Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund berät und vertritt sowohl Gewerbetreibende (Unternehmen Handelsvertreter, Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister) als auch Privatpersonen (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Anleger und Geschädigte) aus der Versicherungs,- Finance und Handelsbranche.
So sind wir sind wir der strategische und durchsetzungsstarke Partner für Unternehmer, Geschäftsführer, Start-up-Gründer, Arbeitnehmer, Handelsvertreter (Versicherungsvermittler & Finanzdienstleister) oder Versicherungsnehmer und Anleger in Dortmund.
Als erfahrene und spezialisierte Kanzlei (Fachanwalt für Versicherungsrecht) mit Sitz in Dortmund beraten und vertreten wir im
- lösungsorientiert, digital und mit klarem wirtschaftlichen Blick.
Dadurch das wir uns ausschließlich auf ausgewählte Rechtsgebiete und Branchen fokussiert haben, können wir unseren Mandanten auch stets die beste anwaltliche Beratung und Vertretung garantieren- und das bundesweit vor allen Gerichten!
Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt. Daher lassen wir auch unsere Mandanten für uns sprechen. Wir freuen uns stets über ein Feedback um uns -für unsere Mandanten- verbessern zu können. Denn genau wie die Rechtsprechung und die von uns vertretenen Branchen- möchten wir uns kontinuierlich weiterentwickeln.
Wir haben uns voll und ganz den Interessen und Bedürfnissen unserer Mandanten gewidmet und danach auch unsere Rechtsgebiete und eine Spezialisierung auf diese ausgerichtet (z.B. Fachanwalt für Versicherungsrecht). Dabei spielt bei uns aber nicht nur die juristische Theorie eine Rolle sondern auch das praktische Verständnis der Branche. Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht sondern auch gelernter Groß,- und Außenhandelskaufmann (IHK). Diese seltene Kombination aus juristischer Expertise und praktischer Erfahrung kommt den Mandanten jeden Tag zu Gute. Wir legen nicht nur Wert darauf, dass unsere Mandanten vollumfänglich geschützt werden, sondern auch verstehen -was wir tun. Denn nur dann, können unsere Mandanten aufgrund unserer Beratung auch die für Sie passende Entscheidung treffen.
Wir beraten und vertreten sowohl die regionale Wirtschaft in Dortmund (z.B. Einzelhandel, Großhandel) als auch bundesweit Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) wie Agenturen, Handelsvertreter, Ausschließlichkeitsvermittler, Finanzberater Makler und Makler-Gesellschaften bei der rechtssicheren Gestaltung und dem Schutz ihrer geschäftlichen Interessen.
Von der Gründung des Unternehmens (zB. Makler GmbH)- bis zum Schutz und Aufbau der eigenen Marke sind wir der strategische und zuverlässige Partner für Handelsvertreter (Versicherungsvermittlern, Agenten, Maklern, Finanzdienstleister) Unternehmen, Gesellschafter & Arbeitgeber.
Ebenso stehen wir aber auch Arbeitnehmern
Versicherungsnehmern (versicherten Personen)
Kapitalanleger, Bankkunden
jederzeit mit Rat, Tat und kämpferischer Hingabe zur Verfügung. Denn anders als andere spezialisierte Wirtschaftskanzleien, haben wir den Menschen nicht aus den Augen verloren-sondern ihn in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit gestellt.
Arbeitnehmer begleiten wir zum Beispiel bei Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen.
Versicherungsnehmer vertreten wir gegenüber Versicherern und setzten Versicherungsansprüche durch.
Handelsvertreter und Versicherungsvermittler beraten wir vom Ausstieg aus dem Unternehmen (zB. Strukturvertrieb, Ausschließlichkeit, Versicherer etc.) oder der Abwehr von Provisionsrückforderungen bis zum Aufbau der eigenen Gesellschaft und Anbindung von Untervertretern, Tippgebern.
Wir sichern, was andere versichern-mit Recht!
Mit einer Versicherung wollten Sie sich und in vielen Fällen auch ihre Familie vor ein bestimmtes Risiko absichern. Wenn sich dann das Risiko verwirklicht und die Versicherung nicht zahlt, hat dies oft dramatische und existenzbedrohende Auswirkungen auf das Leben vieler unserer Mandanten.
