Diskriminierung im Arbeitsverhältnis ist verboten und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Dieser Beitrag informiert Sie über die wichtigsten Aspekte von Antidiskriminierung, wie Sie sich schützen können und welche Ansprüche Ihnen im Falle einer Diskriminierung zustehen.
Wann liegt Diskriminierung vor?
Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person im Arbeitsverhältnis aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt wird. Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen der
Diskriminierung kann in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise durch:
Wie können sich Arbeitnehmer schützen?
Wenn Arbeitnehmer von einer Diskriminierung betroffen sind, können und sollten Sie ihre Rechte kennen und nutzen. Eine Übersicht der möglichen Maßnahmen- die Sie ergreifen können wenn Sie Opfer einer Diskriminierung geworden sind, haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.
Anspruch auf Schadensersatz – Höhe und Voraussetzungen
Im Falle einer erfolgreichen Klage wegen Diskriminierung steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser kann sowohl materiell (z.B. entgangener Lohn) als auch immateriell (z.B. Schmerzensgeld) sein. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Einzelfall und kann beträchtlich sein. Es gibt keine festen Sätze. Der Richter berücksichtigt die Schwere der Diskriminierung, die Dauer der Benachteiligung und die Auswirkungen auf die betroffene Person. Oft wird ein Schmerzensgeld zwischen 1000 und 10000 € zugesprochen. Bei besonders schweren Fällen kann die Summe weit darüber hinaus gehen.
Unsere Kanzlei als Ihr Partner in Dortmund
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Antidiskriminierung im Arbeitsverhältnis. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und fundiertes Know-how im Umgang mit Diskriminierungsfällen. Wir beraten Sie umfassend, vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
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