Diskriminierung im Arbeitsverhältnis- Rechte und Schutzmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Diskriminierung im Arbeitsverhältnis ist verboten und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar.  Dieser Beitrag informiert Sie über die wichtigsten Aspekte von Antidiskriminierung, wie Sie sich schützen können und welche Ansprüche Ihnen im Falle einer Diskriminierung zustehen.

 

Wann liegt Diskriminierung vor?

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person im Arbeitsverhältnis aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt wird.  Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen der

  • Rasse oder ethnische Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter,
  • sexuelle Identität.

Diskriminierung kann in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise durch:

  • direkte Diskriminierung:  Eine Person wird aufgrund eines der genannten Merkmale direkt benachteiligt (z.B. Ablehnung einer Bewerbung aufgrund des Alters).
  • indirekte Diskriminierung: Eine scheinbar neutrale Regelung benachteiligt Personen mit bestimmten Merkmalen (z.B. eine Anforderung an die Körpergröße, die Frauen statistisch gesehen seltener erfüllen können).
  • Belästigung:  unerwünschtes Verhalten, das eine Person herabwürdigt oder  beleidigt (z.B. sexuelles Belästigungsgespräch).
  • Benachteiligung aufgrund der Abstammung: Beispielsweise wenn ein Arbeitgeber die Bewerbung eines Kandidaten ablehnt weil seine Eltern aus einem bestimmten Land abstammen.

 

Wie können sich Arbeitnehmer schützen?

Wenn Arbeitnehmer von einer Diskriminierung betroffen sind, können und sollten Sie ihre Rechte kennen und nutzen.  Eine Übersicht der möglichen Maßnahmen- die Sie ergreifen können wenn Sie Opfer einer Diskriminierung geworden sind, haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.

 

  • Dokumentation:  Halten Sie alle relevanten Ereignisse schriftlich fest, inklusive Datum, Zeit, Personen und was genau passiert ist. Sammeln Sie gegebenenfalls Zeugenaussagen.
  • Kollegen: Sprechen Sie gegebenenfalls mit Kollegen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.  Gemeinsam sind Sie oft stärker.
  • Betriebsrat: Gibt es einen Betriebsrat, wenden Sie sich unbedingt an ihn.  Der Betriebsrat kann Sie unterstützen und ggf. Maßnahmen einleiten.
  • Gleichstellungsbeauftragte:  In vielen Betrieben gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte, die Sie unterstützen kann.
  • Anwalt: Wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten erklärt.  Ein Anwalt kann Ihnen bei der strategischen Vorgehensweise helfen und Ihren Fall vor Gericht vertreten.

 

Anspruch auf Schadensersatz – Höhe und Voraussetzungen

Im Falle einer erfolgreichen Klage wegen Diskriminierung steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser kann sowohl materiell (z.B. entgangener Lohn) als auch immateriell (z.B. Schmerzensgeld) sein.  Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Einzelfall und kann beträchtlich sein.  Es gibt keine festen Sätze.  Der Richter berücksichtigt die Schwere der Diskriminierung, die Dauer der Benachteiligung und die Auswirkungen auf die betroffene Person. Oft wird ein Schmerzensgeld zwischen 1000 und 10000 € zugesprochen. Bei besonders schweren Fällen kann die Summe weit darüber hinaus gehen.

 

Unsere Kanzlei als Ihr Partner in Dortmund

Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Antidiskriminierung im Arbeitsverhältnis.  Wir verfügen über langjährige Erfahrung und fundiertes Know-how im Umgang mit Diskriminierungsfällen. Wir beraten Sie umfassend, vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

 

 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.  Je eher Sie sich Hilfe holen, desto besser sind Ihre Aussichten auf Erfolg. Wir stehen Ihnen als kompetente und erfahrene Partner zur Seite, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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