Spätestens im Rahmen der Leistungsprüfung oder Nachprüfung erleben viele Versicherungsnehmer dasselbe:
Wichtig:
BU-Gutachten sind kein neutrales Verfahren – und häufig der entscheidende Hebel, um Leistungen abzulehnen oder einzustellen.
Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht & Medizinrecht in Dortmund studieren wir täglich verschiedene medizinische Gutachten und decken erhebliche Fehler auf. Gerade durch unsere fokussierte Ausrichtung und Spezialisierung in beiden Rechtsgebieten, können wir unsere Mandanten (wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer und Patienten) bestmöglich beraten und vertreten.
Versicherer dürfen im Rahmen der BU-Leistungsprüfung:
ärztliche Berichte anfordern
medizinische Gutachten einholen
berufskundliche Bewertungen vornehmen
Ziel der Versicherung:
Festzustellen, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben können.
Problem:
Die Auswahl des Gutachters und der Fragestellung erfolgt durch die Versicherung.
Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht & Medizinrecht in Dortmund stellen wir immer wieder fest, dass Versicherer bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht ehr nach Gründen suchen, um nicht leisten zu müssen, als ihrer vertraglichen Leistungspflicht nachkommen zu müssen.
So beginnt mit dem Leistungsantrag häufig eine Prüfung, ob der Versicherungsnehmer sich ggf. eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwerfen lassen muss, die den Versicherer zur Anfechtung oder zum Rücktritt berechtigen könnte.
Erst wenn sie hier keine tragfähigen Argumente findet, gehen die Versicherer in die vertiefte Prüfung, die in vielen Fällen die Beauftragung eines Sachverständigen beinhaltet.
Bewertung von Diagnosen
Leistungsfähigkeit
Prognose
Analyse Ihres konkreten Berufs
zeitlicher & körperlicher Aufwand
Vergleichstätigkeiten
Besonders problematisch:
Verharmlosende Tätigkeitsbeschreibungen, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Gerade männliche Versicherungsnehmer haben "Schwierigkeiten" gegenüber einer fremden Person (zB. Sachverständiger) offen darzulegen, wie schlecht es ihnen wirklich geht und das sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.
Das gilt insbesondere bei psychischen Belastungsstörungen, Depressionen und ähnlichem.
Da die Gutachter aber häufig auf die konkrete Schilderung angewiesen sind, kann sich eine Bagatellisierung der Leiden und der Beeinträchtigung häufig negativ auswirken.
Obwohl viele Gutachten -zumindest für den Experten offensichtlich falsch, mangelhaft oder ungenügend sind, werden sie von Versicherern - sofern sie im Ergebnis zur Leistungsablehnung führen- unkritisch übernommen.
Gutachten sind häufig fehlerhaft, wenn:
falsche oder unvollständige Berufsgrundlage verwendet wird
medizinische Befunde ignoriert werden
Prognosen nicht nachvollziehbar sind
keine echte 50-%-Grenze geprüft wird
Widersprüche zu Arztberichten bestehen
➡️ Viele Ablehnungen scheitern nicht an der Krankheit, sondern am Gutachten.
medizinische Inhalte + juristische Bewertung
Versicherer arbeiten mit erfahrenen Gutachtern
falsche Einschätzungen wirken langfristig
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit:
tiefer Erfahrung in der BU-Leistungsprüfung
routiniertem Umgang mit Gutachten
medizinrechtlichem Hintergrund
erkenne ich, wann ein Gutachten angreifbar ist – und wie.