Was ist ein Minijob im arbeitsrechtlichen Sinne?
Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung mit derzeit einem Einkommen von höchstens 556 Euro monatlich.
Im Rahmen des Minijobs müssen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, wodurch man auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Unterschieden wird zwischen der Entgeltgeringfügigkeit und der Zeitgeringfügigkeit. Ersteres gibt an, dass es eine Grenze für das Gehalt gibt, wobei Letzteres angibt, dass es eine Grenze für die Arbeitszeit gibt.
Wichtig ist vor allem die bestehende Mindestlohnpflicht zu beachten, die aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. (Stand: Mai 2025).
Rechtlich werden Minijobber nach dem Teilzeit- und Befristgungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte eingestuft. Also gilt für sie auch der Schutz, der sich aus dem Arbeitsrecht ergibt.
Was haben Arbeitgeber zu beachten, wenn Sie eine Stelle als Minijob ausgeschrieben wird?
Der Arbeitnehmer muss der Minijobzentrale gemeldet werden. Grundsätzlich werden Beiträge zur Rentenversicherung und Unfallversicherung abgeführt (Umlage). Von der Rente kann sich jedoch der Arbeitnehmer befreien. Es wäre also sinnvoll entsprechende Formulare bereit zu halten!
Wichtig zu wissen: Minijober sind vollwertige Arbeitnehmer und dürfen nicht benachteiligt werden..
Als Wirtschaftskanzlei vertreten wir überwiegend Arbeitgeber und Unternehmen im
in Dortmund und bundesweit. Nutzen Sie gerne unsere Erfahrung und Kompetenz, wenn Sie Fragen zur Einstellung, Behandlung und Beendigung von geringfügig Beschäftigten haben- oder ein anderes Thema für sie oder Ihr Unternehmen wichtig ist.