BU-Versicherung: Anzeigepflicht verletzt? Rücktritt, Anfechtung & Arglistvorwurf

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund ist auf das Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert und damit der erste Ansprechpartner, wenn der Versicherer den Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag wegen vermeintlicher Falschangaben angefochten hat.

 

Denn zum einen kommt es auf die versicherungsrechtlichen (oft komplexen) Voraussetzungen an. Zum anderen stellen wir in der täglichen Praxis häufig fest, dass der behandelnde Arzt "Diagnosen" und sogar "Behandlungen" gegenüber der Versicherung abgerechnet hat, von denen er dem Versicherungsnehmer / Patienten gar nichts mitgeteilt hat oder von den Versicherern falsch ausgewertet worden sind. 

 

 

 

 

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung plötzlich nicht zahlt

Viele Versicherungsnehmer erhalten erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Schreiben ihrer BU-Versicherung mit schweren Vorwürfen:

  • falsche Gesundheitsangaben

  • verschwiegene Beschwerden

  • angebliche Arglist

Nicht selten folgt darauf:

  • Rücktritt,
  • Anfechtung,
  •  oder die Verweigerung der BU-Rente.

 

Wichtig:
In sehr vielen Fällen ist dieses Vorgehen angreifbar – vorausgesetzt, Sie reagieren richtig.

Wichtiger Hinweis:
Unterschreiben Sie keine Erklärungen und geben Sie keine Stellungnahme gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung ab, bevor eine rechtliche Prüfung erfolgt ist. Unüberlegte Reaktionen können den BU-Anspruch dauerhaft gefährden.

Kurzüberblick für Eilige

Die Anfechtung des Versicherungsvertrages ist ein scharfes Schwert und an hohe Hürden gebunden. In der täglichen Praxis stellen wir immer wieder fest, dass die Anfechtungserklärung (obwohl sie für den Versicherungsnehmer so bedeutsam ist, vorschnell erklärt worden ist. 

Kurzüberblick:
  • Nicht jede vergessene Angabe ist rechtlich relevant
  • Die Beweislast liegt häufig bei der Versicherung
  • Arglist wird oft vorschnell behauptet
  • Ein falsches Verhalten nach dem Vorwurf kann den Anspruch zerstören

Hintergrund: Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht? Gesetzliche Grundlage (§ 19 VVG)

Vor Abschluss einer BU-Versicherung müssen Versicherungsnehmer alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – aber nur das, was konkret gefragt wird.

Nicht verlangt wird:

  • eine lückenlose Krankengeschichte

  • medizinische Bewertungen

  • eigene Diagnosen

 

 Maßgeblich ist allein der konkrete Wortlaut der Frage im Antrag.

Hintergrund:
Versicherer prüfen BU-Anträge häufig erst dann intensiv, wenn Leistungen beantragt werden. Dabei werden frühere Arztkontakte rückwirkend ausgewertet und mit dem Antrag verglichen – oft ohne den damaligen Kontext oder die tatsächliche Bedeutung der Angaben zu berücksichtigen.
Typische Fehler:
  • Nachträgliche Erklärungen gegenüber der Versicherung
  • Pauschale Schweigepflichtentbindungen unterschreiben
  • Arglistvorwürfe unterschätzen
So prüfen wir Ihren Fall:
  1. Analyse des originalen BU-Antrags
  2. Prüfung der Gesundheitsfragen im Wortlaut
  3. Gegenüberstellung mit den Vorwürfen der Versicherung
  4. Entwicklung der optimalen Verteidigungsstrategie

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung im Medizinrecht

Als hochspezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir täglich Versicherungsnehmern, denen durch die Leistungsablehnung der begehrten BU-Rente (Anfechtung des Vertrages) "sprichwörtlich der Boden unter den Füssen weggezogen worden ist." Wir bieten Betroffenen in dieser besonderen Situation eine kostenlose und umfassende Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.  Wir sind vollständig digitalisiert und bieten unser kostenloses Erstgespräch sowohl 

 

  • Vor Ort in unserer Kanzlei in Dortmund
  • Telefonsich
  • oder per Video

an.

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Lassen Sie prüfen, ob der Rücktritt oder Arglistvorwurf Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung rechtlich haltbar ist.

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