Ihre Einrichtung, Ihre Elektronik, Ihre Wertsachen – in Ihrem Hausrat steckt nicht nur viel Geld, sondern oft auch eine lebenslange Geschichte.
Wenn ein Schadensereignis eintritt, ist die Hausratversicherung dafür da, den Neuwert Ihres Inventars zu ersetzen.
Doch die Praxis zeigt: Versicherer kürzen Entschädigungen häufig mit dem Argument der Unterversicherung oder verweigern die Zahlung nach einem Einbruch wegen angeblich unzureichender Sicherung. Wir sorgen dafür, dass Sie den vollen Wert Ihres Hausrats erstattet bekommen.
Besitzen Sie hochwertigen Schmuck, Kunst oder teure Sportausrüstung? Viele Policen decken Wertsachen nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme ab. Als kaufmännisch versierte Kanzlei prüfen wir Ihre Entschädigungsansprüche akribisch und wehren unberechtigte Kürzungen des Versicherers ab, damit Ihr Verlust real ausgeglichen wird.
Der Versicherer verlangt oft "Einbruchspuren". Wir helfen Ihnen, wenn der Nachweis schwierig ist (z. B. bei geschicktem Überwinden von Schlössern) und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn der Versicherer Ihnen vorwirft, Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß verschlossen zu haben.
Oft unterschätzt: Nicht nur das Feuer zerstört, sondern auch der Ruß macht den gesamten Hausrat unbrauchbar. Wir setzen die Kosten für professionelle Reinigung und den vollständigen Ersatz unbrauchbarer Gegenstände durch.
Wenn die Waschmaschine ausläuft oder ein Rohr bricht, leidet meist der Bodenbelag und die Möbel. Wir klären die Deckungsfragen, insbesondere wenn der Versicherer "grobe Fahrlässigkeit" unterstellt (z. B. Waschmaschine unbeaufsichtigt gelassen).
Im Schadensfall behaupten Versicherer oft, die Versicherungssumme sei zu niedrig angesetzt, um die Auszahlung prozentual zu kürzen. Wir prüfen, ob Sie einen Unterversicherungsverzicht im Vertrag haben oder ob die Berechnung des Versicherers rechtlich angreifbar ist, um Ihre volle Entschädigung zu sichern.
Bekomme ich den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt? Standardmäßig ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert – also den Betrag, den Sie heute für einen gleichwertigen Gegenstand zahlen müssten. Wir achten darauf, dass der Versicherer keine unzulässigen Abzüge vornimmt.
Was gehört alles zum Hausrat? Vereinfacht gesagt: Alles, was bei einem Umzug aus dem Haus fallen würde, wenn man es umdrehen könnte (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Vorräte etc.).
Zahlt die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl (z. B. Fahrrad)? Das kommt auf die Klauseln in Ihrem Vertrag an. Wir prüfen für Sie, ob Zusatzbausteine wie Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus dem Kfz wirksam vereinbart wurden.
Muss ich Kaufbelege für alles vorweisen? Belege sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung für eine Entschädigung. Auch Fotos, Zeugen oder Verpackungen können als Nachweis dienen. Wir helfen Ihnen bei der Beweisführung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund vertritt Versicherungsnehmer bei der Regulierung von Hausratschäden. Wir sichern Ihre private Existenz mit kaufmännischem Verstand.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung ohne Prüfung. Wir checken Ihren Fall sofort.
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