Ihr Partner im Verkehrsrecht in Dortmund

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr und es drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wie Fahrverbote, Geld- oder Freiheitsstrafen. Rechtsprobleme in diesem Bereich haben eine hohe Komplexität, insbesondere bei Verkehrsunfällen ist die rechtliche Bewertung komplex und abhängig von zahlreichen individuellen Faktoren. 

Genau dann brauchen Sie schnelle und fachkundige Rechtsberatung! 

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Vorschriften, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Es vereint zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte. Diese Reglungen umfassen alle Verkehrsteilnehmer – ob Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter Fahrer, Passagiere oder Beifahrer. Die rechtlichen Regungen sollen einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss sichern

Definition Straßenverkehr

Der Straßenverkehr umfasst Fortbewegung und Beförderung von Personen und Gütern durch alle Verkehrsarten, die auf öffentlicher Straße stattfinden. Teilnehmer des Straßenverkehrs sind dann alle Personen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen oder diese für den Transport von Waren oder Personen nutzen. 

 

Die rechtlichen Reglungen des Straßenverkehrs sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert: 

·      Straßenverkehrsgesetz (StVG) 

·      Straßenverkehrsordnung (StVO) 

·      Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

·      Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)

·      Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

·      Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

·      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

·      Strafgesetzbuch (StGB)

·       

Es handelt sich um ein komplexes und weites Rechtsfeld, indem schnelle und kompetente Rechtsberatung in viele Fälle entscheidend ist. 

Wobei können wir helfen!

Unsere spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Dortmund – auch bundesweit tätig – bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung und rechtliche Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich: 

 

·      Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen 

·      Schmerzensgeldforderungen 

·      Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung 

·      Abwicklung des Verkehrsunfalls 

·      Verhandlungen mit den Versicherungen 

·      Bußgeldbescheide 

·      Rotlichtverstöße 

·      Handyverstöße 

·      Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 

·      Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) 

·      Vollrausch (§ 323a StGB) 

·      Gefährdung des Straßenverkehrs (315c StGB) 

·      Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) 

·      Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) 

 

Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Beratung - telefonisch, online oder vor Ort in Dortmund!

In vielen Fällen kann ein gerichtliches Verfahren verhindert werden bei schneller und starker Verteidigungsstrategie. Sollte der Gerichtsweg nicht vermeidbar sein, erhalten Sie professionelle Betreuung und Begleitung des Verfahrens in allen Phasen mit individuellen Lösungsansätzen. 

 

Erhalten Sie jetzt Ihre umfassend und kostenlose Erstberatung!

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Exemplarische Problemfälle im Verkehrsrecht - Warum ein spezialisierter Anwalt notwendig ist.


I. Verkehrszivilrecht

1. Schadensersatz

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in den §§ 280 ff. und §§ 823 ff. Schadensersatzansprüche vor. Dabei ist ein Schaden eine unfreiwillige Vermögenseinbuße an rechtlich geschützten Interessen. Gem. § 249 I BGB muss für den Schadensersatz der Zustand hergestellt werden, der bestehen würde, wenn der zu Ersatz verpflichtende Schaden nicht eingetreten wäre. Oftmals geschieht dies durch finanziellen Ausgleich. Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen müssen zwingend die Fristen gewahrt werden und dürfen nicht verjähren (i.d.R 3 Jahre gem. § 195 BGB). Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig vom jeweiligen Fall und kann nicht pauschal benannt werden.

Grundsätzlich haftet der Verursacher für den Ausgleich des Schadens. Zumeist wird der Schaden aber auch von der Versicherung  übernommen. 

Wir übernehmen die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen für Sie. 

2. Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld stellt einem immateriellen Schaden dar. Dadurch werden Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung ausgeglichen (§ 253 II BGB). Die Rechtsfolge ist eine billige Entschädigung in Geld. Wie vom BGH festgestellt sind das nicht nur körperliche, sondern auch psychische Schäden. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls sind typische Verletzungen Prellungen, Knochenbrüche, Nackenverletzungen oder auch Hirnverletzungen. Etabliert haben sich Schmerzensgeldtabellen für Verkehrsunfälle die als Orientierungsgrundlage dienen, welche aber nicht bindend sind. Auch hier orientiert sich die Höhe stets am Einzelfall und kann von folgenden Faktoren abhängen: 

·      Umfang und Dauer der Behandlung 

·      Schwere der Verletzung 

·      Arbeitsunfähigkeit 

·      bleibende Folgen 

 

Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Scholz der Schaden außergerichtlich geltend gemacht. Dabei übernehmen wir den Schriftverkehr mit Gegnern, Behörden und Versicherungen

3. Versicherung

Das Versicherungsrecht im Bereich des Straßenverkehrs betrifft eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen. Unabhängig davon, ob Sie als geschädigte Partei oder als Verursacher eines Unfalls beteiligt sind, kann der Umgang mit Versicherungsansprüchen herausfordernd und langwierig sein. 

