Die sexuelle Nötigung ist heute in § 177 StGB geregelt und bildet zusammen mit dem sexuellen Übergriff und der Vergewaltigung einen einheitlichen Straftatbestand.
Vereinfacht ausgedrückt geht es um sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person.
Dabei kommt es häufig auf die konkrete Situation, die Kommunikation zwischen den Beteiligten und die Wahrnehmung des Geschehens an.
Die rechtliche Bewertung ist oftmals deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint.
Als spezialisierte Strafverteidiger in Dortmund verteidigen wir bundesweit Beschuldigte im gesamten Strafrecht.
Die Strafbarkeit kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden und dabei:
Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig auf Nuancen und die konkrete Beweislage an.
Die Strafandrohungen sind erheblich.
Je nach Sachverhalt drohen:
Bereits ein laufendes Ermittlungsverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf das gesamte soziale Umfeld haben.
Sexualstrafverfahren gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts.
Während bei vielen anderen Delikten objektive Beweismittel im Vordergrund stehen, beruhen Verfahren wegen sexueller Nötigung häufig auf Aussagen der Beteiligten.
Typische Besonderheiten sind:
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher besondere Kenntnisse des Sexualstrafrechts voraus.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren spezialisiert und kennt die besonderen Anforderungen dieser Verfahren
In vielen Verfahren existieren keine neutralen Zeugen.
Häufig stehen sich lediglich die Aussagen des Beschuldigten und der Anzeigeerstatterin beziehungsweise des Anzeigeerstatters gegenüber.
Gerichte müssen dann unter anderem prüfen:
Gerade in diesen Konstellationen entscheidet die Qualität der Verteidigung häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung häufig aus folgenden Situationen entstehen:
Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Vorschnelle Bewertungen werden der Komplexität dieser Verfahren häufig nicht gerecht.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder von Ermittlungen erfahren, sollten Sie besonnen handeln.
Die wichtigsten Regeln:
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Gut gemeinte Erklärungsversuche können später negativ ausgelegt werden.
Frühzeitige Verteidigung eröffnet häufig entscheidende Handlungsmöglichkeiten.
Nachrichten, Chatverläufe oder sonstige Kommunikationsdaten können später von erheblicher Bedeutung sein.
Jeder Fall beginnt mit einer umfassenden Analyse der Ermittlungsakte.
Anschließend prüfen wir insbesondere:
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Je nach Beweislage kommen insbesondere eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine deutliche Reduzierung des Vorwurfs in Betracht.
Gerade im Sexualstrafrecht kommt es auf Erfahrung, Spezialisierung und strategisches Vorgehen an.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz-Strafverteidiger, ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet eine umfassende und starke Verteidigung in Dortmund und im gesamten Bundesgebiet.
Mandanten vertrauen uns insbesondere aufgrund unserer:
Wir wissen, dass Sexualstrafverfahren oftmals die gesamte persönliche und berufliche Existenz betreffen können.
Daher legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und engagierte Betreuung.
Wenn gegen Sie wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig handeln.
Gerade im Sexualstrafrecht werden häufig bereits im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen gestellt.
Rechtsanwalt Scholz
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
☎ 0231 / 98 68 88 37
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