Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

Wenn die BU-Versicherung laufende Leistungen einstellen will

Viele Versicherungsnehmer wiegen sich in Sicherheit, sobald die BU-Rente einmal bewilligt ist.


Doch genau hier beginnt häufig das nächste Problem:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung leitet eine Nachprüfung ein
  • Die BU-Rente soll gekürzt oder vollständig eingestellt werden

Wichtig:
Eine Nachprüfung ist kein Automatismus – und rechtlich sehr angreifbar, wenn Versicherer Fehler machen.

 


Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dortmund- mit Spezialisierung im Medizinrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund vertritt als hoch spezialisierte Anwaltskanzlei im Versicherungsrecht und Medizinrecht ausschließlich 

 

Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei der Beantragung und ggf. Durchsetzung einer BU-Rente, sondern auch während dem Nachprüfungsverfahren- damit sie ihre rechtmäßige Leistungen bewahren können. 

Kurzüberblick:
  • Die Beweislast liegt bei der Versicherung
  • Eine bloße „Verbesserung“ reicht nicht aus
  • Versicherer nutzen Gutachten gezielt strategisch
  • Unbedachte Mitwirkung kann die BU-Rente kosten

Was bedeutet Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?

Der rechtliche Hintergrund

Nach § 174 VVG darf die Versicherung prüfen,
ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegen.

Das bedeutet aber nicht:

  • freie Neubewertung

  • pauschale Überprüfung „ins Blaue hinein“

  • Druckaufbau durch Gutachten und Fragebögen

Die Versicherung muss konkret nachweisen, dass sich Ihr Zustand wesentlich und dauerhaft verbessert hat.

Wichtiger Hinweis:
Auch im Nachprüfungsverfahren sollten Sie keine ungeprüften Erklärungen abgeben und keine pauschalen Schweigepflichtentbindungen unterschreiben. Viele BU-Renten gehen genau an dieser Stelle verloren.

Typischer Ablauf einer BU-Nachprüfung

Versicherer gehen fast immer nach demselben Muster vor:

  1. Fragebogen zur aktuellen Tätigkeit

  2. Anfrage bei behandelnden Ärzten

  3. Anordnung eines Gutachtens

  4. Behauptung einer „Verbesserung“

  5. Ankündigung der Leistungseinstellung

 Jeder einzelne Schritt ist rechtlich überprüfbar.

Versicherungsnehmer fühlen sich oft überfordert

In der täglichen Praxis stellen wir häufig fest, dass sich Versicherungsnehmer im Nachprüfungsverfahren unsicher fühlen.  Sie haben Angst, dass die existentiell notwendige Leistung wieder gestrichen werden könnte. Eine gute Vorbereitung oder anwaltliche Unterstützung kann hier entscheidend sein, um "teure" Fehler zu vermeiden.

Typische Fehler:
  • Unkommentiertes Ausfüllen von Tätigkeitsfragebögen
  • Pauschale Zustimmung zu Gutachten
  • Verharmlosung der eigenen Einschränkungen
  • Späte anwaltliche Einschaltung

Warum machen Versicherer ein Nachprüfungsverfahren?

Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen die stets daran interessiert sind, so wenig wie möglich zu zahlen. Gerade bei Dauerleistungen wie der BU-Rente ist es daher naheliegend, dass sie regelmäßig ihre Leistungspflicht überprüfen. 

 

Wir stellen hier jedoch häufig fest, dass eine BU-Rente oft vorschnell wieder versagt wird. Etwa weil der Gutachter ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hat oder aber der Versicherer von (rechtlich) unzulässigen Voraussetzungen ausgeht.

Hintergrund:
Nachprüfungen dienen Versicherern häufig nicht der objektiven Klärung, sondern der wirtschaftlichen Neubewertung laufender BU-Renten. Gutachter werden gezielt ausgewählt, Tätigkeiten neu interpretiert und minimale Verbesserungen überbewertet.

Wann eine Einstellung der BU-Rente unzulässig ist

Eine Nachprüfung scheitert häufig, wenn:

  • keine nachvollziehbare Gesundheitsverbesserung vorliegt

  • die neue Tätigkeit falsch beschrieben wird

  • der Vergleich mit dem früheren Beruf nicht korrekt erfolgt

  • Gutachten methodische oder inhaltliche Mängel haben

  • formelle Anforderungen nicht eingehalten werden

➡️ Viele BU-Einstellungen lassen sich vollständig rückgängig machen.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kommt der BU-Versicherer im Nachprüfungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die BU-Rente einzustellen ist, sollte der nächste Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einer nachgewiesenen Spezialisierung im Medizinrecht sein.  Keinesfalls sollte man die Ansicht des Versicherers - die häufig auf der Empfehlung des Gutachters basiert- ungeprüft anerkennen. 

 

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht unterstützen wir ausschließlich Versicherungsnehmer. Gerne auch Sie- wenn der BU-Versicherer die Leistung einstellt.

Unser Vorgehen:
  1. Analyse des ursprünglichen Anerkenntnisses
  2. Prüfung der Nachprüfungsbegründung
  3. Bewertung von Gutachten & Arztberichten
  4. Strategische Gegenargumentation
  5. Durchsetzung der weiteren BU-Rente

Warum gerade bei der Nachprüfung ein Spezialist entscheidend ist

  • Versicherer haben hier Routine & Strategie

  • Fehler wirken sich sofort finanziell aus

  • Nachträgliche Korrekturen sind schwierig

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit:

  • tiefem Einblick in die Leistungsprüfung

  • klarer Spezialisierung auf BU-Streitigkeiten

  • Erfahrung mit medizinischen Gutachten

weiß ich, wo Versicherer angreifbar sind.


Kostenfreie Ersteinschätzung

Wird Ihre Berufsunfähigkeitsrente überprüft oder soll eingestellt werden, lassen Sie den Vorgang frühzeitig rechtlich prüfen.

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