Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Säulen Ihrer finanziellen Absicherung.
Doch gerade im Leistungsfall versuchen Versicherer oft, sich durch den Vorwurf einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht aus der Verantwortung zu ziehen.
Viele Mandanten sind in dieser Situation verunsichert. Doch wichtig ist:
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil.
Wir konnten schon vielen Mandanten helfen, die in einer ähnlichen Situation waren, wie die, in der Sie sich gerade befinden. Mit diesem kurzen Beitrag möchten wir Ihnen ein Gefühl dafür geben, dass Ihre Situation wahrscheinlich nicht so hoffnungslos ist, wie Sie jetzt glauben.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? So reagieren Sie richtig!
Sie sind berufsunfähig geworden, doch statt der ersehnten monatlichen Rente flattert Ihnen ein Ablehnungsschreiben Ihres Versicherers ins Haus?
Häufig wird hierbei der Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhoben. Versicherer behaupten dann, Sie hätten bei Abschluss des Vertrages Vorerkrankungen verschwiegen.
Häufig wird der Versicherer im selben Zug von dem Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.
Wichtig: Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Versicherer versuchen oft, sich durch pauschale Vorwürfe aus der Leistungspflicht zu ziehen.
Die Strategie: Wie Sie jetzt vorgehen
Wenn der Versicherer die Zahlung verweigert, sollten Sie keinesfalls vorschnell reagieren. Ein unbedachter Brief an die Versicherung kann Ihre Position dauerhaft schwächen.
💡 Wichtiger Hinweis für Betroffene: Geben Sie niemals sofort klein bei! Prüfen Sie kritisch, ob die Versicherung den behaupteten Verstoß gegen die Anzeigepflicht überhaupt beweisen kann. Oft sind die Vorwürfe verjährt oder die Versicherung hat die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss nicht präzise genug gestellt. Lassen Sie Ihr Ablehnungsschreiben frühzeitig anwaltlich prüfen.
1. Fristen wahren
Reagieren Sie zeitnah, aber überlegt. Lassen Sie sich nicht durch Drohungen oder kurze Fristen der Versicherung unter Druck setzen.
2. Krankenakten anfordern
Fordern Sie Ihre vollständigen Krankenakten bei allen behandelnden Ärzten an. Nur so können Sie nachvollziehen, welche Informationen der Versicherung tatsächlich vorlagen und ob diese überhaupt relevant für die Berufsunfähigkeit waren.
3. Kausalität prüfen
Nicht jede Gesundheitsangabe führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Es muss geprüft werden, ob der verschwiegene Umstand überhaupt ursächlich für die heutige Berufsunfähigkeit ist.
🏥 Vorsicht vor "Phantom-Diagnosen"
Ein häufiges Szenario in unserer Praxis: Versicherer stützen ihre Ablehnung auf Patientenakten, die Diagnosen enthalten, von denen der Patient nie erfahren hat. Ärzte rechnen Leistungen ab, die nie mit dem Patienten besprochen wurden. Juristisch gilt: Eine Anzeigepflichtverletzung setzt Ihre Kenntnis voraus. Wenn Sie von einer Erkrankung nichts wussten, konnten Sie diese auch nicht angeben.
Unser Tipp:
Leider erleben wir es immer häufiger, dass in der Patientenakte Diagnosen auftauchen, die dem Patienten nie mitgeteilt worden sind. Der Versicherer geht natürlich davon aus, dass der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist und dem Patienten alles erläutert hat.
Zwar stellt dies kein Beweis dafür dar, dass Sie von der Diagnose erfahren haben, jedoch ist es ein erhebliches Indiz. Daher sollten Sie, wenn Sie einen BU-Antrag stellen wollen, zuvor ihre Krankenunterlagen anfordern nd durchgehen. Hier lassen sich dann etwaige Missverständnisse der Fehldiagnosen / Abrechnungen leichter entkräften, als wenn der Versicherer auf sie stößt und sie zum Grund seiner Anfechtung macht.
Der rechtliche Hintergrund
Hier setzen wir als Fachkanzlei für Versicherungsrecht an. Wir fordern für unsere Mandanten (ausschließlich Versicherungsnehmer und Patienten) Behandlungsunterlagen und Abrechnungsdaten an und gleichen diese ab. Finden wir Diagnosen oder Abrechnungen die auf eine Behandlung / Therapie hinweisen könnte, die unsere Mandanten im Antrag nicht angegeben haben, setzten wir uns ggf. mit dem Behandelnden Arzt auseinander und beantragen die Korrektur oder Stellungnahme.
Oft finden wir Diskrepanzen, die den Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung entkräften. Wenn der Versicherer behauptet, Sie hätten bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht, müssen Sie keineswegs sofort kapitulieren. Der Versicherer steht hier in der Beweislast.
Beweislast und Arglist
⚖️ Beweislast und der Vorwurf der Arglist
Der Versicherer muss den Beweis erbringen, dass Sie eine gefahrerhebliche Tatsache nicht angegeben haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf der Arglist: Hierbei muss der Versicherer beweisen, dass Sie den Vertragsschluss durch bewusste Täuschung erschleichen wollten. Wichtig: Bloßes Vergessen oder eine falsche Einschätzung der Schwere einer Erkrankung ist keine Arglist. Nur bei nachgewiesener Arglist kann der Versicherer den Vertrag anfechten.
Strategie und Kausalitätsgegenbeweis
Sollte der Versicherer tatsächlich eine Anzeigepflichtverletzung nachweisen können, ist dies noch nicht das Ende Ihres Anspruchs.
Hier kommt der sogenannte Kausalitätsgegenbeweis ins Spiel. Sie müssen lediglich darlegen, dass die verschwiegene (oder nicht angegebene) Erkrankung nicht ursächlich für den Eintritt Ihrer heutigen Berufsunfähigkeit war.
Wenn Sie beispielsweise eine leichte orthopädische Vorbehandlung nicht angegeben haben, heute aber aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig sind, hat die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers.
Wir prüfen die Kausalität in Ihrem Einzelfall. Mehr Informationen zu unserer Arbeitsweise finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsrecht oder im Bereich Medizinrecht.
Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Dortmund
Wir sind Ihre spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht. in Dortmund.
Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern konsequent durchzusetzen. Wir wissen, wie Versicherungen kalkulieren und kennen die Taktiken, die eingesetzt werden, um Leistungen zu verweigern. Denn Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern war selbst jahrelang für die Versicherungswirtschaft anwaltlich tätig. Bei uns profitieren Sie von fundierter Expertise und einer klaren Strategie - damit Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei einer Leistungsablehnung? Schreiben Sie uns unverbindlich eine E-Mail oder rufen Sie an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
📩 Ihre Situation ist individuell
Lassen Sie sich nicht durch pauschale Ablehnungsschreiben entmutigen. Wir analysieren Ihre Unterlagen, decken Abrechnungsfehler auf und führen den Kausalitätsgegenbeweis. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung:
Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund
Telefon: 0231 98688837
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