Rechtsanwalt Scholz ist ein von der Rechtsanwaltskammer Hamm ernannter Fachanwalt für Versicherungsrecht und damit einer der wenigen ausgewiesenen Experten in Dortmund, der im Versicherungsrecht voll und ganz die Interessen von Versicherungsnehmern, versicherten Personen und Versicherungsvermittlern vertritt.
Wenn Versicherer tricksen, tricksen wir zurück-mit Recht!
Wer schon einmal einen Leistungsanspruch bei einer Versicherung geltend gemacht wird es kennen, die Prozesse sind langwierig und es geht nur sehr zögerlich voran. Dahinter steht oftmals eine Strategie der Versicherungswirtschaft. Denn diese versucht ihre Vertragspartner zu zermürben, indem sie immer wieder neue (oder alte) Unterlagen verlangt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir nicht nur die Rechtslage, denn Rechtsanwalt Scholz war selbst viele Jahre für die Versicherungswirtschaft als Anwalt tätig und kennt die Strategien der Versicherer- und natürlich die Lösungen!
Das Versicherungsrecht ist ein sehr komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet. Es ist zum einen Vertragsrecht- zum anderen aber auch Schutzrecht der Versicherungsnehmer- welches täglich durch neue Gerichtsurteile erweitert wird. Besonders deutlich wird die Komplexität und Bedeutung des Versicherungsrecht dadurch, dass es einerseits einen Fachanwalt für Versicherungsrecht gibt, anderseits an den Landgerichten spezielle Kammern für Versicherungsrecht bestehen und auch die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof einen speziellen Senat für Versicherungsrecht unterhält.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Versicherungsnehmer nicht zögern und ebenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen- denn die Versicherer tun dies auch.
Unsere Kerngebiete im Versicherungsrecht:
Warum sollten Sie die Rechtsanwaltskanzlei Scholz mit Ihren Anliegen beauftragen?
✓ Fachanwalt für Versicherungsrecht
✓ Hohe Spezialisierung und Erfahrung
✓ Nur in ausgewählten Rechtsgebieten tätig
✓ Als gelernter Groß-, und Außenhandelskaufmann kennt er die Praxis
✓ Persönlich, digital & lösungsorientiert
✓ Aus Dortmund – bundesweit für Sie da
So einfach gehts!
In Dortmund fühlen wir uns der Tradition verpflichtet.
Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie, welches insbesondere durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (hier besonders dem Arbeitsgericht Dortmund und dem Landesarbeitsgericht Hamm) bestimmt wird. Rechtsanwalt Scholz hat sich bereits seit seinem Jurastudium (Schwerpunkt Arbeitsrecht) auf das gesamte Arbeitsrecht spezialisiert und kennt nicht nur die Gesetze sondern auch die lokale und bundesweite (zB. Bundesarbeitsgericht) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Nicht zufällig ist unser Kanzleisitz in Dortmund lediglich 12 Gehsekunden vom Arbeitsgericht Dortmund entfernt!
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dadurch ist für unsere Mandanten gewährleistet, dass wir stets auf Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln können.
Unseren Mandanten helfen wir regelmäßig bei:
Sie haben -wie viele andere unserer Mandanten eine Kündigung erhalten? Als Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund prüfe ich für Sie, ob die Kündigung wirksam ist und ob es sich für sie lohnt, ein Kündigungsschutzverfahren anzustreben- um den Arbeitsplatz zu erhalten- oder eine angemessene Abfindung durchzusetzen.
Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen!
Zögern sie also nicht und sichern Sie sich noch heute eine kostenlose Erstberatung im Arbeitsrecht.
"Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist zu lieben, was man tut"
-Steve Jobs
Genau aus diesem Grund hat sich Rechtsanwalt Scholz voll und ganz auf die Bedürfnisse von Unternehmern (KMU) spezialisiert. Unsere Rechtsgebiete sind bewusst so ausgewählt, dass wir unseren gewerblichen Mandanten eine partnerschaftliche, vertrauensvolle, persönliche und dauerhafte Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau anbieten können.
Dabei verstehen wir uns als Problemlöser und nicht als Bedenkenheitsträger!
Gerne unterstützen wir unsere Mandanten u.a. bei:
Mitten im Zentrum von Dortmund finden Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei
Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin, da Rechtsanwalt Scholz bundesweit Gerichtstermine wahrnimmt und nicht immer vor Ort ist!
