Krankheitsbedingte Kündigung in Dortmund – Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Eine krankheitsbedingte Kündigung trifft Arbeitnehmer oft in einer ohnehin schwierigen Lebensphase.
Gesundheitliche Sorgen. Existenzängste. Zukunftsfragen.
Viele Betroffene aus Dortmund und Umgebung stellen sich dieselbe Frage:
Darf mein Arbeitgeber mir wegen Krankheit einfach kündigen?
Die Antwort lautet: Nicht ohne Weiteres.
Die gesetzlichen Hürden sind hoch. Wir wollen mit diesem Beitrag ein wenig "Licht" ins Dunkle bringen. Selbstverständlich kann und will dieser Artikel keine individuelle Rechtsberatung
durch einen spezialisierten Anwalt ersetzten. Er soll aber auch aufzeigen, dass Sie verstanden werden. Denn viele Mandanten sagen uns:
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„Ich fühle mich ausgetauscht.“
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„Ich werde wegen meiner Krankheit bestraft.“
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„Ich habe Angst vor der Zukunft.“
Eine Erkrankung ist kein persönliches Versagen.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer – auch in Dortmund.
Aber: Man muss seine Rechte aktiv durchsetzen.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt wirksam?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine sogenannte personenbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Damit sie wirksam ist, müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
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Negative Gesundheitsprognose
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Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
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Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung angreifbar.
Viele Kündigungen scheitern bereits an einer fehlerhaften Prognose oder einer unzureichenden Interessenabwägung. Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit stehen Ihre Chancen häufig deutlich besser, als Sie denken.
Die negative Gesundheitsprognose – der häufigste Angriffspunkt
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auch zukünftig mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist.
Gerade bei:
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Burnout
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Depressionen
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chronischen Schmerzsyndromen
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orthopädischen Erkrankungen
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Langzeiterkrankungen mit Reha-Perspektive
ist eine saubere medizinisch-juristische Prüfung entscheidend.
Hier zeigt sich die besondere Stärke unserer Kanzlei in Dortmund:
Wir verbinden arbeitsrechtliche Spezialisierung mit medizinrechtlicher Expertise und Erfahrung im Umgang mit Gutachten.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Warst du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein BEM durchführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Dann ist die Kündigung in vielen Fällen unverhältnismäßig und damit unwirksam. Genau hier setzen wir in Kündigungsschutzverfahren regelmäßig erfolgreich an.
3-Wochen-Frist – Jetzt zählt jede Woche
Auch wenn sich viele nach Erhalt der Kündigung erstmal "erschlagen" (manchmal auch verraten) fühlen, ist es zwingend erforderlich, dass man nach der Überwindung des ersten Schocks ins Handeln kommt. Denn nach Zugang der Kündigung läuft eine strenge 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).
Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
Checkliste für Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung
☐ Zugangsdatum der Kündigung notieren
☐ Arbeitsvertrag bereithalten
☐ Fehlzeitenübersicht sichern
☐ Prüfen, ob ein BEM durchgeführt wurde
☐ Innerhalb von 3 Wochen rechtlichen Rat einholen
Wie wir Arbeitnehmer in Dortmund konkret unterstützen
Die Kanzlei Scholz in Dortmund ist spezialisiert im Arbeitsrecht mit besonderer Schnittstelle zum Medizin- und Versicherungsrecht.
Das bedeutet für Sie:
✔ Juristisch präzise Prüfung der Kündigung
✔ Analyse ärztlicher Prognosen und Gutachten
✔ Prüfung paralleler Ansprüche (z. B. Berufsunfähigkeit, Krankengeld)
✔ Strategische Verhandlungsführung
✔ Ziel: Weiterbeschäftigung oder wirtschaftlich starke Lösung
Gerade krankheitsbedingte Kündigungen sind oft angreifbar – wenn medizinische Aspekte sauber aufgearbeitet und juristisch richtig eingeordnet werden.
Ihr Ansprechpartner in Dortmund
Wenn Sie in Dortmund oder Umgebung eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben:
Warten Sie nicht ab.
Lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen. Wir bieten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine kurzfristige und kostenlose Erstberatung an.
Nehmen Sie hierzu einfach über einer der vielen Möglichkeiten Kontakt zu uns auf und lassen sie uns gemeinsam prüfen, ob wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Je früher wir eingebunden werden, desto größer sind Ihre Chancen.
Kanzlei Scholz – spezialisiert im Arbeitsrecht mit medizinischer Expertise.
Strategisch. Präzise. Durchsetzungsstark.
