Gebäudeversicherung: Schutz für Ihre Immobilie bei Großschäden

Ein Gebäude ist mehr als nur Stein und Mörtel – es ist Kapitalanlage, Betriebsstätte oder das Zuhause.

 

Wenn Brand, Leitungswasser oder Naturgewalten Schäden verursachen, ist die schnelle und vollständige Regulierung durch die Gebäudeversicherung überlebenswichtig.

 

Doch oft streiten Versicherer über die Schadenshöhe, werfen grobe Fahrlässigkeit vor oder behaupten eine Unterversicherung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen vertraglich zusteht.

🏢 Wertermittlung ist kaufmännische Präzision

Der häufigste Streitpunkt ist der Neuwert vs. Zeitwert. Als kaufmännisch versierte Kanzlei prüfen wir die Gutachten der Versicherer kritisch. Wir lassen nicht zu, dass durch fehlerhafte Zeitwertberechnungen oder überzogene Abzüge "Neu für Alt" Ihre Sanierung finanziell ausgebremst wird.

Unsere Expertise im Wohngebäude- & Gewerbeimmobilienrecht

1. Abwehr von Regressansprüchen & Kürzungsversuchen

Versicherer versuchen oft, die Leistung um 50 % oder mehr zu kürzen, indem sie eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften (z.B. Wartung der Leitungen, Brandschutztüren) unterstellen. Wir entkräften diese Vorwürfe und stellen die volle Deckung wieder her.

2. Leitungswasser- & Brandschäden

Dies sind die komplexesten Fälle. Wir begleiten Sie von der ersten Schadensaufnahme bis zur finalen Abrechnung der Sanierungskosten. Wir koordinieren uns bei Bedarf mit Ihren Architekten und Sachverständigen, um eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen.

 

3. Elementarschäden & Sturmereignisse

In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse verweigern Versicherer oft die Deckung mit dem Argument, der Schaden sei nicht "unmittelbar" durch den Sturm entstanden. Wir führen den Gegenbeweis.

Das Risiko der Unterversicherung

Hat Ihr Vermittler die Wohnfläche oder den Wert des gewerblichen Gebäudes falsch ermittelt? Wir prüfen im Schadensfall, ob ein Unterversicherungsverzicht greift oder ob wir den Makler bzw. Versicherer wegen Beratungsfehlern in die Haftung nehmen können, um Ihre Deckungslücke zu schließen.

Gebäudeversicherung & Schadensfall

  1. Darf ich mit der Sanierung beginnen, bevor der Versicherer zustimmt? Vorsicht: Das kann Beweise vernichten. Wir empfehlen eine vorherige Abstimmung oder ein selbständiges Beweisverfahren, um die Kostenerstattung nicht zu gefährden.

  2. Was bedeutet "Grobe Fahrlässigkeit" bei einem Leitungswasserschaden? Zum Beispiel das Verlassen des Hauses bei laufender Waschmaschine. Viele moderne Tarife decken dies mit ab – wir prüfen Ihre Bedingungen.

  3. Zahlt die Gebäudeversicherung auch Mietverlust? Ja, bei vermieteten Objekten ist der Mietausfall oft für bis zu 12 oder 24 Monate mitversichert. Wir setzen diese Ansprüche für Sie durch.

  4. Der Versicherer schickt einen eigenen Gutachter – muss ich das akzeptieren? Ja, aber dessen Gutachten ist nicht das letzte Wort. Wir prüfen es auf Fehler und setzen bei Bedarf ein Sachverständigenverfahren durch.

Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt - hilft die Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Dortmund

Rechtsanwalt Scholz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und damit ausgewiesener Experte im Versicherungsrecht.

 

Wenn die Gebäudeversicherung ihre Leistung verzögert oder ablehnt, vertrauen viele Mandanten auf die erfahrene Durchsetzungskraft der Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund, die bundesweit ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig ist.

 

Denn der Kanzleiinhaber war selbst jahrelang für die Versicherungswirtschaft tätig und kennt daher die Strategien der Versicherer und weiß, wie man diesen erfolgsorientiert entgegentritt.

 

Ihre Immobilie, Ihr Recht

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund vertritt private Eigentümer und gewerbliche Immobilienverwalter bei Großschäden. Wir sichern den Wert Ihres Eigentums.

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