Ruhrallee 9, 44139 Dortmund (Empfang in der 6. Etage).
Tel: 0231 / 29 29 5613
Mail: info@mcs-anwalt.de
„Hören Sie auf zu verkaufen. Fangen Sie an zu helfen.“– Zig Ziglar
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt die Beratung und Vertretung von Handelsvertretern (Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister) ein.
Die besondere Kombination von handelsrechtlicher, vertriebsrechtlicher, und versicherungsrechtlicher Expertise sowie unsere Erfahrung in der Versicherungsbranche und Handelsbranche, machen uns zu dem Ansprechpartner für Handelsvertreter.
Hier stehen wir unseren Mandanten vom Ausstieg aus dem Strukturvertrieb bis zur Gründung und Skalierung einer Makler -GmbH mit Rat und Tat zur Seite.
Berater beraten – Eine besondere Herausforderung und Freude im Anwaltsberuf
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt für Mandanten aus der Finanz- und Versicherungsbranche bringt eine einzigartige Herausforderung mit sich: Berater zu beraten. Hier begegnen sich Experten auf Augenhöhe, die allesamt in hochkomplexen Feldern tätig sind. Finanzberater, Versicherungsvermittler und Rechtsanwälte haben nicht nur gemein, dass ihre Dienstleistungen anspruchsvoll und individuell sind, sondern auch, dass sie von einer besonderen Verantwortung und hohen Erwartungen geprägt werden.
Wer Berater berät, steht vor der Aufgabe, Dienstleistungen zu erbringen, die in puncto Qualität, Präzision und Fachwissen über das hinausgehen, was oft im Umgang mit Privatmandanten erforderlich ist. Mandanten aus der Finanz- und Versicherungsbranche verfügen über tiefgehendes Branchenwissen und hohe fachliche Expertise – sie erkennen Qualität auf den ersten Blick und fordern sie ein. Für mich als Anwalt ist es essenziell, nicht nur rechtliche Fragen zu klären, sondern auch ein tiefes Verständnis für die betriebswirtschaftlichen und praktischen Aspekte ihrer Tätigkeiten zu entwickeln.
Es ist gerade dieser Austausch auf Augenhöhe, den ich als besonders bereichernd empfinde. Hier geht es nicht nur um rechtliche Lösungen, sondern um strategische Beratung, die alle Dimensionen des Geschäfts meiner Mandanten berücksichtigt. Die Komplexität der Themen – von der Gestaltung rechtssicherer Produkte und Verträge bis hin zur Beratung bei regulatorischen Fragestellungen – fordert mich jeden Tag heraus, flexibel zu denken, präzise zu arbeiten und auf höchstem Niveau zu kommunizieren.
Ich liebe diese Herausforderungen. Sie sind es, die meinen Beruf so spannend und erfüllend machen. Jeder Fall ist anders, jedes Anliegen verlangt nach einer individuellen Lösung – und genau darin liegt der Reiz. Die Finanz- und Versicherungsbranche ist von Dynamik und Innovation geprägt, und als Berater dieser Berater bin ich Teil davon. Es motiviert mich, dass meine Expertise dazu beiträgt, dass andere Experten ihre Arbeit noch besser machen können.
Diese Tätigkeit erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Empathie, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Ich sehe darin weit mehr als eine berufliche Aufgabe – es ist eine Leidenschaft, die mich täglich antreibt, mein Bestes zu geben.
Denn am Ende des Tages geht es darum, Vertrauen aufzubauen und langfristige Partnerschaften zu schaffen. Und genau das macht die Tätigkeit als Anwalt für Berater in der Finanz- und Versicherungsbranche zu einer ganz besonderen Aufgabe.
Nichts ist für die Ewigkeit.
Derzeit erleben wir eine wahre Welle von Handelsvertretern, Versicherungsvertretern und Finanzberatern, die aus dem Strukturvertrieb oder der Ausschließlichkeit beim Versicherer ausscheiden wollen.
Doch so groß der Wunsch nach Veränderung auch ist, so groß ist auch die Angst davor etwas falsch zu machen.
Insbesondere Fragen wie:
beschäftigen die Vertreter und hemmen oft ihre Wünsche, Ihr Leben neu zu gestalten.
Hier steht Rechtsanwalt Scholz mit seiner langjährigen Erfahrung als strategischer Partner zur Seite.
