Ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB gehört zu den belastendsten Situationen, mit denen ein Beschuldigter konfrontiert werden kann. Kaum ein anderer Vorwurf führt so schnell zu gesellschaftlicher Vorverurteilung, beruflichen Problemen und massiven persönlichen Belastungen.
Viele unserer Mandanten berichten, dass ihr Leben innerhalb weniger Stunden auf den Kopf gestellt wurde:
Gerade jetzt ist besonnenes Handeln entscheidend.
Wer vorschnell Aussagen macht oder ohne Verteidiger agiert, kann seine eigene Verteidigung erheblich erschweren.
Wenn gegen Sie wegen § 176 StGB ermittelt wird, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren.
Machen Sie keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.
Rechtsanwalt Scholz verteidigt Beschuldigte bundesweit im Sexualstrafrecht und entwickelt frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Wer mit einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern konfrontiert wird, erlebt häufig, dass andere Menschen bereits ein Urteil gefällt haben, lange bevor ein Gericht überhaupt über den Fall entschieden hat.
Für uns gilt ein anderer Grundsatz:
Die Unschuldsvermutung gilt für jeden Beschuldigten.
Unsere Aufgabe besteht darin,
Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen gilt die Unschuldsvermutung.
Unsere Kanzlei kämpft mit den Mitteln der Strafprozessordnung für die Rechte unserer Mandanten – engagiert, diskret und kompromisslos.
Wir übernehmen diesen Kampf, damit Sie nicht allein gegen Polizei und Staatsanwaltschaft stehen.
Der Straftatbestand des § 176 StGB schützt Kinder unter 14 Jahren vor sexuellen Übergriffen und sexueller Ausbeutung.
Die Vorschrift erfasst zahlreiche Fallkonstellationen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Gerade deshalb darf ein Ermittlungsverfahren niemals vorschnell als verloren angesehen werden.
Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehören zu den schwersten Delikten des Sexualstrafrechts.
Im Falle einer Verurteilung drohen erhebliche Freiheitsstrafen.
Darüber hinaus können weitere Konsequenzen entstehen:
Bereits deshalb sollte frühzeitig professionelle Strafverteidigung in Anspruch genommen werden.
Viele Verfahren beginnen durch:
Bereits zu diesem Zeitpunkt laufen häufig umfangreiche Ermittlungen im Hintergrund.
Eine Hausdurchsuchung erfolgt häufig überraschend.
Viele Beschuldigte werden erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert, wenn Polizeibeamte morgens mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stehen.
Ziel der Ermittler ist häufig die Sicherstellung von:
Wichtig:
Widerstand oder Diskussionen helfen in dieser Situation regelmäßig nicht weiter.
Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger.
In Sexualstrafverfahren spielen digitale Beweismittel (Sicherstellung / Beschlagnahme) häufig eine zentrale Rolle.
Die Ermittlungsbehörden werten oftmals über Monate hinweg Datenträger aus.
Dabei stellt sich regelmäßig die Frage:
Nicht jede Datei und nicht jede Kommunikation belegt automatisch eine Straftat.
Viele Beschuldigte erhalten anschließend eine polizeiliche Vorladung.
Hier gilt:
Ohne Akteneinsicht sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen.
Eine unüberlegte Einlassung kann später kaum korrigiert werden.
In bestimmten Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft.
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Gerade bei Haftfragen muss sofort reagiert werden.
Viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs beruhen maßgeblich auf Aussagen.
Objektive Beweise existieren häufig nicht.
Dann steht oftmals Aussage gegen Aussage.
In solchen Verfahren kommt der Glaubhaftigkeitsprüfung eine enorme Bedeutung zu.
Zu prüfen sind unter anderem:
Gerade hier zeigt sich die Bedeutung einer spezialisierten Verteidigung.
Nicht jede Anzeige beruht auf einem tatsächlichen Geschehen.
Die Praxis zeigt, dass es auch zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen oder bewusst falschen Anschuldigungen kommen kann.
Mögliche Hintergründe können beispielsweise sein:
Jeder Vorwurf muss daher sorgfältig überprüft werden. Als Strafverteidiger bereiten wir nicht nur eine fundierte Strafverteidigung vor, sondern gehen in geeigneten Fällen auch zum Gegenangriff über. Aus Erfahrung wissen wir, die falsche Verdächtigung ist kein "Kavaliersdelikt", sondern eine schwere Anschuldigung, die schon zahlreiche Leben beeinträchtigt und verändert hat.
Viele Verteidigungsansätze lassen sich nur in einer frühen Phase des Verfahrens nutzen.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.
Als spezialisierter Strafverteidiger konzentriere ich mich auf anspruchsvolle Strafverfahren und verfügen über besondere Erfahrung im Umgang mit sensiblen Ermittlungsverfahren des Sexualstrafrechts.
Mandanten schätzen insbesondere:
Verfahren wegen § 176 StGB unterscheiden sich erheblich von vielen anderen Strafverfahren.
Typisch sind:
Deshalb sollte die Verteidigung durch einen Strafverteidiger erfolgen, der die Besonderheiten solcher Verfahren kennt.
Wenn gegen Sie wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Chancen, den Verlauf des Verfahrens aktiv zu beeinflussen.
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Rechtsanwalt Scholz – Strafverteidiger Dortmund | bundesweite Verteidigung im Sexualstrafrecht
Regelmäßig nicht. Vor einer Entscheidung sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden.
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen.
Die Polizei kann Beweismittel sicherstellen und Datenträger beschlagnahmen.
Ja. Mobiltelefone gehören regelmäßig zu den wichtigsten Beweismitteln.
Die Auswertung kann mehrere Monate oder sogar länger dauern.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Haftfragen sollte sofort ein Strafverteidiger eingeschaltet werden.
Ja. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Anklage oder Verurteilung.
Das Gericht entscheidet zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Anschließend folgt gegebenenfalls die Hauptverhandlung.
Ja. Die Kanzlei übernimmt Mandate in Dortmund, NRW und im gesamten Bundesgebiet.
Idealerweise sofort nach Bekanntwerden der Ermittlungen, einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens ab. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Weil bereits in der Anfangsphase des Verfahrens wichtige Weichen gestellt werden, die den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen können.