Betroffenen.
Wir wissen, dass Jugendliche Fehler machen können. Ein Fehler darf jedoch nicht das gesamte weitere Leben bestimmen.
Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein,
Dabei vertreten wir sowohl Jugendliche als auch Heranwachsende und deren Familien bundesweit.
Wenn gegen Ihr Kind oder gegen Sie als Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher eine Verteidigung beginnt, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz verteidigt im gesamten Jugendstrafrecht – von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug über Drogendelikte bis hin zu komplexen Verfahren im Sexualstrafrecht. Mit moderner digitaler Kommunikation, schneller Erreichbarkeit und einer konsequenten Verteidigungsstrategie stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite.