Haftungsfalle nach 20 Jahren: Warum alte Beratungsfehler Vermittler heute noch einholen können
Ein Beratungsfehler aus dem Jahr 2002 führt im Jahr 2026 zur Haftung? Was wie ein Albtraum für jeden Versicherungsvermittler klingt, wurde durch eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Az. 25 U 1237/25 e) zur realen Gefahr.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Zeit kein sicherer Schutz vor Haftungsansprüchen ist und wie Sie sich als Makler rechtlich wappnen.
Der Fall: Das Hochwasser und die vergessene Deckung
Ein Versicherungsmakler vermittelte im Jahr 2002 eine Gebäudeversicherung. Er versäumte es jedoch, den Kunden explizit auf die Absicherung von Elementarschäden und Mietausfall hinzuweisen. Fast zwei Jahrzehnte blieb dieser Fehler unbemerkt – bis ein schweres Hochwasser das Gebäude traf.
Der Versicherer verweigerte die Leistung, und der Kunde nahm den Makler in Regress. Das Problem: Die übliche Nachhaftungsfrist des VSH-Versicherers (Vermögensschadenhaftpflicht) war scheinbar längst abgelaufen.
Die Entscheidung des OLG München
Das Gericht stellte klar: Der Makler haftet. Viel entscheidender war jedoch die Aussage zur VSH: Der Haftpflichtversicherer muss auch nach über 20 Jahren leisten, wenn der Vermittler die Meldefrist unverschuldet versäumt hat (weil er selbst erst durch den Schaden von seinem Fehler erfuhr).
🚀 Profi-Tipps für Versicherungsmakler
- ⚠️ Bestandsprüfung ist Pflicht: Gehen Sie aktiv auf Kunden mit Altverträgen (vor 2010) zu und dokumentieren Sie die Beratung zu Elementarschäden nach – auch wenn der Kunde ablehnt!
- 📅 Unverzügliche Meldung: Sobald ein Kunde auch nur andeutet, Sie für einen Schaden verantwortlich zu machen, informieren Sie Ihren VSH-Versicherer. Zögern Sie nicht!
- 📁 Archivierung: Bewahren Sie Beratungsdokumentationen bei langfristigen Verträgen (Gebäude, Leben, PKV) deutlich länger auf als die gesetzliche Mindestfrist.
Haftung im Vermittleralltag
Frage: Verjähren Ansprüche gegen Makler nicht nach 10 Jahren?
Antwort: Die absolute Verjährung beträgt oft 10 Jahre, aber die Frist beginnt erst mit der Entstehung des Schadens. Wenn der Schaden (wie beim Hochwasser) erst nach 19 Jahren eintritt, beginnt die Uhr erst dann zu ticken.
Frage: Schützt mich meine VSH-Police immer?
Antwort: Nur, wenn die Bedingungen die Spätschadenhaftung korrekt abdecken. Urteile wie das des OLG München stärken Ihnen hier den Rücken, sofern Sie keine Meldefristen schuldhaft versäumen.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund ist Ihre spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht, Versicherungsvermittlerrecht & Medizinrecht.
Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht mit der Spezialisierung im Handels-, und Gesellschaftsrecht unterstützen wir vor allem Versicherungsmakler und Agenturen dabei, Haftungsrisiken zu minimieren und komplexe Regressansprüche abzuwehren.
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