Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund ist auf das Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert und damit der erste Ansprechpartner, wenn der Versicherer den Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag wegen vermeintlicher Falschangaben angefochten hat.
Denn zum einen kommt es auf die versicherungsrechtlichen (oft komplexen) Voraussetzungen an. Zum anderen stellen wir in der täglichen Praxis häufig fest, dass der behandelnde Arzt "Diagnosen" und sogar "Behandlungen" gegenüber der Versicherung abgerechnet hat, von denen er dem Versicherungsnehmer / Patienten gar nichts mitgeteilt hat oder von den Versicherern falsch ausgewertet worden sind.
Viele Versicherungsnehmer erhalten erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Schreiben ihrer BU-Versicherung mit schweren Vorwürfen:
falsche Gesundheitsangaben
verschwiegene Beschwerden
angebliche Arglist
Nicht selten folgt darauf:
Wichtig:
In sehr vielen Fällen ist dieses Vorgehen angreifbar – vorausgesetzt, Sie reagieren richtig.
Die Anfechtung des Versicherungsvertrages ist ein scharfes Schwert und an hohe Hürden gebunden. In der täglichen Praxis stellen wir immer wieder fest, dass die Anfechtungserklärung (obwohl sie für den Versicherungsnehmer so bedeutsam ist, vorschnell erklärt worden ist.
Vor Abschluss einer BU-Versicherung müssen Versicherungsnehmer alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – aber nur das, was konkret gefragt wird.
Nicht verlangt wird:
eine lückenlose Krankengeschichte
medizinische Bewertungen
eigene Diagnosen
Maßgeblich ist allein der konkrete Wortlaut der Frage im Antrag.
Als hochspezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir täglich Versicherungsnehmern, denen durch die Leistungsablehnung der begehrten BU-Rente (Anfechtung des Vertrages) "sprichwörtlich der Boden unter den Füssen weggezogen worden ist." Wir bieten Betroffenen in dieser besonderen Situation eine kostenlose und umfassende Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir sind vollständig digitalisiert und bieten unser kostenloses Erstgespräch sowohl
an.