Die Sanktionen des deuteschen Strafrechts im Überblick

Im deutschen Strafrecht unterscheidet man zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Dieses zweigeteilte System wird als „Zweispurigkeit der Sanktionen“ bezeichnet.

 


Strafen

Die Strafen setzen eine individuelle Schuld des Täters  voraus und sind durch das Maß der Schuld begrenzt.

Hierbei wird zwischen Hauptstrafen und Nebenstrafen unterschieden. Die Hauptstrafen sind die Freiheitsstrafe (§§ 38, 39 StGB)  und Geldstrafe (§§ 40-43 StGB). Neben der eigentlichen Hauptstrafe kann zusätzlich ein Fahrverbot (§ 44 StGB) verhängt werden, was eine Nebenstrafe darstellt.


Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe stellt den Entzug der persönlichen Fortbewegungsfreiheit dar. Es wird zwischen einer primären und einer sekundären Freiheitsstrafe unterschieden.

Die primäre Freiheitsstrafe wird direkt im Urteil verhängt. Im Gegensatz dazu tritt die sekundäre Freiheitsstrafe ein, wenn eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wird. In diesem  Fall wird eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.


Geldstrafe

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Zusätzlich wird bei jedem Täter die Höhe des Tagessatzes individuell bestimmt, welches von Nettoeinkommen abhängt.

 


Maßregeln der Besserung und Sicherung

Im Gegensatz zu Strafen setzen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht zwingen Schuld des Täters voraus. Sie werden allein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt. Zu den Maßnahmen zählen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.

 



Im Jugendstrafrecht gelten für alle Sanktionen Besonderheiten!