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Was zählt rechtlich als Behandlungsfehler?

Was zählt rechtlich als Behandlungsfehler?

Wann aus einem Arztfehler ein Anspruch wird

Viele Patientinnen und Patienten spüren, dass „etwas nicht richtig gelaufen ist“ – sind sich aber unsicher, ob es sich rechtlich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt.

 

Nicht jede Komplikation ist ein Arztfehler. Aber deutlich mehr Fehler sind angreifbar, als Betroffene glauben.

 

 

Als auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten in Dortmund und bundesweit dabei, Behandlungsfehler zu erkennen, medizinisch einzuordnen und rechtlich durchzusetzen.


Was ist ein Behandlungsfehler im rechtlichen Sinn?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine ärztliche Behandlung nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard entspricht und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht.

 

 

Maßstab ist nicht der Erfolg, sondern die fachlich richtige Vorgehensweise.

Merksatz:
Nicht jede Verschlechterung ist ein Behandlungsfehler – aber jede Behandlung muss medizinisch vertretbar, sorgfältig und leitliniengerecht erfolgen.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

Ärztliche Behandlungsfehler sind in verschiedenen Formen möglich. In der täglichen Praxis haben wir als Vertreter der betroffenen Patienten häufig mit den folgenden Behandlungsfehlern zu tun.

 

1. Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Erkrankung:

  • gar nicht,

  • zu spät oder

  • falsch erkannt wird,

obwohl die erforderlichen Befunde medizinisch geboten gewesen wären.

Typische Fälle:

  • Krebs wird übersehen

  • Schlaganfall-Symptome werden verkannt

  • Beschwerden werden bagatellisiert


2. Therapie- oder Behandlungsfehler

Hier wird die falsche Behandlung durchgeführt oder eine notwendige Therapie unterlassen.

Beispiele:

  • falsche Medikation

  • fehlerhafte OP-Technik

  • Unterlassung notwendiger Nachbehandlung


3. Aufklärungsfehler

Patienten müssen vor einem Eingriff verständlich, vollständig und rechtzeitig aufgeklärt werden.

 

Fehlt diese Aufklärung, ist die Behandlung rechtswidrig, selbst wenn sie medizinisch korrekt durchgeführt wurde.

Wichtig:
Ohne wirksame Aufklärung fehlt die Einwilligung – und damit die rechtliche Grundlage für den Eingriff.

4. Organisations- und Überwachungsfehler

Auch strukturelle Mängel können Behandlungsfehler sein:

 

  • Personalmangel

  • fehlende Kontrollen

  • mangelhafte Übergaben

  • fehlerhafte Dokumentation


Wann wird ein Behandlungsfehler rechtlich relevant?

Wenn Patienten Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind stellt sich auch immer die Frage:" Was aus dem Behandlungsfehler folgt?" 

Oft haben Behandlungsfehler eine gravierende medizinische Folge. Die Patienten leiden, Operationen müssen nachgeholt, oder korrigiert werden, gänzlich neue Symptome, Leiden oder Erkrankungen treten auf, die die Patienten in ihrer Gesundheit und ihrem Alltag erheblich beeinträchtigen.

 

Ein Behandlungsfehler allein reicht also nicht aus. Zusätzlich muss:

  1. ein Gesundheitsschaden vorliegen und

  2. ein Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden bestehen.

 

Genau hier liegt die größte Hürde – und der größte Beratungsbedarf in der medizinrechtlichen Praxis, wenn man Patienten und Patientinnen vertritt.

Beweislast: Müssen Patienten alles beweisen?

Wenn man einen Behandlungsfehler vermutet und hierdurch auch einen Schaden erlitten hat, stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob und wie sie dies beweisen können. Nur selten kommt es vor (selbst bei relativ eindeutigen Fällen), dass eine Kompensation in form eines angemessenen Schmerzensgeldes gezahlt wird. Denn hierfür ist nicht der Arzt in der Haftung, sondern übergibt dies seiner Haftpflichtversicherung. Umso wichtiger ist es also, nicht nur die Besonderheiten des Medizinrechts, sondern auch die des Versicherungsrechts zu verstehen, da die Gerichtsprozesse und außergerichtlichen Verhandlungen nahezu immer mit der Versicherung des Arztes geführt werden. 

 

Um die Frage nach der sogenannten Beweislast zu beantworten gilt auch in Arzthaftungssachen: Grundsätzlich ja Der Patient muss den Behandlungsfehler beweisen – aber nicht immer.

 

Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Arzt oder das Krankenhaus / eher der Versicherer beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde.

 

 

Grober Behandlungsfehler:
Ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte medizinische Regeln, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint.

Warum Behandlungsfehler oft unerkannt bleiben

Allein der Medizinische Dienst hat im Jahr 2024 insgesamt 12.304 medizinische Gutachten zu Behandlungsfehlern erstellt und kam zu dem Ergebnis, dass nahezu bei jedem vierten ein Behandlungsfehler festgestellt worden sei. Das allein ist schon alarmierend. Der MDK geht aber davon aus, dass die Dunkelziffer sehr viel Höhe ist, was sich aus anderen Studien ergeben würde 

 

"Die OECD schätzt, dass bis zu 15% der Krankenhausausgaben in den Industrieländern auf die Behandlung von Komplikationen infolge vermeidbarer Fehler entfallen. Diese finanziellen Belastungen treffen nicht nur die Gesundheitssysteme, sondern auch die gesamte Volkswirtschaft durch längere Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit. "

 

Viele Betroffene:

  • vertrauen weiterhin dem behandelnden Arzt

  • schieben Beschwerden auf „Pech“

  • fürchten hohe Kosten

  • unterschätzen ihre rechtlichen Chancen

 

Dabei zeigt die Praxis: Gerade bei medizinischen Gutachten bestehen häufig erhebliche Schwächen.

Behandlungsfehler prüfen lassen – frühzeitig handeln

Auch wenn sich namhafte Organisationen und Verbände klar dafür aussprechen, dass die Patientenrechte - wofür wir uns ebenfalls einsetzten- gestärkt werden. Insbesondere durch weitere Beweiserleichterung, Aufklärung und einem kritischen und transparenten Meldeverfahren, gilt es:

 

Je früher ein Verdacht geprüft wird, desto besser:

  • Beweise lassen sich sichern

  • Fristen werden gewahrt

  • medizinische Unterlagen vollständig auswerten

 

Ein frühzeitiges Vorgehen erhöht die Erfolgschancen deutlich.


Anwalt für Behandlungsfehler in Dortmund

Rechtsanwalt Scholz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit Jahren auf medizinisch geprägte Haftungsfälle spezialisiert.

 

Wir vertreten Patienten, die durch ärztliche Fehler gesundheitliche und finanzielle Schäden erlitten haben – konsequent, unabhängig und menschlich.

 

Unsere Kanzlei in Dortmund begleitet Sie:

 

  • bei der Prüfung von Behandlungsfehlern

  • bei der Auswertung medizinischer Gutachten

  • bei der Durchsetzung von Schadensersatz & Schmerzensgeld

Kostenlose Erstberatung

📍 Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund

📞 0231 / 98 68 88 37
📧 [email protected]

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