Gemeinsam finden Sie mit Rechtsanwalt Scholz, spezialisiert auf das Handelsvertreterrecht (Vertriebsrecht) einen rechtssicheren Ausstieg aus dem Handelsvertretervertrag und können sich voll und ganz auf Ihre neue Zukunft (zB. als Makler) konzentrieren.
Beratung und Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht: Ihr zuverlässiger Partner
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein komplexes und dynamisch sich entwickelndes Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Banken, Finanzinstituten, Investoren und Anlegern regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, darunter nationale und europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die den Finanzmarkt regulieren und schützen sollen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Das Rechtsgebiet im Überblick:
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Typische Streitgebiete:
Im Bank- und Kapitalmarktrecht entstehen regelmäßig Streitigkeiten zwischen verschiedenen Marktteilnehmern. Häufige Konfliktfelder sind:
Unsere Leistungen:
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Leistungen umfassen:
Gestaltung von Verträgen: Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
Due Diligence: Wir führen umfassende Due-Diligence-Prüfungen durch, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Streitschlichtung und Prozessführung: Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Streitigkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht erfordert fundiertes Fachwissen und Erfahrung. Wir stehen Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen umfassend zu wahren. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Uns liegen nicht nur die Interessen von Firmen und Unternehmen, sondern auch die von Verbraucher und Verbraucherinnen am Herzen. Allen voran beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Versicherungsnehmer und Verkehrsteilnehmer im Bereich des
Unsere Philosophie ist es, dass Verbraucher nicht auf die Expertise von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten / Rechtsanwaltskanzleien verzichten müssen. In den ausgewiesenen Rechtsgebieten haben wir jahrelange Erfahrung und nehmen für Sie gerne den Kampf mit den Giganten der Wirtschaft (zB. Versicherer) oder mit Behörden (zB. Staatsanwaltschaft) auf.
Zu unseren Kerntätigkeiten gehören:
▶ Woran erkenne ich einen guten Anwalt?
Die Antwort lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Mandatsverhältnis ist immer auch von Vertrauen und Sympathie abhängig. Ob ein Anwalt auch die nötige Fachkompetenz für das konkrete Anliegen des Mandanten mitbringt, lässt sich dadurch herausfinden, ob er auf das Rechtsgebiet (zB. Arbeitsrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Handelsrecht usw. spezialisiert ist. Für viele Rechtsgebiete (zB. Versicherungsrecht) gibt es Fachanwälte (zB. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels,- und Gesellschaftsrecht u.v.m).
▶ Wieviel kostet die Erstberatung beim Anwalt?
Die Erstberatung darf für Verbraucher maximal 150,00 € und für Unternehmer 250,00 € netto kosten. In diesem Rahmen darf jeder Anwalt seine
Erstberatungsgebühren Ansätzen. Viele bieten auch eine kostenlose Erstberatung an.
▶ Wie teuer ist ein Anwalt?
Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle. Klassischerweise rechnet der Anwalt (das wird auch von der Rechtsschutzversicherung gezahlt) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) ab. Hier bemisst sich das Honorar nach dem Streitwert der Sache. In vielen Angelegenheiten lohnt es sich aber auch ein Stundenhonorar (zB. Dauermandanten) oder Pauschal-Honorar (zB. Vertragsgestaltung) zu vereinbaren. Nähere Informationen haben wir hier zusammengestellt.
▶ Was ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt der sich zudem auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat. Um sich Fachanwalt für Versicherungsrecht nennen zu dürfen (die Erlaubnis wird von der zuständigen Rechtsanwaltkammer erteilt), muss der Anwalt zunächst einmal mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein. Weiter muss er einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich bestehen (120 Zeitstunden und drei Klausuren), eine bestimmte Anzahl an außergerichtlichen Fällen (mindestens 80 Fälle aus dem Versicherungsrecht) bearbeitet und mindestens 10 gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt haben. Dabei müssen mindestens 5 Fälle jeweils verteilt auf das Sachversicherungsrecht (zB. KfZ-Versicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung), auf das Recht der privaten Personenversicherung (zB. Lebensversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung) und dem Haftpflichtversicherungsrecht (zB. private Haftpflichtversicherung, Pflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Produkthaftpflichtversicherung)werden. Damit soll gewährleistet sein, dass die Mandanten in einer immer komplexeren Rechts-Welt angemessen beraten und vertreten werden.