Jeder Arztbesuch birgt Chancen, aber auch Risiken. Fehler bei Diagnose oder Behandlung können gravierende Folgen haben – für Ihre Gesundheit und Ihre Rechte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Behandlungsfehler erkennen, dokumentieren und Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn:
die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wird
eine Fehldiagnose, falsche Behandlung oder Unterlassung geschieht
dadurch gesundheitlicher Schaden entsteht
Häufige Beispiele:
Falsche Diagnose bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall
Fehler bei Operationen oder medizinischen Eingriffen
Fehlerhafte Verschreibung von Medikamenten
Nichtbeachtung von Allergien oder Vorerkrankungen
Anspruch auf volle Aufklärung durch den Arzt
Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte
Anspruch auf Schadensersatz bei nachweisbarem Fehler
Anspruch auf Schmerzensgeld bei körperlichen oder psychischen Schäden
Diagnosefehler: Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt werden übersehen
Behandlungsfehler: Operationen, Medikamentengabe, Therapiefehler
Informationsfehler: Patient wird nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt
Sammeln Sie Unterlagen: Patientenakte, Laborberichte, Röntgenbilder
Dokumentieren Sie Beschwerden: Symptome, Verlauf, Wirkung der Behandlung
Zweitmeinung einholen: Gutachten von Fachärzten
Rechtsberatung prüfen: Experten für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht einschalten
Unterlagen vollständig sammeln
Beschwerden dokumentieren
Arztgespräche notieren
Kostenübernahme durch Versicherung prüfen
Zweitmeinung einholen
Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren
Wir prüfen Ihren Fall kostenneutral und bewerten Chancen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Unsere Kanzlei in Dortmund ist spezialisiert auf Medizinrecht & Arzthaftungsrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Scholz Fachanwalt für
Versicherungsrecht und damit besonders erfahren darin, Ansprüche gegen die Versicherungen von Ärztinnen und Ärztinnen durchzusetzen.
Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.
📍 Dortmund – bundesweit tätig
⚖️ Medizinrecht | Arzthaftungsrecht | Patientenvertretung