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Krank oder nur „berufsunfähig“? Warum viele Patienten im Versicherungsdschungel scheitern

Wer schwer erkrankt, kämpft oft an zwei Fronten: gegen die Krankheit und gegen die eigene Versicherung.
Besonders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der privaten Krankenversicherung (PKV) führen medizinische Details oft zu jahrelangen Rechtsstreits. Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht Marcus Scholz, Spezialist für Versicherungs- und Medizinrecht, erklärt, warum die Verzahnung dieser Fachgebiete für Betroffene über Existenz oder Ruin entscheidet.
Die größte Falle ist die Kommunikation zwischen Arzt und Versicherung“, so Scholz. Oft würden medizinische Diagnosen in Versicherungsformularen unpräzise übernommen, was den Versicherern eine Steilvorlage zur Leistungsverweigerung bietet. Im Bereich der Arzthaftung verschärft sich die Lage: Wenn ein Behandlungsfehler zur Berufsunfähigkeit führt, müssen Ansprüche gegen Mediziner und Versicherer gleichzeitig koordiniert werden.
Drei kritische Fehler, die Patienten vermeiden sollten:
  1. Voreilige Angaben: Medizinische Laien füllen BU-Fragebögen oft ohne juristische Prüfung aus - ein Fehler, der später als „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ ausgelegt wird.
  2. Fehlende Beweissicherung: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler (Arzthaftung) werden Patientenakten oft zu spät oder unvollständig angefordert.
  3. Isolierte Betrachtung: Versicherungsrechtliche Ansprüche und arzthaftungsrechtliche Schmerzensgeldforderungen müssen strategisch aus einer Hand geführt werden, um Widersprüche in Gutachten zu vermeiden.
Rechtsanwalt Scholz bietet Betroffenen eine erste Orientierung an, um die Weichen im Kampf gegen Versicherungskonzerne und für die Durchsetzung von Patientenrechten richtig zu stellen.

Über den Autor

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz:
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz ist auf die Schnittstelle von Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert. Schwerpunkte bilden die Vertretung in Fällen von Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Arzthaftungsfehlern.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Marcus Scholz
Rechtsanwaltskanzlei Scholz
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