Anzeige wegen Cybergrooming? Hausdurchsuchung aufgrund von Chatnachrichten? Ermittlungsverfahren wegen § 176b StGB?
Der Vorwurf des Cybergroomings gehört zu den häufigsten Ermittlungsverfahren im modernen Sexualstrafrecht. Oft beginnt das Verfahren mit einer scheinbar harmlosen Kommunikation über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Online-Spiele oder Dating-Plattformen.
Nicht selten erfahren Betroffene erstmals von den Ermittlungen, wenn die Polizei plötzlich vor der Tür steht und Mobiltelefone, Computer und andere Datenträger beschlagnahmt.
Viele Mandanten fragen sich:
Gerade in solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten.
Wenn gegen Sie wegen des Verdachts der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt wird, sollten Sie keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
In vielen Verfahren entscheidet die Auswertung von Chatverläufen und digitalen Beweismitteln über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Rechtsanwalt Scholz verteidigt Beschuldigte bundesweit im Sexualstrafrecht und entwickelt frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Wer mit dem Vorwurf des Cybergroomings konfrontiert wird, erlebt häufig erhebliche Unsicherheit.
Viele Betroffene haben keine Vorstrafen.
Viele sind überzeugt, keine Straftat begangen zu haben.
Dennoch stehen sie plötzlich einem schwerwiegenden Ermittlungsverfahren gegenüber.
Unsere Aufgabe besteht nicht darin, über Mandanten zu urteilen.
Unsere Aufgabe besteht darin, ihre Rechte zu verteidigen.
Wir analysieren die Ermittlungsakte, prüfen die digitale Beweislage, hinterfragen Ermittlungsmaßnahmen und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Gerade im Sexualstrafrecht können unüberlegte Aussagen erhebliche Nachteile verursachen.
Deshalb sollte zunächst die Ermittlungsakte ausgewertet werden, bevor über eine Einlassung entschieden wird.
Wir kämpfen für die Rechte unserer Mandanten – diskret, engagiert und konsequent.
Unter Cybergrooming versteht man vereinfacht die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern über das Internet mit sexueller Zielrichtung.
Typische Kommunikationswege sind:
Die Ermittlungsbehörden werten solche Verfahren häufig sehr konsequent aus.
Dabei kommt es regelmäßig auf den genauen Inhalt von Nachrichten, den Gesprächsverlauf und die Umstände des Einzelfalls an.
Ermittlungsverfahren entstehen häufig durch:
Gerade im Internet erfolgen viele Ermittlungen lange bevor Betroffene überhaupt Kenntnis davon erhalten.
Hausdurchsuchungen gehören zu den häufigsten Ermittlungsmaßnahmen in Verfahren nach § 176b StGB.
Die Polizei sucht insbesondere nach:
Viele Beschuldigte machen in dieser Situation den Fehler, vorschnell Erklärungen abzugeben.
Gerade während einer Durchsuchung sollte zunächst ein Strafverteidiger kontaktiert werden.
Cybergrooming-Verfahren leben häufig von digitalen Beweisen, weshalb es nahezu immer zu einer Beschlagnahmung des Handy kommt.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die technische Auswertung solcher Daten ist häufig komplex.
Nicht jede gespeicherte Nachricht bedeutet automatisch, dass eine Strafbarkeit vorliegt.
Eine der wichtigsten Fragen vieler Verfahren lautet:
Wer befand sich tatsächlich auf der anderen Seite des Chats?
In der Praxis kommt es vor, dass:
Die genaue Prüfung dieser Umstände gehört regelmäßig zu den zentralen Verteidigungsansätzen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Entscheidend sind insbesondere:
Gerade deshalb sollte jede Formulierung sorgfältig geprüft werden.
In besonders schweren Fällen kann Untersuchungshaft angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei häufig auf:
Wer von einer Festnahme oder Vorführung zum Haftrichter betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Viele Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Schwerte sowie bundesweit.
Als erfahrene Strafverteidiger weiß ich , dass Vorwürfe des Cybergroomings häufig mit enormem persönlichen Druck verbunden sind.
Deshalb legen wir besonderen Wert auf:
Verfahren nach § 176b StGB unterscheiden sich von vielen klassischen Sexualstrafverfahren.
Typisch sind:
Gerade deshalb ist eine spezialisierte Verteidigung besonders wichtig.
Wenn gegen Sie wegen Cybergrooming oder der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Jetzt WhatsApp-Nachricht senden
Rechtsanwalt Scholz – Strafverteidiger Dortmund | bundesweite Verteidigung im Sexualstrafrecht
Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme zu Kindern über digitale Kommunikationswege mit sexueller Zielrichtung.
Regelmäßig nicht. Vor einer Entscheidung sollte Akteneinsicht genommen werden.
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen.
Ja. Chatverläufe spielen in solchen Verfahren häufig eine zentrale Rolle.
Die Polizei kann Mobiltelefone, Computer und weitere Datenträger sicherstellen.
Ja. Smartphones werden regelmäßig ausgewertet.
In bestimmten Konstellationen ist Untersuchungshaft möglich.
Das Gericht prüft zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Das hängt von der konkreten Beweislage und den Umständen des Einzelfalls ab.
Ja. Die Kanzlei übernimmt Mandate in Dortmund, NRW und im gesamten Bundesgebiet.
Idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen, einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung.
Weil viele entscheidende Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden.