Der Mindestlohn in Deutschland stellt eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze dar, die Arbeitgeber in Deutschland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Ziel dieser Reglung ist es, allen Beschäftigten ein existenzielles Einkommen zu gewährleisten.
Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2015 durch das Mindestlohngesetz (MiLoG). ZU diesem Zeitpunkt betrug der Mindestlohn 8,50 Euro. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrfach angepasst. Aktuell liegt er bei 12,81 Euro (Stand: Januar 2025).
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn gem. § 1 I MiLoG. Ausgenommen von dieser Reglung sind unter anderem Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz, ehrenamtlich tätige Personen, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbständige sowie Strafgefangene.
Die Festlegung und regelmäßige Anpassung des Mindestlohns obliegt der Mindestlohnkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wird.
Die Kommission besteht aus insgesamt neun Mitgliedern: einer oder einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Kommission wird alle fünf Jahre neu berufen.
Eine Anpassung des Mindestlohns erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Dabei orientiert sich die Kommission unter anderem an der allgemeinen Lohnentwicklung sowie an der wirtschaftlichen Lage. Seit seiner Einführung wurde der Mindestlohn kontinuierlich und schrittweise erhöht.
Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber der Mindestlohn nicht gezahlt, können Sie sich bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales melden. Dort werden Ihnen aufkommende Fragen beantwortet und eine anonyme Meldung Ihres Arbeitgebers ist möglich.
Eine Alternative ist die Meldung beim Zoll möglich. Hier ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls für die Einhaltung des Mindestlohns zuständig, welche im Rahmen von Prüfungen ermittelt werden.
Jahr |
Mindestlohn (Euro pro Stunde) |
2015 | 8,50 Euro |
2017 | 8,84 Euro |
2019 | 9,19 Euro |
2020 | 9,35 Euro |
2022 | 12,00 Euro |
2024 | 12,41 Euro |
2025 | 12,82 Euro |
2026 | 13,90 Euro |
2027 | 14,60 Euro |
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