Herr Rechtsanwalt Scholz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die Teil- und Vollkaskoversicherungen und die Kfz-Haftpflichtversicherung durch. Wir helfen und beraten bei der Gestaltung von versicherungsrechtlichen Vertragsgestaltungen.

Kenn Sie Ihre Rechte und nutzen Sie diese auch! 

4. Autokauf

Der Kauf eines Fahrzeugs – ob Neu- oder Gebrauchtwagen ist oft mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Umso ärgerlich ist es, wenn nach dem Kauf Probleme auftauchen. Als erfahrene Kanzlei mit besonderer Expertise im Versicherungs- und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Fragestellungen rund um den Autokauf. 

 Typische Konflikte sind unter anderem: 

-       Rücktritt vom Kaufvertrag 

-       Unklare oder nachteilige Klauseln im Kaufvertrag 

-       Mängel am Fahrzeug 

-       Nachbesserungen

-       Minderung des Kaufpreises

-       Unbekannte Vorschäden 

-       Schwierigkeiten über die Garantie 

Wir beraten Sie auch präventiv:

-       Prüfung bei Kauf- und Leasingverträge 

-       Erstellung und individuelle Anpassung von Verträgen

 

Unabhängig davon, ob Sie als Käufer vor unzulässigen Handlungen geschützt werden möchten, oder ob Sie als Verkäufer mit unbegründeten Forderungen des Käufers konfrontiert werden stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. 

II. Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und der Straßenverkehrsbehörde. Dabei steht meistens das Fahrerlaubnisrecht im Mittelpunkt, welches die Belange zum Entzug, der Neuerteilung und Wiedererlangung des Führerscheins betrifft. 

 

Die meisten Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und führen zu Bußgeldern. Gerade dabei unterlaufen aber immer wieder Fehler wie ungenaue Messungen, fehlerhafte Formulare oder unklare Bildaufnahmen.

 

Wir unterstützen Sie dabei gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide fundierten Einspruch einzulegen. Wir verteidigen Sie bei dem Führerscheinentzug, verhindern und mildern Fahrverbote, helfen bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. 

 

-       Einspruch gegen Bußgelder 

-       Verteidigung bei Führerscheinentzug

-       Fahrverbote mildern und verhindern 

-       Wiedererlangung der Fahrerlaubnis 

 

Unser erfahrener Rechtsanwalt berät Sie umfassend über Ihre Rechte. 

 

III. Verkehrsstrafrecht

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, geht dies über die Ordnungswidrigkeiten hinaus, und kann mit schweren rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.  

Die Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB, durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. 

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. 

Wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird, handelt es sich meistens um keine Bagatelle mehr. Dies führt nicht nur zu rechtlichen Herausforderungen, sondern auch zu persönlichen Belastungen die Auswirkungen auf ihren Beruf, ihre Mobilität und Lebensführung haben können. 

Je eher Sie einen Anwalt in das Verfahren einbeziehen, desto besser können wir damit beginnen Ihre Interessen zu verteidigen und potenzielle Schäden minimieren. Zu diesem Zweck beantragen wir Akteneinsicht, um die Beweislage gründlich zu analysieren und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie.

In allen Phasen des Verkehrsstrafrechts stehen wir unseren Mandanten zur Seite. 

Deshalb entscheiden sich Mandanten für unsere Kanzlei

Aufgrund unserer langjährigen Arbeit als Rechtsanwalt besitzen wir die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir die Strategien von Versicherungen und Unfallgegnern. Wir helfen Ihnen dabei ihre Rechte durchzusetzen und bestmöglich zu vertreten. 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz gewährt Diskretion, Rechtsklarheit und Verlässlichkeit. 

Kontaktieren Sie mich, um Ihre Rechte im Verkehrsrecht durchzusetzen!

 

Was tun nach einem Unfall: 

ü  Ruhe bewahren 

ü  Unfallstelle sichern 

ü  Erste Hilfe leisten 

ü  soweit erforderlich Rettungswagen rufen 

ü  gegnerischen Kennzeichen notieren 

ü  Polizei informieren 

ü  keinSchuldanerkenntnis abgeben 

ü  Rechtsanwaltskanzlei Scholz anrufen und wir kümmern uns um den Rest!