Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) – Strafverteidigung bei Vorwürfen sexueller Belästigung

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wird von vielen Betroffenen zunächst unterschätzt. Tatsächlich kann bereits ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung erhebliche Auswirkungen auf das Privatleben, das berufliche Fortkommen und das persönliche Ansehen haben.

Besonders häufig entstehen entsprechende Verfahren im beruflichen Umfeld, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Raum oder nach Konflikten zwischen den Beteiligten.

 

Nicht jede als unangenehm empfundene Situation erfüllt jedoch automatisch den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Die genaue rechtliche Bewertung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz- Strafverteidiger in Dortmund ist auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Beschuldigte in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens.

 

Als auf das Strafrecht spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger  prüfen jeden Vorwurf sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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Was ist sexuelle Belästigung?

Die sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB geregelt.

Der Straftatbestand wurde eingeführt, um sexuelle Übergriffe unterhalb der Schwelle einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung strafrechtlich zu erfassen.

 

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird.

Ob eine strafbare sexuelle Belästigung tatsächlich vorliegt, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Typische Vorwürfe in der Praxis

Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung beruhen häufig auf Vorwürfen wie:

  • unerwünschte Berührungen
  • Berührungen im Bereich des Gesäßes
  • Berührungen an Brust oder Oberschenkeln
  • Vorfälle bei Feiern oder Veranstaltungen
  • Situationen unter Alkoholeinfluss
  • Vorfälle im Arbeitsumfeld
  • Kontakte in öffentlichen Verkehrsmitteln

Gerade bei solchen Sachverhalten bestehen häufig unterschiedliche Wahrnehmungen der Beteiligten.

Welche Strafen drohen?

Auch wenn die sexuelle Belästigung im Vergleich zu anderen Sexualdelikten mit geringeren Strafen bedroht ist, können die Folgen erheblich sein.

Möglich sind insbesondere:

  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen
  • Eintragungen im Führungszeugnis
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Kündigungen
  • disziplinarrechtliche Maßnahmen
  • erhebliche Rufschäden

Bereits das Ermittlungsverfahren selbst kann zu erheblichen Belastungen führen.

Sexualstrafrecht erfordert besondere Erfahrung

Verfahren wegen sexueller Belästigung weisen häufig Besonderheiten auf, die in anderen Strafverfahren kaum vorkommen.

Typisch sind:

  • Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
  • fehlende neutrale Zeugen
  • unterschiedliche Erinnerungen der Beteiligten
  • Konflikte im beruflichen Umfeld
  • Vorwürfe nach Veranstaltungen oder Feiern
  • fehlende objektive Beweise

Gerade deshalb ist eine spezialisierte Verteidigung von besonderer Bedeutung.

Unsere Kanzlei verfügt über besondere Erfahrung im Sexualstrafrecht und kennt die typischen Problemstellungen dieser Verfahren.

Spezialisierung im Sexualstrafrecht
Die Verteidigung in Sexualstrafverfahren erfordert besondere Kenntnisse der Beweiswürdigung, der Aussageanalyse und der Vernehmungstaktik. Unsere Kanzlei bearbeitet regelmäßig Mandate aus dem Sexualstrafrecht und verfügt über die notwendige Erfahrung, um Vorwürfe kritisch zu hinterfragen und die Rechte unserer Mandanten konsequent zu verteidigen.

Aussage gegen Aussage – häufige Konstellation

In vielen Verfahren wegen sexueller Belästigung existieren keine objektiven Beweismittel.

Oft stehen sich lediglich die Aussagen der Beteiligten gegenüber.

Das Gericht muss dann unter anderem prüfen:

  • Ist die Aussage glaubhaft?
  • Ist sie widerspruchsfrei?
  • Gibt es objektive Bestätigungen?
  • Haben sich Aussagen verändert?
  • Bestehen mögliche Belastungsmotive?

Gerade in solchen Verfahren entscheidet die Qualität der Verteidigung häufig über den Ausgang des Verfahrens.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ein erheblicher Teil der Verfahren entsteht im beruflichen Umfeld.

Hier drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen häufig weitere Folgen:

  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Versetzungen
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten

Da unsere Kanzlei neben dem Strafrecht auch über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt, können wir die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen eines Vorwurfs umfassend berücksichtigen.

Besonderheit bei Vorwürfen im Arbeitsverhältnis
Oft läuft parallel zum Strafverfahren ein arbeitsrechtliches Verfahren. Aussagen im Strafverfahren können sich unmittelbar auf den Arbeitsplatz auswirken. Deshalb sollte die Verteidigungsstrategie stets beide Bereiche berücksichtigen.

Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung – Was tun?

Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren haben, sollten Sie besonnen reagieren.

Die wichtigsten Regeln:

 

1. Schweigen Sie

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

 

2. Keine Rechtfertigungen

Spontane Erklärungen führen häufig zu vermeidbaren Problemen.

 

3. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Strafverteidiger

Frühzeitige Verteidigung schafft wichtige Handlungsmöglichkeiten.

 

4. Relevante Informationen sichern

Nachrichten, Chatverläufe oder sonstige Kommunikationsdaten können später eine wichtige Rolle spielen.

Unsere Verteidigungsstrategie

Jedes Verfahren beginnt mit einer umfassenden Analyse der Ermittlungsakte.

Anschließend prüfen wir insbesondere:

  • Aussagen der Beteiligten
  • mögliche Widersprüche
  • Kommunikationsverläufe
  • Zeugenangaben
  • objektive Beweismittel
  • arbeitsrechtliche Begleitprobleme

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Je nach Beweislage kommen insbesondere eine Verfahrenseinstellung, ein Freispruch oder eine günstige Verfahrenslösung in Betracht.

Warum die Strafrechtskanzlei in Dortmund

Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern besondere Erfahrung, Diskretion und strategisches Vorgehen.

 

Mandanten vertrauen uns insbesondere aufgrund unserer:

  • Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • Erfahrung mit Aussage-gegen-Aussage-Verfahren
  • Kenntnis arbeitsrechtlicher Begleitfolgen
  • diskreten Mandatsbearbeitung
  • schnellen Erreichbarkeit
  • konsequenten Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Wir wissen, dass bereits ein bloßer Vorwurf erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Leben haben kann.

Unser Ziel:
Wir prüfen jeden Vorwurf sorgfältig, analysieren die Beweislage kritisch und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Gerade im Sexualstrafrecht kann eine frühzeitige Verteidigung entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Jetzt professionelle Verteidigung sichern

Wenn gegen Sie wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig handeln.

Gerade im Sexualstrafrecht können bereits die ersten Tage nach Bekanntwerden der Ermittlungen entscheidend sein.

Kontakt zur Kanzlei

Rechtsanwalt Scholz
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund

☎ 0231 / 98 68 88 37
📧 [email protected]

 

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie diskret, vertraulich und entwickeln gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter grundsätzlich nicht.

 

Sollte ich mich gegenüber der Polizei äußern?

Vor einer Aussage sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden.

 

Kann eine sexuelle Belästigung zur Kündigung führen?

Ja. Gerade im beruflichen Umfeld drohen häufig arbeitsrechtliche Konsequenzen.

 

Was bedeutet Aussage gegen Aussage?

Es stehen sich im Wesentlichen nur die Aussagen der Beteiligten gegenüber. Solche Verfahren erfordern eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung.

 

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Sobald Sie von dem Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren erfahren.