Verpfuschte Schönheitsoperationen – wenn Scham, Schmerz und Enttäuschung zurückbleiben
Viele Betroffene verpfuschter Schönheitsoperationen zögern lange, bevor sie Hilfe suchen.
Nicht selten hören wir Sätze wie:
„Ich habe mir das selbst ausgesucht – darf ich mich überhaupt beschweren?“
Unsere ganz klare Antwort: Ja. Unbedingt.
Denn auch eine Schönheitsoperation ist ein medizinischer Eingriff – und Ärzte sind dabei zu höchster Sorgfalt verpflichtet.
Wenn diese Pflicht verletzt wird, müssen Patientinnen und Patienten nicht schweigen, nicht leiden und nicht allein bleiben.
Wann liegt bei einer Schönheitsoperation ein Behandlungsfehler vor?
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn:
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medizinische Standards nicht eingehalten wurden
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Risiken verharmlost oder verschwiegen wurden
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falsche OP-Techniken angewendet wurden
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Komplikationen nicht richtig behandelt oder ignoriert wurden
Bei Schönheitsoperationen gelten besonders strenge Aufklärungspflichten. Fehlt eine ordnungsgemäße Aufklärung, ist Ihre Einwilligung rechtlich unwirksam – selbst dann, wenn der Eingriff technisch korrekt war.
Typische verpfuschte Schönheitsoperationen in der Praxis
Trotz alle Sorgfalt kommt es leider immer mal wieder vor, dass die Schönheits-OP, nicht zu dem Erfolg geführt hat, den sich die Patienten erhofft, oder der ihnen vom behandelnden Chirurgen versprochen worden ist. Manchmal tritt auch der gewünschte Erfolg ein, ist aber mit erheblichen Nebenwirkungen und / oder Folgeschäden verbunden. Nicht selten berichten uns Mandanten, dass sie die Operation niemals hätten machen lassen, wenn sie über die Risiken richtig und verständlich aufgeklärt worden wären.
Besonders häufig treten die folgenden (nicht abschließenden) Behandlungsfehler auf:
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Brustvergrößerung oder -verkleinerung mit dauerhaften Deformierungen
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Fettabsaugungen mit schweren Infektionen oder Nervenschäden
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Nasenoperationen mit Atemproblemen
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Facelifts mit Lähmungserscheinungen
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Eigenfetttransfers mit lebensgefährlichen Komplikationen
Öffentliche Urteile: Wenn Gerichte Ärzten klare Grenzen setzen
🧑⚖️ Tod nach Schönheits-OP – LG Frankfurt a. M.
Ein Frauenarzt wurde zu zwei Jahren Bewährungsstrafe sowie Schmerzensgeld verurteilt, nachdem eine Patientin nach einer ästhetischen Operation
verstarb.
Grund: unzureichende Risikoaufklärung und fehlerhafte Durchführung.
Quelle: LG Frankfurt a. M., öffentlich berichtet u. a. durch dpa / ÄrzteZeitung
🧑⚖️ Körperverletzung mit Todesfolge – LG Düsseldorf / BGH
Nach tödlich verlaufenen Eigenfettbehandlungen wurde ein Arzt zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und einem Tätigkeitsverbot
verurteilt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.
Quelle: LG Düsseldorf, bestätigt durch BGH
🧑⚖️ Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung – LG Aachen
Ein Arzt führte trotz gravierender Vorerkrankungen kosmetische Eingriffe durch.
Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Quelle: LG Aachen
Diese Urteile zeigen deutlich: „Kosmetisch“ bedeutet nicht „rechtsfrei“. Auch Schönheitschirurgen haften vollumfänglich für Behandlungs- und Aufklärungsfehler.
Welche Ansprüche haben Betroffene?
Je nach Fall kommen in Betracht:
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Schmerzensgeld
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Schadensersatz (Folgeoperationen, Verdienstausfall, Therapien)
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Rückzahlung der Behandlungskosten
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Haftung wegen Aufklärungsfehlern, selbst ohne technischen OP-Fehler
Machen Sie Fotos, fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an und notieren Sie Beschwerden. Diese Dokumente sind häufig entscheidend für den Erfolg Ihres Anspruchs.
Unsere Rolle als Kanzlei – klar auf Ihrer Seite
Rechtsanwalt Scholz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Schwerpunkt: Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
Wir wissen, wie belastend medizinische Fehler sind – körperlich, seelisch und rechtlich.
Deshalb setzen wir uns konsequent, empathisch und mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Wir vertreten ausschließlich Patienten, nicht Ärzte oder Versicherungen.
In geeigneten Fällen arbeiten wir mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Behandlungs- und Aufklärungsfehler fundiert nachzuweisen.
wir bieten eine kostenlose Erstberatung sowohl in Dortmund als auch per Video bundesweit an.
