Anwalt für Versicherungsvermittler & Handelsvertreter in Dortmund

Rechtssicherheit für Makler, Vertreter und Finanzdienstleister

Als Versicherungsvermittler bewegen Sie sich täglich in einem rechtlich sensiblen Umfeld: Haftung, Beratungspflichten, Stornohaftung, Provisionsstreitigkeiten oder Ärger mit Versicherern oder sogar den Strafbehörden.

 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren und Ihre Position konsequent zu stärken,  mit juristischem Know-how und echtem Branchenverständnis.

Ihre Vorteile als Versicherungsvermittler oder Handelsvertreter

✔ Fachanwalt für Versicherungsrecht ✔ Ehemalige Tätigkeit für Versicherer – ich kenne beide Seiten ✔ Spezialisierung auf Vermittler & Finanzdienstleister ✔ Schnelle, digitale und praxisnahe Lösungen

Meine Leistungen für Versicherungsvermittler

Haftung & Beratungsfehler

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Strategische Ausstiegsberatung (Strukturvertrieb)
  • Beratung zu Dokumentationspflichten
  • Strategien zur Haftungsvermeidung
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Abwehr von Provisionsrückforderungen
  • Wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung
  • Compliance
  • Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsstrafrecht
  • Erstellung / Überprüfung von Verträgen (z.B. Gesellschaftsverträge, Handelsverträge, Aufhebungsverträge etc.)

 

 Ziel: Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren

Stornohaftung & Provisionsrückforderungen

  • Prüfung von Rückforderungen durch Versicherer
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Verhandlung mit Versicherungen

 

Ziel: Ihre Provision sichern

Verträge & AGB für Vermittler

  • Erstellung individueller Maklerverträge
  • rechtssichere AGB
  • Kooperationen & Vertriebsvereinbarungen

 

 Ziel: klare, rechtssichere Grundlagen für Ihr Business

Konflikte mit Versicherern

  • Kündigung von Courtagezusagen
  • Provisionsstreitigkeiten
  • Bestandsübertragungen

 

Ziel: Ihre wirtschaftliche Existenz schützen


Rechtsanwalt Scholz – Ihr Spezialist für Versicherungsvermittler

📍 Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund 📞 0231 / 98 68 88 37 ✉️ [email protected]

Rechtsanwalt für Versicherungsvermittlerrecht & Handelsvertreterrecht

Die Rechtssicherheit von Versicherungsvermittlern, Versicherungsmaklern und Handelsvertretern bildet einen fundamentalen Schwerpunkt unserer Kanzlei.

 

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht & Handelsrecht verbinden wir tiefgehendes Branchen-Know-how mit kompromissloser Durchsetzungskraft.

 

Die Versicherungsbranche ist ein hartes Pflaster. Vertriebe, Pools und Versicherungsgesellschaften agieren oft aus einer Position der wirtschaftlichen Übermacht.

 

Wir sorgen für Waffengleichheit. Ob zivilrechtliche Auseinandersetzung, gesellschaftsrechtliche Weichenstellung oder strafrechtliche Verteidigung: Wir vertreten Ihre Interessen als Vermittler mit absolutem Fokus, strategischem Weitblick und der nötigen Härte.

Unsere Kernkompetenzen: Typische Konflikte & Strategische Lösungen

1. Ausstieg aus dem Strukturvertrieb & Wettbewerbsverbote

Der Wechsel von einem Strukturvertrieb (MLM) in die Unabhängigkeit oder zu einem Mitbewerber ist rechtlich hochgradig vermint. Gesellschaften versuchen regelmäßig, ausscheidende Vermittler durch weitreichende nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln oder die Sperrung von Beständen wirtschaftlich zu vernichten.

  • Unsere Expertise: Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Verträge, wehren unzulässige Wettbewerbsverbote ab und sichern Ihren rechtssicheren Übergang in die neue Struktur, ohne dass Sie Ihre Existenz aufs Spiel setzen.

2. Abwehr von Provisionsrückforderungen & Stornohaftung

Provisionsrückforderungen nach Kündigung oder Stornierungen sind der Klassiker im Vertriebsrecht. Oftmals buchen Gesellschaften Beträge ungeprüft zurück, ohne ihrer gesetzlichen Nachbearbeitungspflicht nachzukommen. Saldenbestätigungen und Kontokorrentabrechnungen sind erstaunlich oft fehlerhaft.

  • Unsere Expertise: Wir fordern lückenlose Buchauszüge und Stornogefahrmitteilungen an. Wenn die Gesellschaft die Verträge nicht nachweisbar gerettet hat, ist die Rückforderung rechtswidrig. Wir wehren unberechtigte Provisionsansprüche rigoros für Sie ab.

