Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wird von vielen Betroffenen zunächst unterschätzt. Tatsächlich kann bereits ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung erhebliche Auswirkungen auf das Privatleben, das berufliche Fortkommen und das persönliche Ansehen haben.
Besonders häufig entstehen entsprechende Verfahren im beruflichen Umfeld, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Raum oder nach Konflikten zwischen den Beteiligten.
Nicht jede als unangenehm empfundene Situation erfüllt jedoch automatisch den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Die genaue rechtliche Bewertung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz- Strafverteidiger in Dortmund ist auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Beschuldigte in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens.
Als auf das Strafrecht spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger prüfen jeden Vorwurf sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Die sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB geregelt.
Der Straftatbestand wurde eingeführt, um sexuelle Übergriffe unterhalb der Schwelle einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung strafrechtlich zu erfassen.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird.
Ob eine strafbare sexuelle Belästigung tatsächlich vorliegt, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung beruhen häufig auf Vorwürfen wie:
Gerade bei solchen Sachverhalten bestehen häufig unterschiedliche Wahrnehmungen der Beteiligten.
Auch wenn die sexuelle Belästigung im Vergleich zu anderen Sexualdelikten mit geringeren Strafen bedroht ist, können die Folgen erheblich sein.
Möglich sind insbesondere:
Bereits das Ermittlungsverfahren selbst kann zu erheblichen Belastungen führen.
Verfahren wegen sexueller Belästigung weisen häufig Besonderheiten auf, die in anderen Strafverfahren kaum vorkommen.
Typisch sind:
Gerade deshalb ist eine spezialisierte Verteidigung von besonderer Bedeutung.
Unsere Kanzlei verfügt über besondere Erfahrung im Sexualstrafrecht und kennt die typischen Problemstellungen dieser Verfahren.
In vielen Verfahren wegen sexueller Belästigung existieren keine objektiven Beweismittel.
Oft stehen sich lediglich die Aussagen der Beteiligten gegenüber.
Das Gericht muss dann unter anderem prüfen:
Gerade in solchen Verfahren entscheidet die Qualität der Verteidigung häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Ein erheblicher Teil der Verfahren entsteht im beruflichen Umfeld.
Hier drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen häufig weitere Folgen:
Da unsere Kanzlei neben dem Strafrecht auch über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt, können wir die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen eines Vorwurfs umfassend berücksichtigen.
Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren haben, sollten Sie besonnen reagieren.
Die wichtigsten Regeln:
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Spontane Erklärungen führen häufig zu vermeidbaren Problemen.
Frühzeitige Verteidigung schafft wichtige Handlungsmöglichkeiten.
Nachrichten, Chatverläufe oder sonstige Kommunikationsdaten können später eine wichtige Rolle spielen.
Jedes Verfahren beginnt mit einer umfassenden Analyse der Ermittlungsakte.
Anschließend prüfen wir insbesondere:
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Je nach Beweislage kommen insbesondere eine Verfahrenseinstellung, ein Freispruch oder eine günstige Verfahrenslösung in Betracht.
Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern besondere Erfahrung, Diskretion und strategisches Vorgehen.
Mandanten vertrauen uns insbesondere aufgrund unserer:
Wir wissen, dass bereits ein bloßer Vorwurf erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Leben haben kann.
Wenn gegen Sie wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig handeln.
Gerade im Sexualstrafrecht können bereits die ersten Tage nach Bekanntwerden der Ermittlungen entscheidend sein.
Rechtsanwalt Scholz
Brackeler Hellweg 133
44309 Dortmund
☎ 0231 / 98 68 88 37
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Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie diskret, vertraulich und entwickeln gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie.
Als Beschuldigter grundsätzlich nicht.
Vor einer Aussage sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden.
Ja. Gerade im beruflichen Umfeld drohen häufig arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Es stehen sich im Wesentlichen nur die Aussagen der Beteiligten gegenüber. Solche Verfahren erfordern eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung.
Sobald Sie von dem Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren erfahren.