Ein Arztbesuch oder eine Operation soll Heilung bringen.
Doch was passiert, wenn medizinische Behandlungen scheitern und bleibende Schäden verursachen?
Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für Laien oft undurchsichtig. Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen Sie nicht allein. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Arzthaftung bedeutet, dass ein Arzt oder ein Krankenhaus für Schäden einstehen muss, die durch eine fehlerhafte medizinische Behandlung verursacht wurden. Ein Anspruch entsteht, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie vermuten einen Behandlungsfehler oder eine fehlerhafte ärztliche Behandlung? Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einer Spezialisierung im Arzthaftungsrecht in Dortmund verbinde ich tiefes Verständnis von Versicherungsfällen mit medizinrechtlicher Expertise – für schnelle, rechtssichere Lösungen.
Kostenlose ErsteinschätzungDas Arzthaftungsrecht regelt die rechtlichen Ansprüche von Patienten bei fehlerhaften ärztlichen Leistungen. Dazu zählen falsche Diagnosen, fehlerhafte Operationen, unzureichende Aufklärung oder fehlerhafte Medikamente.
Unsere besondere Expertise im Versicherungsrecht ermöglicht es, die Schnittstelle zwischen Versicherung und Schadensfall zu nutzen, damit Sie die maximal möglichen Leistungen erhalten.
Nicht jede misslungene Behandlung ist automatisch ein rechtlich relevanter Fehler. Die Medizin kennt Risiken.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht mit der nach dem medizinischen Standard gebotenen Sorgfalt gehandelt hat.
Wir vertreten Patienten bei folgenden Versäumnissen:
Diagnosefehler: Krankheiten werden übersehen, falsch gedeutet oder notwendige Untersuchungen (z. B. MRT, Labor) werden nicht veranlasst.
Therapiefehler: Die Wahl der falschen Behandlungsmethode oder die fehlerhafte Ausführung (z. B. Operationsfehler, falsche Medikation).
Aufklärungsmängel: Der Patient wurde nicht rechtzeitig oder nicht umfassend über die Risiken und Alternativen einer Behandlung aufgeklärt. Ohne wirksame Einwilligung ist jede Behandlung rechtswidrig.
Organisationsverschulden: Hygienemängel im Krankenhaus, Überlastung des Personals oder mangelhafte Dokumentation.
Praxisbeispiel: Ein Patient erhält nach einer Operation im Krankenhaus bleibende Schäden. Wir prüfen den Behandlungsfehler, setzen die Ansprüche gegenüber der Klinik und ggf. der Versicherung durch.
Jetzt prüfen lassenIn Deutschland gilt grundsätzlich: Der Patient muss beweisen, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist und dieser Fehler den Schaden verursacht hat. Dies ist für Laien ohne medizinische Gutachten kaum möglich.
Aber es gibt Ausnahmen: Die Beweislastumkehr.
Bei groben Behandlungsfehlern (Fehler, die einem Arzt "schlechthin nicht unterlaufen dürfen") oder bei voll beherrschbaren Risiken (z.B. Hygienemängel) muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler *nicht* für den Schaden ursächlich war.
Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität bestmöglich wiederherzustellen und finanzielle Nachteile auszugleichen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt stark vom Einzelfall, der Schwere der Verletzung und den Dauerschäden ab.
Neben Schmerzensgeld fordern wir für Sie:
Haushaltsführungsschaden: Ausgleich für die Unfähigkeit, den Haushalt zu führen.
Verdienstausfall: Ersatz für entgangenen Lohn oder Gehalt.
Heilbehandlungskosten: Kosten für zusätzliche Therapien, Medikamente oder Umbauten.
Rentenansprüche: Bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Kostenlose Erstbetrachtung
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben eine erste Einschätzung.
Akteneinsicht
Wir fordern die vollständige Behandlungsakte an und analysieren sie.
Gutachten
Wir beauftragen medizinische Sachverständige zur Fehleridentifikation.
Durchsetzung
Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung oder Klage.
Arzthaftungsfälle werden fast immer gegen mächtige Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser geführt.
In dieser Situation benötigen Sie einen Partner, der "die andere Seite" kennt.
Unsere unique Expertise: Marcus Scholz war jahrelang als Rechtsanwalt für große Versicherungsgesellschaften tätig. Er kennt die Strategien, Regulierungsabläufe und Taktiken der Versicherer aus erster Hand. Heute nutzen wir dieses Wissen exklusiv, um die Rechte von Patienten durchzusetzen.
Diese Verbundkompetenz aus Medizinrecht und tiefem Versicherungsrecht ist Ihr entscheidender Vorteil.
Erstprüfung: Sie übermitteln alle Unterlagen (Behandlungsberichte, Gutachten, Versicherungsunterlagen).
Analyse & Strategie: Wir prüfen Erfolgsaussichten, Risiken und Versicherungsansprüche.
Durchsetzung: Wir legen Ansprüche gegen Klinik/Arzt geltend, ziehen ggf. vor Gericht, und koordinieren die Versicherung.
Ziel: Schnelle, rechtssichere Lösungen für Patienten, die Behandlungsfehler erlebt haben.
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Ansprüche im Medizinrecht können verjähren.
Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihre Zukunft.
Jetzt E-Mail für Ersteinschätzung sendenEin Behandlungsfehler liegt vor, wenn ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wird und dadurch Schäden entstehen.
Die Erstprüfung erfolgt meist innerhalb 1–3 Wochen, abhängig von Unterlagen und Komplexität.
Behandlungsberichte, Arztbriefe, Krankenhausunterlagen, Gutachten, Versicherungsunterlagen.
Wir prüfen alle Versicherungsansprüche, sodass Anwaltskosten oft von der Versicherung gedeckt werden.
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall – wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Arzt, Klinik und Versicherung.