Viele Versicherungsnehmer wiegen sich in Sicherheit, sobald die BU-Rente einmal bewilligt ist.
Doch genau hier beginnt häufig das nächste Problem:
Wichtig:
Eine Nachprüfung ist kein Automatismus – und rechtlich sehr angreifbar, wenn
Versicherer Fehler machen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund vertritt als hoch spezialisierte Anwaltskanzlei im Versicherungsrecht und Medizinrecht ausschließlich
Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei der Beantragung und ggf. Durchsetzung einer BU-Rente, sondern auch während dem Nachprüfungsverfahren- damit sie ihre rechtmäßige Leistungen bewahren können.
Nach § 174 VVG darf die Versicherung prüfen,
ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegen.
Das bedeutet aber nicht:
freie Neubewertung
pauschale Überprüfung „ins Blaue hinein“
Druckaufbau durch Gutachten und Fragebögen
Die Versicherung muss konkret nachweisen, dass sich Ihr Zustand wesentlich und dauerhaft verbessert hat.
Versicherer gehen fast immer nach demselben Muster vor:
Fragebogen zur aktuellen Tätigkeit
Anfrage bei behandelnden Ärzten
Anordnung eines Gutachtens
Behauptung einer „Verbesserung“
Ankündigung der Leistungseinstellung
Jeder einzelne Schritt ist rechtlich überprüfbar.
In der täglichen Praxis stellen wir häufig fest, dass sich Versicherungsnehmer im Nachprüfungsverfahren unsicher fühlen. Sie haben Angst, dass die existentiell notwendige Leistung wieder gestrichen werden könnte. Eine gute Vorbereitung oder anwaltliche Unterstützung kann hier entscheidend sein, um "teure" Fehler zu vermeiden.
Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen die stets daran interessiert sind, so wenig wie möglich zu zahlen. Gerade bei Dauerleistungen wie der BU-Rente ist es daher naheliegend, dass sie regelmäßig ihre Leistungspflicht überprüfen.
Wir stellen hier jedoch häufig fest, dass eine BU-Rente oft vorschnell wieder versagt wird. Etwa weil der Gutachter ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hat oder aber der Versicherer von (rechtlich) unzulässigen Voraussetzungen ausgeht.
Eine Nachprüfung scheitert häufig, wenn:
keine nachvollziehbare Gesundheitsverbesserung vorliegt
die neue Tätigkeit falsch beschrieben wird
der Vergleich mit dem früheren Beruf nicht korrekt erfolgt
Gutachten methodische oder inhaltliche Mängel haben
formelle Anforderungen nicht eingehalten werden
➡️ Viele BU-Einstellungen lassen sich vollständig rückgängig machen.
Kommt der BU-Versicherer im Nachprüfungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die BU-Rente einzustellen ist, sollte der nächste Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einer nachgewiesenen Spezialisierung im Medizinrecht sein. Keinesfalls sollte man die Ansicht des Versicherers - die häufig auf der Empfehlung des Gutachters basiert- ungeprüft anerkennen.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht unterstützen wir ausschließlich Versicherungsnehmer. Gerne auch Sie- wenn der BU-Versicherer die Leistung einstellt.
Versicherer haben hier Routine & Strategie
Fehler wirken sich sofort finanziell aus
Nachträgliche Korrekturen sind schwierig
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit:
tiefem Einblick in die Leistungsprüfung
klarer Spezialisierung auf BU-Streitigkeiten
Erfahrung mit medizinischen Gutachten
weiß ich, wo Versicherer angreifbar sind.