3. Beratungshaftung & Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Ein Vorwurf wegen Beratungsverschulden (VAG/VVG) kann die maklerrechtliche Zulassung und die berufliche Existenz gefährden. Die Dokumentationspflichten sind streng, und Kunden sowie Versicherer versuchen im Schadensfall schnell, den Vermittler in die Haftung zu nehmen.

  • Unsere Expertise: Wir übernehmen die strategische Abwehr von Haftungsansprüchen, korrespondieren mit Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) und sorgen dafür, dass unberechtigte Regressforderungen abgewiesen werden.

4. Strukturierung: Gründung einer Makler-GmbH & Bestandsübertragung

Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Makler-GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft ist sowohl haftungsrechtlich als auch für die Nachfolgeplanung essenziell. Die größte Hürde hierbei ist die rechtssichere Bestandsübertragung (inklusive der Courtagezusagen), ohne dass Verträge verloren gehen oder Courtageansprüche erlöschen.

  • Unsere Expertise: Wir begleiten Sie gesellschaftsrechtlich und vertriebsrechtlich bei der Umstrukturierung, gestalten die Asset-Deals und sichern Ihre Courtageansprüche für die Zukunft.

5. Strafverteidigung im Vertriebs- und Wirtschaftsstrafrecht

Der Vorwurf von Abrechnungsbetrug, Scheingeschäften, Unterschlagung oder dem unbefugten Datenabzug (Geschäftsgeheimnisgesetz) schlägt im Vermittlerbereich schnell ein. Hier reicht ein zivilrechtlicher Ansatz nicht aus.

  • Unsere Expertise: Durch unsere fundierte Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Sie beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Untreue von der ersten Sekunde an. Wir kennen die vertrieblichen Besonderheiten, die Ermittlungsbehörden oft missverstehen, und kämpfen für die Einstellung des Verfahrens, um Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO zu schützen.

Warum unsere Kanzlei die erste Wahl für Versicherungsvermittler ist

Fachanwaltliche Expertise trifft wirtschaftsstrafrechtliche Härte. Viele Anwälte beherrschen das Handelsvertreterrecht, scheitern aber an den tiefen Verstrickungen des Versicherungsrechts. Andere kennen das Versicherungsrecht, haben aber keine Erfahrung in der Strafverteidigung. Unsere Kanzlei vereint diese Disziplinen.

  • Reine Interessenvertretung der Vermittlerseite: Wir vertreten keine Versicherungsgesellschaften. Unser Fokus gilt ausschließlich den Rechten von Vermittlern, Maklern und Vertrieben.

  • Durchsetzungsstark und prozesserfahren: Wir verhandeln hart in der Sache, scheuen aber vor keinem Gericht die streitige Auseinandersetzung, wenn eine gütliche Einigung Ihre Interessen verletzt.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Vom Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB über die Abwehr von Stornoklagen bis hin zur Verteidigung beim Vorwurf von Straftaten erhalten Sie alles aus einer Hand.

Rechtsanwalt für Handelsrecht in Dortmund

Jetzt rechtliche Absicherung anfordern

Lassen Sie sich von Gesellschaften oder Vertrieben nicht unter Druck setzen. Sichern Sie Ihre Courtagen, Ihren Bestand und Ihre berufliche Existenz.

 

Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund

Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund

 

Kontaktieren Sie uns direkt für eine Erstberatung:

Telefon: 0231 98688837

E-Mail: [email protected]

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Häufige Fragen im Versicherungsvermittlerrecht (FAQ)

Muss ich jede Provisionsrückforderung der Gesellschaft akzeptieren?

Nein. Eine Provisionsrückforderung ist nur dann rechtens, wenn die Gesellschaft den Vertrag nachweislich intensiv "nachbearbeitet" hat, um das Storno zu verhindern. Kann die Gesellschaft diese Nachbearbeitung (z.B. durch Mahnungen oder Telefonate mit dem Kunden) nicht lückenlos dokumentieren, entfällt der Rückforderungsanspruch.

 

Kann ich meinen Kundenstamm beim Ausstieg einfach mitnehmen?

Das hängt stark von Ihrem vertraglichen Status (Handelsvertreter vs. Versicherungsmakler) und den vereinbarten Wettbewerbsklauseln ab. Während Makler im Eigentum ihrer Bestände sind, unterliegen Handelsvertreter oft strengen Kundenschutzbestimmungen. Wir prüfen vor Ihrem Ausstieg, wie wir die Daten rechtssicher übertragen.

 

Was droht mir bei einem Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs?

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen (Geld- oder Freiheitsstrafe) droht vor allem der Entzug der Zuverlässigkeit und damit der Widerruf der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO. Hier ist sofortiges Handeln durch einen im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.