Kosten und Gebühren | Was kostet ein Anwalt?

Wir wissen wie wichtig es ist, dass unsere Mandanten- vor unserer Beauftragung- genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen und welche Kostenrisiken bestehen.

 

Wir bieten - je nach Mandantenwunsch- unterschiedliche Kostenmodelle an. Von der einmaligen Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis hin zur vollumfänglichen Anwaltsflatrate (Rechtsabteilung) und maßgeschneiderten Paketpreisen- ist für jeden Mandanten etwas dabei.

 

Schauen Sie sich gerne um und verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Angebote. Sicherlich ist auch für Sie ein passendes dabei! Selbstverständlich klären wir alle offenen Fragen in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.


💰 Kostentransparenz bedeutet Vertrauen

Niemand mag Überraschungen bei der Rechnung. Deshalb besprechen wir vor jedem Auftrag das voraussichtliche Honorarvolumen. Für Kooperationspartner bieten wir zudem spezielle Konditionen, die den administrativen Aufwand reduzieren und Kostenvorteile direkt an Ihre Mandanten weitergeben (z.B. durch Übernahme der Selbstbeteiligung).

Erstberatung

Die anwaltliche Erstberatung dauert in der Regel 1 Stunde. Wir bieten sie sowohl in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Dortmund,  als auch im Wege der Videokonferenz oder per Telefon an.

 

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos!

 


Mandatsvertrag

Bevor der Mandatsvertrag zustande kommt, erhalten Sie als Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Scholz selbstverständlich einen detaillierten Überblick über die zu erwartenden Kosten, über die Sie sich gerne vorab hier informieren können.

Kosten bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

Die gesetzliche Höhe der anwaltlichen Vergütung ist unterschiedlich und kann so pauschal nicht beantwortet werden.  Insbesondere im Bereich des Versicherungsrechts, und Medizinrecht  hängt sie vom jeweiligen Streitwert ab.

 

Vereinfacht gesagt orientiert sich die anwaltliche Gebührenordnung an den Wert, den Sie geltend machen wollen (zB. die Höhe der Versicherungsleistung, Höhe des Schadensersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers).

 

Um Ihnen einen Eindruck zu ermöglichen  haben wir Ihnen einen RVG - Rechner zur Verfügung gestellt. Tippen Sie einfach die Summe ein, die Sie z.B. von der Gegenseite verlangen.

 

Dies soll Ihnen nur als erste Orientierung dienen. Insbesondere im Arzthaftungsrecht, dürfte es am Anfang schwierig sein, eine konkrete Schadensumme zu beziffern. Für einen ebenfalls ersten Überblick, haben wir Ihnen hier einen Schadensersatzrechner zur Verfügung gestellt.

 

 

Wie berechnen sich Anwaltskosten? – Streitwert & RVG einfach erklärt

Die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich regelmäßig nach dem sogenannten Streitwert. Dieser bildet den wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit ab und ist Grundlage der Gebührenberechnung.

Versicherungsrecht
Arbeitsrecht

Im Versicherungsrecht entspricht der Streitwert in der Regel der Höhe der Versicherungsleistung, die geltend gemacht wird (z. B. BU-Rente, Krankenversicherung, Sachschaden).

Die Berechnung stellt keine verbindliche Gebührenauskunft dar. Maßgeblich sind der konkrete Auftrag und das RVG.
Bundesweit gültige Orientierung – Beratung und Vertretung insbesondere vom Standort Dortmund aus.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie Rechtsschutzversichert, müssen Sie sich um die Kosten weitgehend keine Gedanken machen. Wir übernehmen als besondere Serviceleistung von Anfang an die gesamte Abwicklung mit Ihrer RSV.

Also von Einholung der Deckungszusage bis zur Abrechnung,

 

Sie tragen dann nur die Kosten Ihrer Selbstbeteiligung- sofern Sie ein solche mit Irrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben.


Kosten im gerichtlichen Verfahren

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird nicht nur über Ihren Fall sondern auch über die Kosten des Verfahren (was auch die Anwaltsgebühren betrifft) mitentschieden. Dabei gilt. 

 

  • Gewinnen Sie, trägt der Gegner die Gesamtkosten allein
  • Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten nach der entsprechenden Quote aufgeteilt
  • Verlieren Sie, müssen Sie-respektive der Rechtschutzversicherer- die Gesamtkosten tragen.

 


Prozesskostenhilfe (PKH)

Prozesse können teuer werden. Werden die Kosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt und sind Sie selbst nicht in der Lage die Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu stemmen, könnte Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) zustehen.

 

Einen entsprechenden Antrag und detaillierte Informationen finden Sie hier!

Mit der PKH sind sämtliche Kosten (auch die Anwaltskosten) abgedeckt. Wir rechnen mit der Staatskasse ab. 


Honorarvereinbarung

In manchen Fällen / Konstellationen macht eine Honorarvereinbarung Sinn. Hierbei wird die anwaltliche Vergütung nach vereinbarten Stunden nebst Pauschale und MwST abgerechnet. Diese Art des Honorars wird vor allem von unseren gewerblichen Mandanten (Handelsvertreter, Ärzte, Unternehmer Geschütz und bevorzugt.

