Einer der häufigsten Ablehnungsgründe in der Berufsunfähigkeitsversicherung lautet:
„Sie sind noch in der Lage, Ihren Beruf auszuüben.“
„Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht vor.“
Für Betroffene ist das oft völlig unverständlich – denn tatsächlich ist der Arbeitsalltag massiv eingeschränkt.
Wichtig:
Versicherer arbeiten hier regelmäßig mit verkürzten Tätigkeitsbildern, theoretischen
Vergleichsberufen und realitätsfernen Annahmen.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht mit klarem Schwerpunkt im Medizinrecht in Dortmund, kenne wir die Argumente und Strategien der Versicherer (aus eigener Erfahrung) und unterstützen ausschließlich Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche (BU-Rente). Sowohl außergerichtlich als auch vor allen Gerichten.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf
voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
👉 Entscheidend ist:
der konkrete Berufsalltag,
nicht die Berufsbezeichnung,
nicht eine theoretische Tätigkeit.
Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr bestreben ist es, möglichst viele Gewinne (durch die Einnahmen von Prämien) zu erzielen und gleichzeitig möglichst wenig leisten zu müssen.
Das gilt für keine Sparte so sehr, wie für die BU-Versicherung. Da hier oft eine erhebliche Dauerleistung im Vordergrund steht.
Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht und spezialisiert im Medizinrecht (was bei der Auswertung von medizinischen Gutachten entscheidend ist), sondern kennt aus eigener Erfahrung (war mehrere Jahre für die Versicherungswirtschaft anwaltlich tätig), die Strategien, Ablehnungsargumentationen und das Vorgehen der Versicherer.
Versicherer behaupten häufig:
„Sie können Ihren Beruf überwiegend im Sitzen ausüben“
„Körperlich belastende Tätigkeiten fallen nur gelegentlich an“
„Organisatorische Aufgaben überwiegen“
„Eine andere Tätigkeit innerhalb Ihres Berufs ist möglich“
➡️ Diese Aussagen sind oft angreifbar, wenn sie sauber geprüft werden.
Ein Verweis auf andere Tätigkeiten ist nur sehr eingeschränkt zulässig:
keine abstrakten Vergleichsberufe
keine rein theoretischen Einsatzmöglichkeiten
keine Tätigkeiten, die Ausbildung, Stellung oder Einkommen deutlich verändern
👉 In vielen BU-Verträgen ist die abstrakte Verweisung ausgeschlossen.
Eine Ablehnung ist häufig rechtswidrig, wenn:
der Berufsalltag unvollständig erfasst wurde
wesentliche Tätigkeiten ignoriert werden
körperliche oder psychische Belastungen fehlen
Zeitanteile falsch gewichtet sind
der Vergleichsmaßstab verzerrt ist
➡️ Die Erfahrung zeigt:
Viele Ablehnungen lassen sich mit der richtigen Argumentation aufheben.
Versicherer arbeiten mit standardisierten Berufsprofilen
kleine Ungenauigkeiten entscheiden über 50 % oder 49 %
spätere Korrekturen sind schwierig
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit:
klarer Spezialisierung auf BU-Streitigkeiten
Erfahrung mit berufskundlichen Bewertungen
tiefem Verständnis der Leistungsprüfung
weiß ich, wie der Beruf korrekt dargestellt werden muss.