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Krankentagegeld vs. Berufsunfähigkeit: Wenn der Versicherer plötzlich die Zahlung einstellt

Die Situation ist für viele Betroffene ein Schock:

 

Man ist seit längerer Zeit arbeitsunfähig (AU), bezieht Krankentagegeld und verlässt sich auf diese finanzielle Absicherung. Plötzlich flattert ein Schreiben der Versicherung ins Haus. Der Inhalt: Die Versicherung behauptet, Sie seien nicht mehr nur vorübergehend krank, sondern bereits berufsunfähig (BU).

 

Das Problem dabei? Mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit endet laut den Musterbedingungen (MB/KT) in der Regel die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung. Von heute auf morgen steht man ohne Geld da.

ℹ️ Das Kernproblem: Die Lücke zwischen AU und BU

Während die Krankentagegeldversicherung eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit absichert, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung erst bei einer dauerhaften Beeinträchtigung (meist ab 50 %). Der Versicherer nutzt die Behauptung der BU oft als „bequemes“ Ende der eigenen Zahlungspflicht.

Die Falle der Anwartschaft: Warum Vorsicht geboten ist

Häufig schlägt der Versicherer im selben Atemzug vor, den Krankentagegeldvertrag in eine sogenannte Anwartschaft umzuwandeln. Das klingt zunächst logisch: Man zahlt einen geringeren Beitrag, um sich das Recht vorzuhalten, den Vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu reaktivieren.

 

Doch Vorsicht: Die Annahme der Anwartschaft kann als stillschweigendes Anerkenntnis gewertet werden, dass man tatsächlich berufsunfähig ist. Dies kann Ihre Position in einem späteren Rechtsstreit massiv schwächen.

 

Praxistipp: Die bedingte Annahme

Wenn Sie die Anwartschaft dennoch sichern wollen, darf dies nur unter einem expliziten Vorbehalt geschehen.

Musterformulierung für Ihr Schreiben:

„Ich nehme das Angebot zur Umstellung meines Vertrages in eine Anwartschaft an. Dies geschieht jedoch ausdrücklich unter der Bedingung, dass hiermit kein Anerkenntnis des Vorliegens einer Berufsunfähigkeit verbunden ist. Ich halte an meiner Auffassung fest, dass weiterhin eine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorliegt und fordere Sie auf, die Leistungen zeitnah wieder aufzunehmen.“

Der scheinbare Widerspruch: AU bestreiten, BU behaupten

Viele Versicherte verzweifeln an der Logik der Versicherer: Diese bestreiten einerseits, dass der Patient überhaupt noch arbeitsunfähig (also „krank“) ist, behaupten aber gleichzeitig, er sei berufsunfähig.

Was wie ein Paradoxon klingt, ist juristisch leider möglich:

  • Bestreiten der AU: Der Versicherer meint, Sie könnten theoretisch wieder arbeiten (Genesung).

  • Behaupten der BU: Der Versicherer meint, Ihr Zustand sei so chronisch, dass die Krankentagegeld-Bedingungen nicht mehr greifen.

In der Praxis ist dies oft ein taktisches Manöver, um den Leistungsdruck zu erhöhen. Es ist kein rechtlicher Widerspruch, da beide Zustände unterschiedliche medizinische Prognosen erfordern.

⚖️ Beweislast: Wer muss was belegen?

Die Beweislastverteilung ist im Versicherungsrecht entscheidend:

  • Der Versicherte muss beweisen, dass er arbeitsunfähig (AU) ist (durch ärztliche Atteste).
  • Der Versicherer trägt die volle Beweislast für die Behauptung, dass Berufsunfähigkeit (BU) eingetreten ist, wenn er die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen will.

Ein einfaches „Wir glauben, Sie sind BU“ reicht nicht aus – der Versicherer benötigt hierfür meist ein fundiertes medizinisches Sachverständigengutachten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Darf die Versicherung die Zahlung sofort einstellen?

Nach den meisten Bedingungen endet die Leistung drei Monate nach Feststellung der BU. Oft wird jedoch rückwirkend eingestellt, was zu hohen Rückforderungen führen kann. Hier ist sofortige rechtliche Prüfung ratsam.

 

2. Was passiert, wenn weder KT noch BU zahlt?

Dies ist das Worst-Case-Szenario („Die Lücke“). Hier muss meist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oder durch Klage gegen beide Versicherer vorgegangen werden, um die Existenz zu sichern.

 

3. Muss ich zum Gutachter der Versicherung?

Ja, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie sich untersuchen lassen. Aber: Sie haben das Recht, das Gutachten rechtlich prüfen zu lassen.

Expertise im Versicherungsrecht: Rechtsanwaltskanzlei Scholz

Wenn Ihr Versicherer die Zahlung einstellt, geht es um Ihre Existenz.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz in Dortmund ist auf Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert.

 

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht, der jahrelang für Versicherer tätig war, kenne ich die Taktiken der großen Versicherer und weiß,  wie wir die Beweislast zu Ihrem Vorteil nutzen. Unser Ziel ist es, diese Nische zu dominieren, indem wir Versicherten zu ihrem Recht verhelfen -präzise, konsequent und mit tiefem fachlichem Know-how.

 

Über die Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund

Brackeler Hellweg 133 , 44309 Dortmund

 

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.