Haftpflichtrecht: Schutz vor Regress und unberechtigten Forderungen

Ein Moment der Unachtsamkeit kann existenzbedrohende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

 

Die Haftpflichtversicherung soll Sie vor den finanziellen Folgen schützen. Doch was passiert, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt oder Sie in einen Regress nehmen will?

 

Wir vertreten Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen dabei, ihren Versicherungsschutz vollumfänglich durchzusetzen und Haftungsfallen rechtzeitig zu entschärfen.

🛡️ Passiver Rechtsschutz: Wenn der Versicherer nicht kämpft

Ihre Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, unbegründete Forderungen gegen Sie abzuwehren. Verweigert der Versicherer diese Abwehr (z. B. wegen Vorwurf des Vorsatzes), stehen Sie alleine da. Wir zwingen den Versicherer zurück in die Pflicht, damit Sie nicht mit Ihrem Privat- oder Betriebsvermögen haften.

Unsere Schwerpunkte im Haftpflichtversicherungsrecht

1. Betriebs- & Berufshaftpflicht (VSH)

Besonders bei Vermögensschäden oder komplexen Personenschäden im beruflichen Umfeld versuchen Versicherer oft, sich auf Risikoausschlüsse zu berufen. Wir prüfen die Wirksamkeit dieser Klauseln und sichern Ihre berufliche Existenz.

 

2. Privat-Haftpflicht & Regressabwehr

Hat der Versicherer den Schaden eines Dritten reguliert und fordert nun das Geld von Ihnen zurück (Regress)? Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsbeschränkung vorliegen, insbesondere bei Vorwürfen der groben Fahrlässigkeit.

 

3. Mietsachschäden & Gefälligkeitshandlungen

Häufige Streitpunkte sind Schäden an gemieteten Objekten oder Schäden, die bei einer Gefälligkeit (z. B. Umzugshilfe) entstanden sind. Wir klären die Rechtslage und setzen die Regulierung durch.

Strategische Schadenssteuerung

Haftpflichtfälle sind oft taktische Manöver. Wir analysieren nicht nur die Rechtslage, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Regulierung oder Ablehnung auf Ihr Unternehmen oder Ihre Reputation. Kaufmännisches Denken für juristische Sicherheit.

Haftpflichtversicherung & Schadensersatz

  1. Was bedeutet "Vorsatzausschluss"? Wenn der Versicherer behauptet, Sie hätten den Schaden gewollt, muss er nicht zahlen. Wir prüfen, ob es sich rechtlich nicht doch um (auch grobe) Fahrlässigkeit handelt, die versichert ist.

  2. Muss ich den Anwalt des Versicherers akzeptieren? Im Rahmen des passiven Rechtsschutzes bestimmt oft der Versicherer den Anwalt. Wenn es jedoch zum Streit über die Deckung kommt, haben Sie das Recht auf eine unabhängige Vertretung durch uns.

  3. Zahlt die Versicherung auch bei Schäden durch Kinder? Dies hängt von der Aufsichtspflicht ab. Wir klären, ob Ansprüche gegen Sie berechtigt sind oder ob der Versicherer die Forderung komplett abwehren muss.

  4. Was passiert bei einer Forderungspfändung? Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Freistellungsanspruch gegen die Versicherung zu sichern, damit Ihr Konto geschützt bleibt.

Haftung rechtzeitig begrenzen

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und sichert Ihren Versicherungsschutz.

Forderung erhalten?

Reagieren Sie nicht ohne rechtlichen Beistand. Wir prüfen Deckung und Haftung parallel.

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