Die Situation ist für viele Betroffene ein Schock: Man ist seit längerer Zeit arbeitsunfähig (AU), bezieht Krankentagegeld und verlässt sich auf diese finanzielle Absicherung. Plötzlich flattert ein Schreiben der Versicherung ins Haus. Der Inhalt: Die Versicherung behauptet, Sie seien nicht mehr nur vorübergehend krank, sondern bereits berufsunfähig (BU).
Dieser Beitrag zeigt, worauf Versicherungsnehmer achten müssen.
Immer mehr Versicherte berichten von Problemen mit ihrer privaten Krankenversicherung. Insbesondere bei kostenintensiven Behandlungen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen.
Rechtsanwalt Scholz beobachtet hier eine klare Entwicklung.