Sie haben sich für die private Krankenversicherung entschieden, um im Krankheitsfall bestmöglich versorgt zu sein. Sie zahlen hohe Beiträge und vertrauen darauf, dass Ihre Versicherung hinter Ihnen steht, wenn Sie sie brauchen. Doch statt Hilfe erleben viele Versicherte das Gegenteil: Ablehnung, langwierige Prüfverfahren oder die plötzliche Kündigung des Vertrages.
Es ist eine enorme psychische Belastung, wenn Sie in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Lage gegen Ihren Versicherer kämpfen müssen. Ob verweigerte Kostenerstattung für lebenswichtige Medikamente, die Ablehnung von Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder Prothesen, oder der Vorwurf, Sie hätten bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet, wir kennen diese Auseinandersetzungen aus unserer täglichen Arbeit in Dortmund und bundesweit.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie mit folgenden Problemen konfrontiert sind:
Warum ist unsere Spezialisierung im Medizinrecht und als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie entscheidend?
Weil die Versicherung bei Leistungsverweigerungen fast immer medizinische Argumente vorschiebt („nicht medizinisch notwendig“, „Heilung nicht zu erwarten“).
Ein reiner Versicherungsanwalt stößt hier oft an seine Grenzen, weil er die medizinische Logik nicht bis ins Detail durchdringen kann.
Ein reiner Medizinrechtler kennt oft die versicherungsrechtlichen Vertragsklauseln nicht. Wir vereinen beides. Wir verstehen die medizinische Akte ebenso wie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Wir wissen, wie wir medizinische Notwendigkeit gegenüber Versicherern beweisen müssen und wie wir die Taktiken der Versicherer – von der Anfechtung bis zur Leistungskürzung – juristisch aushebeln.
Zudem kommt es vor, dass die Versicherung in ihrer Leistungsablehnung / Kürzung recht at. Dann aber sind Sie bei uns nicht schutzlos. Denn wir prüfen immer auch mit, ob Ihnen dann nicht ein Schadensersatzanspruch gegenüber ihrem Arzt (zB. Aufklärungsfehler, falsche Abrechnung) vorliegt.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| 1. Darf die Versicherung den Vertrag einfach kündigen? | Nur bei schweren Pflichtverletzungen (z.B. Anzeigepflichtverletzung). Wir prüfen, ob die Kündigung/Anfechtung rechtmäßig ist. |
| 2. Was tun, wenn Psychotherapie abgelehnt wird? | Wir argumentieren mit medizinischen Standards und setzen die Kostenübernahme durch, sofern eine Indikation vorliegt. |
| 3. Hilfsmittel (Hörgerät) wurde abgelehnt – was nun? | Wir prüfen Ihre Tarifbedingungen und fordern die Leistung ein, wenn das Hilfsmittel medizinisch indiziert ist. |
| 4. Wie wehre ich mich gegen die Kürzung der Arztrechnung? | Wir gleichen die Abrechnung mit der GOÄ ab und fordern die Versicherung auf, den vollen Rechnungsbetrag zu begleichen. |
| 5. Was ist eine Vorerkrankung im Sinne der PKV? | Der Begriff ist oft Auslegungssache. Wir klären, ob tatsächlich eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. |
| 6. Muss ich jeden Gutachter der PKV akzeptieren? | Nein. Wir prüfen die Unabhängigkeit und Seriosität der von der Versicherung beauftragten Gutachten. |
| 7. Lohnt sich ein Prozess? | Oft erreichen wir Einigungen außergerichtlich. Wir prüfen vorab die Erfolgsaussichten fundiert. |
| 8. Vertreten Sie auch überregional? | Ja, wir vertreten Mandanten mit Sitz in Dortmund und im gesamten Bundesgebiet. |
| 9. Wie hoch ist das Kostenrisiko? | Wir besprechen alle Kosten transparent und prüfen Rechtsschutz- oder Finanzierungsmöglichkeiten. |
| 10. Warum ist die Fachanwalts-Expertise so wichtig? | Versicherer haben eigene spezialisierte Rechtsabteilungen. Sie benötigen einen Anwalt, der auf Augenhöhe verhandelt. |
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund hat sich vollumfänglich auf das
spezialisiert. Nachdem Rechtsanwalt Scholz jahrelang für die Versicherungswirtschaft tätig war - hat er aus Überzeugung die Kanzlei gegründet, um sein Fachwissen und seine Erfahrung aus tausenden Verfahren ausschließlich Versicherungsnehmern und Patienten zur Verfügung zu stellen.
Streitigkeiten mit der PKV erfordern absolutes Expertenwissen, was sich aufgrund der medizinischen Sachverhalte nur erschließt, wenn man in beiden Rechtsgebieten spezialisiert ist. Genau das bieten wir unseren Mandanten an und stellen damit "Waffengleichheit" zum Versicherer her. Bei uns gibt es keinen Konflikt, denn wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer- niemals Versicherer