Ein Vorwurf der Vergewaltigung gehört zu den schwerwiegendsten Beschuldigungen im deutschen Strafrecht. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann massive Folgen für Beruf, Familie, soziale Beziehungen und die persönliche Zukunft haben - selbst dann, wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen.
Besonders problematisch ist, dass Verfahren wegen Vergewaltigung häufig durch eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt sind. Oft existieren keine unabhängigen Zeugen und nur wenige objektive Beweismittel. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und professionelle Strafverteidigung.
Als Strafverteidiger in Dortmund vertreten wir Beschuldigte in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, ungerechtfertigte Verurteilungen zu verhindern und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Die Vergewaltigung ist in § 177 StGB geregelt. Der Gesetzgeber fasst heute zahlreiche Formen sexueller Übergriffe unter dem Begriff des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung zusammen.
Eine Vergewaltigung liegt insbesondere dann vor, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden und dabei eine besonders schwerwiegende Form des Eingriffs vorliegt.
Dabei genügt es nicht, dass eine Person im Nachhinein den Sexualkontakt bereut. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Situation zum Zeitpunkt des Geschehens und die Frage, ob tatsächlich ein entgegenstehender Wille bestand und für den Beschuldigten erkennbar war.
Das sogenannte Strafmaß ist höchst individuell und von zahlreichen Umständen bestimmt. Die möglichen Konsequenzen sind erheblich.
Je nach Vorwurf drohen:
Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung sieht das Gesetz regelmäßig Freiheitsstrafen vor. Bewährungsstrafen sind nicht in jedem Fall möglich.
Sexualstrafverfahren unterscheiden sich erheblich von anderen Strafverfahren.
Während bei Eigentums- oder Betäubungsmitteldelikten häufig objektive Beweismittel vorhanden sind, stehen bei Vergewaltigungsvorwürfen oft lediglich die Aussagen zweier Personen gegenüber.
Die Gerichte müssen dann beurteilen:
Gerade hier entscheidet die Qualität der Verteidigung häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Ein erheblicher Teil aller Verfahren wegen Vergewaltigung beruht auf einer Aussage-gegen-Aussage-Situation.
Das bedeutet:
In solchen Verfahren gelten besonders hohe Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung.
Die Verteidigung prüft insbesondere:
Nicht selten zeigen sich dabei erhebliche Zweifel an der Belastungsaussage.
Jeder tatsächliche sexuelle Übergriff muss konsequent verfolgt werden.
Gleichzeitig zeigt die Praxis jedoch, dass es auch unzutreffende oder bewusst falsche Beschuldigungen gibt.
Typische Konstellationen sind:
Jeder Vorwurf muss deshalb sorgfältig geprüft werden.
Eine Vorverurteilung darf es in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht geben.
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Regeln:
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Spontane Erklärungen führen häufig zu unnötigen Widersprüchen.
Erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Nachrichten, Chatverläufe, Fotos oder andere Dokumentationen können später von erheblicher Bedeutung sein.
Jeder Fall ist anders.
Dennoch umfasst eine professionelle Verteidigung regelmäßig:
Ziel ist stets die bestmögliche Lösung für den Mandanten.
Je nach Sachlage kann dies die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine deutliche Reduzierung des Tatvorwurfs sein.
Ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung verlangt nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch absolute Diskretion, Erfahrung und strategisches Vorgehen.
Wir vertreten Mandanten im gesamten Strafverfahren und sind auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir legen besonderen Wert auf:
Als Kanzlei mit Schwerpunkten im Strafrecht, und Wirtschaftsrecht kennen wir zudem die oft weitreichenden Folgen strafrechtlicher Vorwürfe für Beruf und wirtschaftliche Existenz.
Wird gegen Sie wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ermittelt, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Rechtsanwalt Scholz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
☎ 0231 / 98 68 88 37
📧 [email protected]
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Situation diskret, vertraulich und entwickeln gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie.
Sie haben eine Anzeige wegen Vergewaltigung erhalten? Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Sie?
Eine Anzeige wegen § 177 StGB ist für Betroffene meist ein Schock. Oft erfolgt der erste Kontakt durch:
Jetzt gilt vor allem eines: keine unüberlegten Schritte.
Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht.
Gerade im Sexualstrafrecht kann jede unbedachte Aussage später entscheidend gegen Sie verwendet werden.
Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger.
Wir prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.
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Viele Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
Viele Verfahren nach § 177 StGB beruhen auf einer einzigen Aussagekonstellation:
Aussage gegen Aussage.
Das bedeutet:
Es gibt keine objektiven Beweise, sondern zwei widersprüchliche Darstellungen.
Kann eine Aussage allein für eine Verurteilung ausreichen?
Ja – aber nur unter strengen Voraussetzungen.
Gerade hier entscheidet die Qualität der Verteidigung über den Ausgang des Verfahrens.
Falsche Beschuldigungen im Sexualstrafrecht sind selten einfach zu erkennen – aber rechtlich hochrelevant.
Nicht jede Anzeige beruht auf einem realen strafbaren Geschehen.
Wir prüfen die Aussage sorgfältig und entwickeln eine gezielte Verteidigung.
Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.
Sofort anwaltliche Hilfe kontaktieren.
Als Beschuldigter grundsätzlich nicht. Vor einer Aussage sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Nein. Untersuchungshaft kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Es stehen sich im Wesentlichen nur die Aussagen von Beschuldigtem und Anzeigeerstatter gegenüber. Solche Verfahren stellen besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung.
Ja. Je nach Beweislage kommen Einstellungen bereits im Ermittlungsverfahren in Betracht.
Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.