Die Gründung einer GmbH ist ein entscheidender Schritt – rechtlich, wirtschaftlich und strategisch.
Fehler in der Gründungsphase können später teure Konsequenzen haben: Haftungsrisiken, Streit zwischen Gesellschaftern oder steuerliche Nachteile.
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund unterstützt Sie dabei, Ihre GmbH von Anfang an rechtssicher und optimal strukturiert aufzubauen.
Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist das Fundament für unternehmerisches Wachstum, Haftungsbegrenzung und steuerliche Optimierung. Doch eine GmbH bietet nur dann echten Schutz, wenn das rechtliche Fundament von Anfang an fehlerfrei gegossen ist.
Als unternehmerisch denkende Kanzlei begleiten wir Sie von der ersten Idee über die maßgeschneiderte Gestaltung der Gesellschaftsverträge (Satzungen) bis hin zur Eintragung im Handelsregister. Wir betrachten die GmbH-Gründung dabei nie isoliert: Wir verknüpfen gesellschaftsrechtliche Präzision mit weitreichender Expertise im Handelsrecht, der Corporate Compliance und dem Wirtschaftsstrafrecht, um Ihr Unternehmen von Tag eins an krisenfest aufzustellen.
Ein Standard-Musterprotokoll von der Stange reicht für ambitionierte Unternehmen selten aus. Sobald mehrere Gesellschafter an Bord sind, Fremdkapital aufgenommen wird oder Sonderrechte vereinbart werden, sind individuelle Verträge Pflicht.
Maßgeschneiderte Satzungsgestaltung: Regelung von Stimmrechten, Gewinnverteilung, Verfügung über Geschäftsanteile (Vinkulierung) und Abfindungsregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern.
Geschäftsführer-Dienstverträge: Rechtssichere Gestaltung von Verträgen für Organmitglieder, inklusive Regelungen zu Gehalt, Tantiemen, Wettbewerbsverboten und der sensiblen Frage der Sozialversicherungspflicht.
Gründungsberatung & Strukturierung: Beratung bei Sach- oder Bargründungen, Holding-Strukturen und der rechtssicheren Einbringung von bestehenden Einzelunternehmen.
Ein absoluter Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Restrukturierung von Vermittlerbetrieben. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Makler-GmbH oder die Neugründung einer solchen ist im regulierten Versicherungsmarkt an extrem hohe Hürden geknüpft. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wer das Vermittlerrecht nicht bis ins Detail beherrscht, riskiert den Verlust von Beständen und Courtageansprüchen.
Durch unsere tiefgreifende Expertise im Versicherungsvermittler- und Handelsvertreterrecht begleiten wir Sie sicher durch diesen Prozess:
Rechtssichere Bestandsübertragung (Asset Deal): Wir sorgen dafür, dass Ihre wertvollen Kundenbestände und Courtagezusagen ohne Verluste und ohne wirksame Stornosperren der Gesellschaften auf die neue GmbH übertragen werden.
IHK-Erlaubnisverfahren: Wir begleiten das Verfahren zur Erlangung der Erlaubnis nach § 34d GewO für die GmbH als juristische Person.
Haftungsabschirmung: Wir gestalten die Verträge so, dass Alt-Haftungsrisiken aus der Zeit als Einzelunternehmer nicht auf die neue GmbH durchschlagen.
Als Geschäftsführer einer GmbH stehen Sie mit einem Bein im Haftungsfeuer. Das Gesetz fordert eine lückenlose Corporate Compliance – also die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien. Verstöße gegen Dokumentationspflichten, unklare Verträge mit Subunternehmern oder Fehler in der Krise führen heute schneller denn je zu strafrechtlichen Ermittlungen.
Mit unserer ausgeprägten wirtschaftsstrafrechtlichen Ausrichtung bieten wir Ihnen weit mehr als eine reine Zivilrechtskanzlei:
Compliance-Systeme für den Mittelstand: Wir implementieren schlanke, effektive Compliance-Strukturen, die Sie als Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung (z.B. nach § 43 GmbHG) schützen.
Risikoanalyse Abrechnung & Vertrieb: Wir prüfen Ihre internen Prozesse auf strafrechtliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf von Abrechnungsbetrug, Untreue oder Wettbewerbsverstößen.
Sofortige Strafverteidigung: Sollte es bereits zu Durchsuchungen oder Ermittlungsverfahren kommen, agieren wir sofort als Ihre defensiven und strategischen Verteidiger gegenüber den Ermittlungsbehörden, um den Schaden von Ihnen und Ihrem Unternehmen abzuwenden.
Für etablierte Versicherungsmakler und Vermittler haben wir ein einzigartiges Kooperationsmodell entwickelt. Als Makler sind Sie der vertraute Berater Ihrer Kunden. Wenn es jedoch im Schadensfall zum harten Konflikt mit dem Versicherer kommt, stößt Ihre Vermittlungskompetenz an die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Hier kommen wir ins Spiel.
Indem Sie Ihren Kunden im Leistungsfall den direkten Zugang zu unserer Kanzlei ermöglichen, generieren Sie einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil und untermauern Ihren Status als Premium-Makler.
Keine Selbstbeteiligung im Rechtsschutz: Durch spezielle, exklusive Vereinbarungen im Rahmen unserer Kooperation realisieren wir Modelle, bei denen Ihre Kunden im Versicherungsstreit verfahrensabhängig keine Selbstbeteiligung (SB) ihrer Rechtsschutzversicherung tragen müssen.
Priorisierte Express-Bearbeitung: Mandate, die uns über Kooperationsmakler erreichen, werden in unserer Kanzlei sofort priorisiert. Ihr Kunde erhält innerhalb kürzester Zeit eine fundierte Ersteinschätzung vom Fachanwalt.
Waffengleichheit ab Minute eins: Ihre Kunden profitieren direkt von unserer kompromisslosen Ausrichtung. Als Kanzlei vertreten wir konsequent und ausschließlich die Interessen von Versicherungsnehmern – wir führen keine Mandate für Versicherungsgesellschaften.
Sie haben für Ihre Kunden im Leistungsfall immer sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht parat. Sie untermauern Ihre Kompetenz, schützen die Kundenbeziehung bei schwierigen Schadensabwicklungen und heben sich drastisch vom Markt ab.
Ob Sie die sichere Gründung Ihrer eigenen GmbH planen, Ihre Compliance-Strukturen wirtschaftsstrafrechtlich absichern wollen oder als Makler von unserem exklusiven Kooperationsmodell profitieren möchten: Wir sind Ihr starker Partner.
Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund
Brackeler Hellweg 133, 44309 Dortmund
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