 

 In manchen Fällen eignet es sich aber auch für Privatmandanten. Etwa dann, wenn wir bei der Beantragung einer BU-Leistung tätig werden sollen, ohne das hier bereits der Versicherer abgelehnt hat.

 Sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

Rechtliche Beratung ist eine Investition in die Sicherheit Ihres Unternehmens. Wir legen Wert auf eine faire, transparente und leistungsgerechte Vergütung. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Scholz Dortmund gibt es keine versteckten Kosten – wir kommunizieren von Anfang an klar, mit welchen Honoraren Sie rechnen können.

⌛ Zeitvergütung (Stundensatz)

Für individuelle Beratung und Projektbegleitung berechnen wir ein Honorar pro Stunde. Dies garantiert Ihnen volle Flexibilität.

Ab 250,00 € / Std.*

📦 Pauschalpakete

Für standardisierte Leistungen wie die Erstellung von Tippgeber-Verträgen oder Website-Checks bieten wir Festpreise an.

Auf Anfrage

🏛️ RVG (Gesetzliche Gebühren)

In gerichtlichen Verfahren rechnen wir in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Nach Streitwert

*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Die Kosten und Risiken immer im Blick

Wichtig ist, dass Sie immer die Kosten und auch das damit verbundene Kostenrisiko im Blick haben. Deshalb klären wir Sie von Anfang an über die zu erwartenden Kosten, ggf in Betracht kommende Kostenträger (Gegenseite, Rechtschutzversicherung oder Staatskasse) auf.

 

Kostenauslösende Maßnahmen treffen wir nur, nach Rücksprache mit Ihnen und / oder ihren Kostenträger. Wir  führen auch zu Lasten von Rechtsschutzversicherern keine Prozesse die keine oder nur eine nicht zu verantwortende geringe Aussicht auf Erfolg haben.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Warum wir jeden Cent wert sind

Qualität hat ihren Preis, zahlt sich aber durch vermiedene Haftungsfälle und gesicherte Courtagen vielfach aus.

1. Abrechnung im 6-Minuten-Takt

Wir rechnen unsere Zeitvergütung fair und präzise ab. Sie erhalten eine detaillierte Tätigkeitsübersicht, aus der jede einzelne Leistung hervorgeht. Keine pauschalen "Aufrundungen".

2. Deckung durch Rechtsschutzversicherungen

In vielen Fällen (insbesondere bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen) übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) die Kosten. Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage.

3. Kaufmännische Effizienz

Da Rechtsanwalt Scholz gelernter Kaufmann ist, arbeiten wir ergebnisorientiert. Wir verlieren uns nicht in akademischen Gutachten, sondern liefern pragmatische Lösungen, die Ihren Geschäftsbetrieb so wenig wie möglich belasten.

FAQ: Häufige Fragen zu unseren Kosten

  1. Gibt es ein kostenloses Erstgespräch? Eine kurze telefonische Ersteinschätzung zur Klärung, ob und wie wir Ihnen helfen können, ist für uns selbstverständlich.

  2. Was kostet eine Erstberatung nach RVG? Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf 190,00 € zzgl. MwSt. begrenzt. Für Unternehmer vereinbaren wir individuelle Sätze.

  3. Rechnen Sie auch über die VSH ab? Ja. Im Haftungsfall korrespondieren wir direkt mit Ihrem Versicherer zwecks Kostenübernahme im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.

  4. Sind Pauschalen für die Erstellung von Verträgen möglich? Ja, gerade für Tippgeber- oder Untervermittlerverträge bieten wir oft Festpreise an, damit Sie kalkulieren können.

  5. Wie hoch ist der Aufwand für einen Website-Check? Dies hängt vom Umfang ab (z.B. mit oder ohne Prüfung der Vergleichsrechner). Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

  6. Wann wird das Honorar fällig? In der Regel nach Abschluss eines Arbeitspaketes oder monatlich bei laufender Beratung. Bei größeren Projekten können Vorschüsse vereinbart werden.

  7. Kann ich das Anwaltshonorar steuerlich absetzen? Als Unternehmer oder Makler können Sie Anwaltskosten für den Betrieb Ihres Geschäfts in der Regel voll als Betriebsausgaben geltend machen.

  8. Bieten Sie auch Beratungsmandate (Retainer) an? Ja, für Maklerhäuser, die laufend rechtliche Unterstützung benötigen, bieten wir monatliche Pauschalpakete für ein festes Stundenkontingent an.

  9. Muss ich die Fahrtkosten für Termine in Dortmund zahlen? Innerhalb Dortmunds berechnen wir keine Fahrtkosten. Für bundesweite Termine vereinbaren wir faire Pauschalen.

  10. Wie erfahre ich, wie viel Honorar schon angefallen ist? Wir geben Ihnen auf Wunsch jederzeit einen Zwischenstand über die angefallenen Zeitanteile.

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Gerne erstellen wir Ihnen nach einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens ein unverbindliches Kostenangebot.

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