Der Ausstieg aus einem Strukturvertrieb ist für viele Vermittler ein notwendiger Schritt in die echte unternehmerische Freiheit. Doch wer unvorbereitet kündigt, riskiert oft nicht nur den Verlust seiner gesamten Bestandsprovisionen, sondern sieht sich zudem mit massiven Rückforderungsansprüchen und Wettbewerbsverboten konfrontiert.
1. Die Falle der „Stornohaftungsklauseln“
Viele Verträge im Strukturvertrieb enthalten aggressive Stornohaftungsklauseln, die auch nach Beendigung der Zusammenarbeit noch lange Zeit greifen. Prüfen Sie kritisch:
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Werden Provisionen bei Kündigung rückwirkend gekürzt?
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Gibt es vertragliche Klauseln, die bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter die Rückzahlung sämtlicher Bestandsprämien vorsehen?
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Hier ist oft juristische Präzision gefragt, um zu klären, ob diese Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten.
2. Bestandsübertragung vs. Bestandsschutz
Die wohl größte Hürde: Gehört der Kundenstamm rechtlich Ihnen oder dem Vertrieb? Viele Strukturvertriebe formulieren ihre Verträge so, dass sie sich die „Verwaltungsvollmacht“ und damit den Zugriff auf die Kunden sichern.
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Wichtig: Kündigen Sie nicht, bevor Sie nicht genau geklärt haben, wie Sie Ihre Kunden rechtssicher über den Wechsel informieren können, ohne gegen datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO) oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen (UWG) zu verstoßen.
3. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Prüfen Sie Ihr aktuelles Vertragswerk auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Diese sind nur dann wirksam, wenn sie den Vermittler nicht unbillig benachteiligen und durch ein berechtigtes Interesse des Vertriebs gedeckt sind. Oftmals sind diese Klauseln in der Praxis zu weit gefasst und damit unwirksam. Lassen Sie diese durch einen Anwalt prüfen, bevor Sie Ihren nächsten Karriereschritt planen.
4. Das Risiko der „Reichweiten-Klauseln“
In manchen Verträgen wird versucht, den Vermittler über Jahrzehnte zu binden, indem „Reichweiten-Klauseln“ für Cross-Selling oder Folgegeschäfte vereinbart werden. Ein Ausstieg muss hier strategisch vorbereitet werden, um nicht durch vertragliche Schadensersatzforderungen in die Insolvenz getrieben zu werden.
Empfehlung für einen erfolgreichen Ausstieg:
Der Wechsel aus einem Strukturvertrieb ist kein „einfaches Kündigungsschreiben“. Er ist eine strategische Operation.
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Schritt 1: Lassen Sie Ihren Vertrag vor der Kündigung durch einen Experten auf Wirksamkeit der Klauseln prüfen.
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Schritt 2: Erstellen Sie eine Exit-Strategie, die den Datenschutz und das Wettbewerbsrecht wahrt.
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Schritt 3: Dokumentieren Sie Ihren Bestand und sichern Sie die Kommunikation mit Ihren Kunden rechtssicher ab.
Sie planen den Ausstieg oder haben bereits eine Kündigungsbestätigung mit Forderungen erhalten?
Wir unterstützen Versicherungsvermittler dabei, sich rechtssicher aus vertraglichen Fesseln zu lösen und ihre unternehmerische Unabhängigkeit zu wahren.
Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern auch auf das Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und damit für vieler Versicherungsvermittler der erste Ansprechpartner, wenn es um den strategischen Ausstieg aus dem Strukturvertrieb geht.
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